Die Berechnung für Fall A sollte so passten. Bei der bAV kannst du ja mehr investieren, weil noch kein Abzug für Steuern und SV erfolgt ist. Dafür musst du bei der Auszahlung dann auf den gesamten Betrag (Einzahlungen + Kapitalertrag) deinen persönlichen Steuersatz zahlen. Daher würde ich die Berechnung so mitgehen.
Im Fall B sehe ich persönlich (als Laie) es etwas anders. Die getätigten Einzahlungen sind bereits versteuert, weshalb du natürlich weniger investieren kannst. Allerdings darfst du mMn hier die Kapitalertragssteuer nicht vergessen. Wenn wir Ausschüttungen oder Vorabpauschalen mal außen vor lassen würden, müsste die Rechnung meiner Meinung nach so aussehen:
(100 * 0,58) * 1,04^20 - ((100 * 0,58) * (1,04^20 - 1)) * 0,26375
Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe.
Sehe ich genauso - dachte das wäre aus dem vorhergehenden Verlauf klar, dass ich hier nur die Steuerstundung der Einkommenssteuer und nicht der Abgeltungssteuer meine. Wenn ich das richtig verstehe, ist es ja bei der Abgeltungssteuer keine Stundung, sondern eher eine Ersparnis derer. Wenn diese denn bei der BAV entfällt - das muss ich noch rausfinden
Finde ich aber ganz interessant, dass bei der BAV garkein Einkommenssteuerstundungseffekt (tolles Wort) entsteht. War mir vorher nicht klar.
Achim, Entschuldige bitte - aber Deinen Text verstehe ich einfach nicht Aber trotzdem danke