Hallo,
Ich lebe im Ausland ( nicht EU ) und bekomme nur Rente aus Deutschland, habe ein brief vom finanzamt Neubrandenburg bekommen das ich ein Antrag auf unbeschränkt steuerpflicht stellen soll damit ich steuerliche vergünstigung erhalte.
Ich habe aber nicht verstanden was die mit ( Der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht macht aber nur Sinn, wenn Ihre gesamten Einkünfte zu mindestens 90 Prozent im jeweiligen Veranlagungsjahr der deutsche Einkommenssteuer unterliegen ) meinen ?
Kann ich jetzt ein Antrag stellen oder nicht ?