Alles anzeigenHallo Phlip,
"Es existiert ein Zentralregister, in dem die Banken sämtliche Konten eintragen. Daher können auf der Grundlage dieses Zentralregisters Behörden ein Kontenabruf tätigen."
Es wäre nett, wenn Sie die Behauptung mit Nachweisen unterfüttern könnten. Wer führt dieses Zentralregister auf welcher Rechtsgrundlage? §24c KWG ist es erst einmal nicht. Diese Regelung verpflichtet (selbsterklärend nur deutsche) Banken dazu, eine Datei über die bei ihnen vorhandenen Konten zu führen, auf die die BaFin und über diese andere Behörden Zugriff haben.
Gruß Pumphut
Entschuldige Pumphut, ich nehme meine Aussage komplett zurück. Denn ich hatte eher an das Erweiterte Führungszeugnis gedacht und dies auf die Bankkonten verschoben.
Ich glaube nicht, dass hier ein großer Umbruch erfolgt. Der Geist ist aus der Flasche und Broker werden es schwer haben, mehr als eine symbolische Gebühr zu verlangen. Der Wegfall von PFOF wird eher dazu führen, dass sich der Wettbewerb der Handelsplätze intensiviert. Ein Handelsplatz mit niedrigen Gebühren lässt dem Broker mehr Luft. Und da der Handelsplatz jetzt keine Provision mehr an den Broker zahlen darf, kann er sich auch den Tel der Gebühren sparen.
Das wäre doch etwas, da hast du Recht. Wenn sie aktuell eine Bezuschussung vornehmen können, dann können sie dies auch streichen und günstigere Preise anbieten. An diese Denkrichtung hatte ich nie gedacht, aber es wäre vor allem sehr logisch.