Rente im Ausland beschränkt steuerpflicht

  • Hallo,


    Ich lebe im Ausland ( nicht EU ) und bekomme nur Rente aus Deutschland, habe ein brief vom finanzamt Neubrandenburg bekommen das ich ein Antrag auf unbeschränkt steuerpflicht stellen soll damit ich steuerliche vergünstigung erhalte.


    Ich habe aber nicht verstanden was die mit ( Der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht macht aber nur Sinn, wenn Ihre gesamten Einkünfte zu mindestens 90 Prozent im jeweiligen Veranlagungsjahr der deutsche Einkommenssteuer unterliegen ) meinen ?


    Kann ich jetzt ein Antrag stellen oder nicht ?

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  • Hallo.


    Wenn die Rente aus Deutschland das einzige Einkommen (oder den Großteil des Gesamteinkommens) darstellt, dann macht der Antrag Sinn. Dann würde z. B. der Grundfreibetrag zum Tragen kommen.


    So verstehe ich es zumindest.

  • Ich lebe im Ausland (nicht EU) und bekomme nur Rente aus Deutschland, habe einen Brief vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen [das alle Auslandssteuerfälle betreut], dass ich einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen soll, damit ich steuerliche Vergünstigungen erhalte.

    Wenn jemand im Ausland lebt und aus Deutschland Einkünfte bezieht, kann es sein, daß er in Deutschland steuerpflichtig ist. Wie das im einzelnen ist, ist von Land zu Land unterschiedlich.


    Dabei gibt es die beschränkte Steuerpflicht und die unbeschränkte Steuerpflicht. Wenn es rechtlich möglich ist, ist die unbeschränkte Steuerpflicht für Dich günstiger, weil dann nämlich der Grundfreibetrag (etwa 11.000 € für einen Ledigen für 2023) steuerfrei ist. Du zahlst in diesem Fall erst dann Steuern, wenn Du über diesem Betrag bist.


    Ohne Antrag gilt die beschränkte Steuerpflicht. Bei der zahlst Du ab dem 1. Euro aus Deutschland Steuern, vermutlich mehr als bei der unbeschränkten Steuerpflicht.

    Ich habe aber nicht verstanden, was die mit [folgendem Satz meinen]:

    Der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht macht aber nur Sinn, wenn Ihre gesamten Einkünfte zu mindestens 90 Prozent im jeweiligen Veranlagungsjahr der deutsche Einkommenssteuer unterliegen.

    Du wohnst in irgendeinem anderen Land.


    Verdienst Du dort Geld? Bekommst Du dort auch eine Rente? Wenn ja, vergleiche dieses Einkommen mit Deiner deutschen Rente. Wenn das weniger als etwa 1/10 der deutschen Rente ist, dann kannst Du diesen Antrag stellen. Ist es mehr, geht das nicht.


    Wenn Du mehr von Dir erzählst, werden die Antworten besser.

  • Ich habe nur die Rente von Deutschland als einkommen mehr nicht.

    Lebe mit meine Frau zusammen die auch rente bekommt.


    Meine alleinige Rente ist über Grundfreibetrag von 11.000 € aber mit der Rente von meine Frau bin ich unter das doppelte.


    Wollte nur wissen ob der Grundfreibetrag bei ehepartnern auch so wie in Deutschland verdoppelt wird oder nicht ?

  • Ich glaube das geht nicht


    Sind Sie verheiratet und Staatsangehöriger eines EU oder EWR-Staates können Sie mit Ihrem Ehegatten zusammenveranlagt werden, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz in einem EU oder EWR-Staat hat. Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten in die Steuerberechnung einbezogen, gleichzeitig wird der Grundfreibetrag in doppelter Höhe berücksichtigt (§ 1a Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 EStG

    • Hilfreichste Antwort

    In einem EU-Staat oder EWR-Staat ist das der Fall. In anderen Ländern nicht.


    Die Rente unterliegt nur mit einem gewissen Prozentsatz der Steuer, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Angenommen, Du wärest im Jahr 2022 in Rente gegangen, müßtest Du nur 82% Deiner Rente versteuern. Auf diese Weise passen dann etwa 13.400 € Rente in den Grundfreibetrag von (etwa) 11.000 €. Du kannst eventuell auch noch andere Dinge absetzen, wie Du das von Deinen Steuererklärungen kennst, die Du in Deiner Zeit in Deutschland ja auch gemacht hast.


    So oder so: Selbst wenn Du drüber bist: Es macht einen erheblichen Unterschied bei der Steuer, ob Du den Freibetrag hast oder nicht. Es sieht so aus, als ob es sinnvoll wäre, den vorgeschlagenen Antrag zu stellen.


    Du kannst das aber auch selber nachlesen, ein passender Link wurde im Thread ja schon angegeben.

  • theking25

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