Hallo,
gem. § 24 SGB IV wird "1,0% des auf Euro 50,00 abgerundeten rückständigen Betrages" berechnet.
Was heißt das z. B. konkret für folgende Beträge: € 75,00 und € 284,52?
M. E. wäre Bemessungsbasis € 50,00 bzw. € 250,00. Ist das zutreffend?
Berechnung Säumniszuschläge Krankenkassenbeiträge
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pluto5 -
23. Dezember 2015 um 20:41 -
Erledigt