Teilrente

  • Ich habe rückwirkend zum 1.12.23 einen Antrag auf 10% Teilrente gestellt und arbeite voll weiter. Meinen Antrag auf Vollrente soll ich laut DRV Anfang 2025 beantragen.

    Wird Anfang 25 meine Vollrente mit den günstigeren (vorläufigen) Rentenpunkten für 2022 berechnet und gilt für die gesamte Rente der Steuersatz von 2023? Oder wäre dazu ein Kombiantrag (Teilrente zum 1.12.23 plus Vollrente zum 01.05.25) nötig gewesen?

  • Hallo.

    Ja, das Jahr des Rentenbeginns (der Rente insgesamt) entscheidet darüber, für welche Jahre die vorläufigen Durchschnittsentgelte verwendet werden. In der Konstellation für die Jahre 2022 und nachfolgend.

    Zum Beginn der Vollrente wird der Steuerfreibetrag ermittelt, auf Basis der Prozente für das Jahr des Rentenbeginns (2023 = 82,5% dank Wachstumschancengesetz) und des späteren Rentenzahlbetrages.

    Also alles richtig gemacht.

    Der Kombiantrag macht nur Sinn, wenn ein direkter zeitlicher Zusammenhang zwischen Teil- und Vollrente besteht, sprich der Wechsel in den nächsten ein bis drei Monaten erfolgt.