Hallo,
gem. § 24 SGB IV wird "1,0% des auf Euro 50,00 abgerundeten rückständigen Betrages" berechnet.
Was heißt das z. B. konkret für folgende Beträge: € 75,00 und € 284,52?
M. E. wäre Bemessungsbasis € 50,00 bzw. € 250,00. Ist das zutreffend?
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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