DHL erstattet zu wenig, Rechnung ist falsch

  • Folgender Fall mit DHL:

    Silvester 2023 habe ich ein Paket in einer Packstation an meine Tochter aufgegeben. Nach einigen Telefonaten, Emails, Nachforschungsauftrag war klar, das Paket hat einen anderen Weg gefunden.

    Am 06.03.24 bekam ich, nach etlichen erfolglosen Nachfragen eine E-Mail, dass man nur den Zeitwert erstattet:

    „…Bitte beachten Sie aber: Die von Ihnen vorgelegten Rechnungen stammen vom 06.12.2014 bis 16.09.2022.

    Wir können deshalb nur den Wert erstatten, den die Sendungsinhalte zum Zeitpunkt der Einlieferung hatten.

    So setzt sich der Ersatzbetrag zusammen:

    Brutto Betrag: 498.85 EUR

    Enthaltene Umsatzsteuer: 0.00 EUR

    Netto Betrag: 107.25 EUR

    Entgelte: 10.49 EUR

    Ersatzbetrag: 117,74 EUR“

    Die Rechnungen, die ich vorgelegt habe, sind vom 06.12.2014 bis zum 30.11.2023. Also ist diese Aussage ebenso falsch, wie die Rechnung der DHL mit dem Ergebnis von 498,85 €.

    Meiner Meinung müssen auch die Dinge ohne Rechnung erstattet werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Menschen, deren Pakete verschwinden für alle Inhalte Rechnungen vorlegen können.

    Trotz Einspruch wurde nicht auf meine Argumente eingegangen, es wurde auch nie erklärt, welche Rechnungen nicht anerkannt wurden, und wie man auf den Ersatzbetrag von 117,74 € kommt.

    Es gibt nur vorgedruckte Nachrichten; es wird immer gesagt , dass in wenigen Tagen alles erledigt ist, selbst nach über 2 Monaten gibt es kein Wort der Entschuldigung.

    Mittlerweile habe ich einen Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt, auch hier wird es lange dauern und der Ausgang steht in den Sternen.

    Vielleicht können Sie mir noch einen Rat geben, wie man an sein Recht kommt (ohne RS-Vers.), der Gang zum Anwalt wird mehr Kosten als Ertrag verursachen?

    Auflistung der Gegenstände im Paket:

    Re_2023_11_30_Genussreise Pfeffer, 6 Tlg. Stück, 17,68 €

    Re_2023_11_27_Take2 99004/25 Clack Keramik-Ei, Punkte, Silber, 24,41 €

    Re_2022_09_16_Ordnerrücken Sticker, 19,95 €

    Re_2021_11_25_Lunchbox COTTO, 24,90 €

    Re_2019_04_29_Badspiegel, 413,90 €

    Re_2014_12_06_Uhrenradio, 36,52 €

    Summe der Rechnungen: 537,36 €

    4 Leitzordner mit verschiedenen Register, ohne Rechnung, geschätzter Wert 20 €

    verschiedene kleine Accessoires, Dosen usw. ohne Rechnung, Wert ca. 15,00 €

    Gesamt-Summe 572,36 €

    Trotz mehrfacher Einsprüche kommt immer die gleiche, nichtssagende Antwort, ohne auf Argument einzugehen, ohne zu erklären, wie man gerechnet hat.

    Meine Frage ist:
    Kann ich eine Anzeige wegen Betrug erstatten?


  • Ohne jetzt genauer auf den Einzelfall einzugehen sollte man folgendes beachten.


    1.) ist das Standardpaket nur bis 500 € Versichert, auch wenn dort Höherwertige Dinge drin waren. Höhere Versicherungssummen sind nur gegen Aufpreis inklusive wobei hier auch Dinge ausgeschlossen sind.

    2.) Wird immer nur der Wiederbeschaffungswert erstattet, also die Summe die diese Dinge kosten würden wenn man sie jetzt und heute kaufen müsste, auch in Abhängigkeit des Alters des Produktes. z.B. eine 7 Jahre alte Digitalkamera hat heute einen anderen Marktwert im Gebrauchten zustand als man vor 7 Jahren neu bezahlt hat, Rechnung hin oder her.

    3. Der Materielle Wert und Inhalt muss nachgewiesen werden können.

  • Nimm die Rechnungen und such mal vergleichbare Gegenstände bei Ebay Kleinanzeigen oder auf einem Flohmarkt. Die dort ermittelten Werte sind die Werte, die die Post bei dir angesetzt hat.


    Suche ich z.B. bei Kleinanzeigen nach "Badspiegel", dann werden dort ehemals 900 Euro teure Spiegel für 40 Euro angeboten.


    Hättest du eine Goldmünze verschickt, dann wäre es einfacher gewesen.

  • Hallo Felix E.,


    wie schon beton, Sie haben nur Anspruch auf Schadenersatz nach dem Wert zum Zeitpunkt des Verlustes. Ihr größter Einzelposten, der Spiegel, war zum Versendungszeitpunkt fast 5 Jahre alt. Nun kann man trefflich streiten, ob so ein Spiegel nach 5 oder 25 Jahren auf null abgeschrieben ist. Den Punkt könnten Sie angreifen, nicht aber das grundsätzliche Vorgehen von DHL.

    Die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur kostet nur Aufwand, hätte ich ggf. auch gemacht. Mit dem Anwalt würde ich mir sehr gut überlegen. Auf jeden Fall produzieren Sie weitere Kosten.


    Gruß Pumphut

  • Na also gewundert habe ich mich auch. Nicht nur über die sinnfreien Antworten der nordischen Gruppe, sondern vor allem über die Behandlung von DHL. Da fällt mir immer der alte Satz mit den dummen Fragen ein.

    Danke für die hilfreichen drei Antworten.

    Auch wenn auf den Kern meiner Fragen nicht ganz eingegangen wurde.

    Da die Aussagen der DHL nachweislich falsch sind, zwei Rechnungen von 2023 wurden nicht berücksichtigt, die Addition der Rechnungssumme ist falsch, und die Teile ohne Rechnung wurden nicht berücksichtigt. Es wurde nie erklärt, wie man zu dem Ergebniss der Ersatzzahlung gekommen ist. Das ist in meinen Augen Betrug, und meine Frage ist, ob ich Anzeige erstatten kann?

  • Das ist in meinen Augen Betrug, und meine Frage ist, ob ich Anzeige erstatten kann?

    Naja, wir sind hier in einem Finanz-Forum und nicht in einem "Juratip-Forum" ;)


    Ob und in welchen Umfang da eventuelle Rechte geltend manchen kann sollten immer Zweifelsfalle im Leute entscheiden, oder zumindest Auskunft darüber geben können, die auch vom Fach sind.


    Aber oben wurde z.B. schon erwähnt das z.B. Artikel ohne Nachweis nicht erstattet werden, weshalb eventuell die Artikel ohne Rechnung nicht berücksichtigt wurden.

    Ich bin mir auch nicht sicher ob die Berechnung bzw. die Datenbeschaffung des Zeitwertes überhaupt angegeben werden muss.

    Und ein 10 Jahres altes Radio und ein 5 Jahre alter Badspiegel dürften entweder vollständig oder zum größten Teil im Wert abgeschrieben sein.
    Bleibt noch der "neuere" Rest beim dem sich mir ca. 118 € durchaus Plausibel anhören könnten bezogen auf dem Neupreis.


    Ich bin aber weder Jurist, noch Versicherungsdetektiv noch habe ich den Zeitwert recherchiert.

    Das sollte man, wenn es sich überhaupt lohnt, Experten überlassen.