Zuschläge bei Urlaub bzw. geringfügiger Beschäftigung

  • Hallo,


    ich bin nebenbei geringfügig beschäftigt und erhalte aufgrund Nacht- und Wochenend-Diensten entsprechende Zuschläge. Diese sollten ja bei Urlaub dem Durchschnitt entsprechen, der in den vorangegangenen 3 Monaten gezahlt wurde. Wenn ich richtig informiert bin, werden diese Zuschläge bei Urlaub und Krankheit sozialversicherungs- und steuerpflichtig.


    Ich denke, es werden dann auch nur diese Zuschläge abgabenpflichtig, solange ich im Monat inklusive dieser Zuschläge unter der Verdienstgrenze von 538€/2024 und 520€/2023 bin? Es wird also erst der gesamte Lohn abgabenpflichtig, wenn ich über diesen Zahlen bin?!

  • Hallo,


    ich bin nebenbei geringfügig beschäftigt und erhalte aufgrund Nacht- und Wochenend-Diensten entsprechende Zuschläge. Diese sollten ja bei Urlaub dem Durchschnitt entsprechen, der in den vorangegangenen 3 Monaten gezahlt wurde. Wenn ich richtig informiert bin, werden diese Zuschläge bei Urlaub und Krankheit sozialversicherungs- und steuerpflichtig.


    Ich denke, es werden dann auch nur diese Zuschläge abgabenpflichtig, solange ich im Monat inklusive dieser Zuschläge unter der Verdienstgrenze von 538€/2024 und 520€/2023 bin? Es wird also erst der gesamte Lohn abgabenpflichtig, wenn ich über diesen Zahlen bin?!

    Hallo.


    So würde ich es auch verstehen.


    Ansonsten vielleicht hier schauen:

    Phantomlohn in der Sozialversicherung
    Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn der Arbeitnehmende zwar einen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat, es aber nicht…
    www.haufe.de