Alles anzeigenEs ist nicht ganz einfach, mit dieser Forensoftware sauber zu zitieren, aber es ist mit etwas Mühe möglich. Ich habe mir die Mühe gemacht, mach Du sie Dir bitte auch.
Ich habe Dir schon geschrieben, daß Krebs höchst unterschiedlich sein kann. Unser aller Leben ist endlich, am Ende steht für uns alle der eigene Tod. "Unheilbar" allein ist noch nicht besonders schlimm. Ein simpler Bluthochdruck ist gemeinhin auch unheilbar und die Zuckerkrankheit auch. Aber man kann diese Krankheiten gut behandeln, so daß sie ggf. mit keinen oder nur geringen Einschränkungen des täglichen Lebens einhergehen und auch die Lebenserwartung nicht verkürzen. Mit verschiedenen Krebsarten kann man jahrzehntelang überleben. Viele Männer beispielsweise werden mit Prostatakrebs begraben, aber nicht wegen Prostatakrebs.
Die Prognose ist schon ein wesentliches Moment bei der Finanzplanung.
Ok, Du verbrauchst nicht jeden Monat 5000 € plus die Renten, sondern 5000 € einschließlich der Renten, mußt vom Ersparten also "nur" 3200 € nehmen. Egal. Nach menschlichem Ermessen wird Euch das Geld nicht ausgehen. Die Rendite der Geldanlage ist in Eurem Fall sekundär.
Mit einer chronischen Leukämie kann man lang und kaum beinträchtigt leben (was ich Dir wünschen möchte).
Finanzverfügungen sind körperlich nicht besonders anstrengend. Wenn Du körperlich so belastbar bist, daß Du Zeitung lesen kannst, kannst Du auch das Online-Banking bedienen.
Ich habe Dir ja schon geraten: Alles sauber aufschreiben. Möglicherweise ziehst Du Deine Kinder ins Vertrauen für den Fall, daß Du es wirklich nicht mehr kannst.
Ansonsten wäre es eine Idee, die Anlagen ohne Hektik mit der Zeit zu vereinfachen, wie schon geschrieben, etwa die Zahl der beteiligten Banken zu verringern.
Ist das Erbe geregelt (über das gegenseitige Beerben hinaus)? Testament? Patientenverfügung? Vorsorgevollmacht?
Das ist verwirrend. Was heißt "ja und nein Testament"?
Wenn das Vermögen aufgeteilt ist, scheint es mir aus meiner laienhaften Sicht sinnvoll, daß Ihr separate Testamente erstellt. Meiner Kenntnis nach beträgt der Erbschaftsteuerfreibetrag unter Eheleuten 500 T€, ein selbstbewohntes Haus bleibt außer Betracht, wenn es nicht zu groß ist und nach dem Tod eines Ehepartners weiter bewohnt wird.
Wenn Dir 800 T€ zuzuordnen sind und Deiner Frau 200 T€ und Deine Frau beerbt Dich, dann werden von 300 T€ Erbschaftsteuer fällig, das sind 11% oder 15% (300 T€ ist gerade die Grenze), also 33 bis 45 T€, die ich dem Fiskus nicht gönnen würde. Auch braucht Deine Frau die Summe nicht zum Leben, letztlich geht sie an die Kinder weiter und wird ggf. zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen.
Du könntest erwägen, Dein Testament so zu verfassen, daß Deine Frau nur einen Teil Deiner Barschaft erbt, so daß sie sicher unter dem Freibetrag bleibt. Auch Deine Haushälfte könntest Du gleich Deinen Kindern vererben, wobei Deine Frau ein Wohnrecht behalten sollte.
Sinngemäß könnte Deine Frau ihr Geld und ihre Haushälfte gleich den Kindern vererben, wobei Du ein Wohnrecht behältst.
Es könnte kein Schaden sein, sich diesbezüglich vor Ort beraten zu lassen. Ein notarielles Testament (bzw. deren 2) kostet sein Geld, ist dann aber rechtssicher und billiger als die Erbschaftsteuer.
Was ist geplant, wenn der letzte von Euch beiden stirbt?
Soweit ich das überblicke, sollte Euer Vermögen ohne große Steuerzahlung letztlich bei den Kindern landen können.
Sollte Deine Frau vor Dir sterben, kommst Du zumindest finanziell klar, denn Du hast die Konstruktion ja gebaut. Wenn Du vor Deiner Frau stirbst (oder nicht mehr geschäftsfähig bist), muß sie damit umgehen können, zumindest fürs Erste. Vermutlich wäre es sinnvoll, einen jüngeren Menschen des Vertrauens zuzuziehen, das könnten Eure Kinder sein.
Der wichtigere Teil ist der Notbrief, in dem Du alle finanziellen Verhältnisse sauber aufschreibst. Inwieweit ein Familienrat sinnvoll und gewünscht ist, hängt von Diagnose und Prognose ab. Daran könnte man auch denken. Du machst Dich möglicherweise finanziell nackig vor den Kindern, wenn Du sie im Detail einweihst (was Du möglicherweise nicht willst).
Eure Anlagen sind nicht groß betreuungsbedürftig. Wenn beispielsweise ein halbes Jahr kein Kontozugriff besteht, könnte ein Festgeld auslaufen. Das liegt dann einfach auf dem zugehörigen Verrechnungskonto herum. Weiter sollte da nichts passieren. Ich hatte angeregt sicherzustellen, daß jeder von Euch ein ordentlich ausgestattetes Girokonto hat, auf das er auch dann zugreifen kann, wenn der andere tot ist. Banken können auf die komischsten Gedanken kommen, wenn sie von einem Todesfall erfahren. Sie könnten vorsichtshalber alle Konten dicht machen (vielleicht sogar dann, wenn eine passende Vollmacht eigentlich vorliegt). Man ist dann dankbar für ein Konto, das man in der Hinterhand hat (und auf dem auch Geld ist!)
Ich würde das mit meinen Kindern besprechen. Jedes Festgeld liegt fest, bis es fällig ist. Finanztip sagt, im Todesfall könne man das Festgeld loseisen. Mir wäre dennoch eine Lösung lieber, bei der ich nicht bitte-bitte sagen muß. Ich überblicke nicht, ob Deine Kinder letztlich Erbschaftsteuer zahlen müssen. Wenn das der Fall ist, will das Finanzamt das Geld gleich und nicht erst dann, wenn das Festgeld fällig ist.
Ich fasse mal zusammen, was mir von Deinen Ausführungen wichtig erscheint.
Dein Hinweis, die Kinder mit ins Boot zu nehmen, um bei meinem Tod meine Frau in der Vermögensverwaltung zu unterstützen ist so naheliegend wie logisch. Durch die Bankvollmachten besteht zudem die Möglichkeit dies evtl. ganz an die Kinder zu delegieren. Dein Tipp hierzu einen Familienrat einzuberufen ist eine gute Idee.
Bezüglich der Erbschaftsteuer führt wohl kein Weg daran vorbei, sich vor Ort anwaltschaftlich beraten zu lassen.
Dein Vorschlag die Festgeldkonten sukzessive zu reduzieren, das Geld in einen Geldmarkt ETF zu schieben macht das Handling deutlich einfacher.
Was spricht eigentlich dagegen, das ganze Geld sukzessive in einen Geldmarkt ETF zu schieben, jährlich, oder halbjährig „die Rente“ abzuziehen und „gut is“.
Meine Haushälfte den Kinder zu vererben kann ich nicht nachvollziehen, wenn doch die selbstbewohnte ETW außer Betracht bleibt.
Dein Notbrief, wie Du ihn beschrieben hast erscheint mir ebenfalls sehr sinnvoll. So etwas Ähnliches existiert schon, muss aber von mir ausgearbeitet werden, dass ihn jeder, nach kurzer Einweisung, auch versteht.
Dank Deinen Ausführungen sehe ich mich auf einem guten Wege die Vermögensverwaltung innerhalb der Familie zu organisieren. Dafür ein herzliches Dankeschön Achim.