eine Frage zu den Rechnungslegungsunterlagen bei Kapitalgesellschaften

  • eine Frage zu den Rechnungslegungsunterlagen bei Kapitalgesellschaften


    Wie reicht ihr die ein? - Muss man die immer elektronisch einreichen?


    Zusatzfrage; bis wann endet die Frist? der Einreichung (m. a. W.) bis wann müssen hier die Unterlagen elektronisch in das die Unernehmensregister führenden Stelle (Bundesanzeiger-Verlag) eingereicht werden.?!

  • Meines Wissens nach geht nur noch die elektronische Einreichung. Frist ist immer 1 Jahr nach Bilanzstichtag.


    Ich reiche sie elektronisch ein und das mangels Steuerberater bis zum 31.12. des Folgejahres. M.W. haben Steuerberater dieses Jahr ausnahmsweise noch eine "quasi" Fristverlängerung bis zum 02.04.2024 bekommen.

  • guten Tag, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung


    Das leuchtet ein;


    eine Frage zu den Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 22


    bis wann endet die Frist? Am 2.4. diesen Jahres für 22. also: okay.



    der Einreichung (m. a. W.) Das muss alles also an die das "Unternehmensregister führenden Stelle (Bundesanzeiger-Verlag)" eingereicht werden:


    Soweit ich erfahren hab müssen diese Unterlagen elektronisch bei der "das Unternehmensregister" führenden Stelle" - dem Bundesanzeiger-Verlag GmbH in Köln elektronisch - zur Einstellung in Unternehmensregister übermittelt werden. Man sollte hier wohl die Publikations-Plattform unter http://www.publikations-plattform.de verwenden. Frage ist dies denn tatsächlich der einzige (m.a.W. ggf. der einzigste) Weg, auf dem man dies tun kann!


    Wenn du keinen Steuerberater hast - wie, (dh. auf welchem Wege) reichst du das ein.

    Gibt es hier eine spezielle Software...?


    TheBat - ich freue mich auf eine Rückmeldung.


    Viele Grüße

  • Frist für Abschluss 31.12.2022 ist ohne Steuerberater der 31.12.2023. Mit Steuerberater der 02.04.2024.


    Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Allerdings kommt bei einer fehlenden Einreichung erst eine Mahnung, die dich 103,50 Euro kostet. Darin hast du m.E. eine Frist von 4 Wochen (evtl. aber auch 6?), danach kostet dich der Spaß mindestens 2.500 Euro. Und zwar wiederholt 2.500 Euro, bis du endlich die Unterlagen einreichst.


    Die Einreichung per Publikations-Plattform ist unbequem, funktioniert aber. Allerdings dauert der Registrierungsprozess über den Daumen bestimmt 2 Wochen, da Passwörter etc. per Post versandt werden. Einfacher ist es für einen Steuerberater, der veröffentlicht die Daten direkt aus dem Abschluss heraus per Datev.


    Ich veröffentliche unsere Abschlüsse über die Software der Datev (Unterberaternummer).


    Andere Software wird das aber vermutlich auch können.


    Und ja, meines Wissens nach ist die elektronische Veröffentlichung der einzige Weg.

  • Bist du dir sicher, dass da Passwörter per Post verschickt werden?


    Ich meine mich daran erinnern zu können, dass ich mithilfe der AusweisApp und der digitalen Funktion des Personalausweises sehr schnell Zugriff hatte

  • hi Thebat und No one knows



    vielen vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Also, es ist so, dass ich auf der Publikationsplattform schon länger einen Account habe - mithin (bereits) identifiziert bin.


    Bin gerade dabei meine DATEN zu hinterlegen;:


    Publikations-Plattform


    bei der Frage: kann ich auf die FRAGE -... "wählen" sie (den) einen Geschäftsjahreszeitraum, - " den Ihre Unterlagen der Rechnungslegung umfassen:"


    kann ich hier auch wählen von Feb 21 (Gründung) bis 31.12.23 - ist das denn moeglich!? oder muss ich hier gewissermaßen "Jahr für Jahr" behaldeln"?


    a also Jahr 21 : von Feb 21 bis 31.12.21 dann


    Jahr 22: also 1.1. 22 bis 31.12.22 und so weiter

    Jahr 23: also 1.1. 23 bis 31.12.23 und so weiter


    Hmmm - ich darf ja ein jahr nicht überschreiten! - ergo nehme ich a.

  • hallo und guten Abend,



    also ich gebe gerade alle Daten ein - bei der Die Hinterlegung erfolgt im Bundesanzeiger unte

    was hat es denn mit der am Schluss erwähnten Auftragserteilung auf sich


    Publikations-Plattform

    Auftragserteilung


    benötige ich das wirklich?