Private Krankenversicherung: interner Tarifwechsel

  • Hallo Community,

    vor kurzem berichtete Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen in seiner Spiegel-Kolumne über die Möglichkeit des internen Tarifwechsels in der privaten Krankenversicherung. Angesichts teilweise horrender Beitragserhöhungen bleibt Versicherten auch gar keine Wahl, als von den Möglichkeiten bestmöglich Gebrauch zu machen.

    Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass alle über 55 automatisch Auskunft darüber erhalten müssen, welche passenden Alternativtarife sich anbieten. Viele Versicherer bieten dafür sogar Beratung an (Ausnahmen sind z. B. Arag und Continentale). Unter 55 kommen Versicherte oft drum herum, einen versierten Berater zu engagieren und sich die Möglichkeiten aufzeigen zu lassen.

    Haben Sie auch schon einmal darüber nachgedacht? Oder Erfahrungen gemacht - positive / negative? Informationen diesbezüglich von der Versicherung erhalten?

  • Ich bin 61 Jahre und plane beim Renteneintritt in den Standardtarif der Central KV zu wechseln, da ich mit Risikozuschlag jetzt monatlich 850€ bezahle. Ich habe z.Zt. noch einen Tarif bei dem auch eine Beitragsreduzierung ab dem 63. Lebensjahr eingeschlossen ist ( Central EBE 63 ), ist diese Beitragsreduzierung auch im Standardtarif gültig, oder verfällt das bisher eingezahlte Geld dann :?::?::?: ?

  • @susimike: Diese Frage müssen Sie der Central Krankenversicherung stellen! Nur die kennen ihr Tarifwerk.

    Aus allgemeinen Überlegungen heraus, darf Ihnen jedoch nichts "verfallen". Schließlich haben Sie - möglicherweise viele Jahre - eingezahlt und damit einen Leistungsanspruch erworben. Es kann dann nicht darauf ankommen, in welchem Tarif Sie versichert sind.

    Noch etwas: Bevor Sie in den Standard-Tarif wechseln, lassen Sie sich von der Central erst einmal aufzeigen, welche anderen Tarifwechselmöglichkeiten für Sie bestehen. Der Standard-Tarif hat Leistungen auf Krankenkassen-Niveau und kostet wahrscheinlich den Höchstbetrag der GKV.

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie im ganz normalen Tarifwerk der Central bei weniger Leistung (z.B. allgemeine Pflegeklasse im Krankenhaus, Primärarztprinzip usw.) deutlich günstiger wegkommen als im Standard-Tarif.

    Die Central ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung zu gestatten, so lange Sie nicht ein höheres Leistungsniveau vereinbaren wollen, als Sie dies aktuell versichert haben.

  • Vor > 10 Jahren habe ich bei meiner PKV einen Tarifwechsel gemacht, nachdem vorher mein Tarif immer teurer wurde, trotz 1000 € Selbstbehalt + 500 € Selbstbehalt für Medikamente. Das ging nur mit Hilfe eines Vermittlers, da sich die PKV weigerte (Erfolgshonorar 100% der Differenz für 1 Jahr). Bin selbständig, Einzelversicherter, meine Frau ist gesetzlich versichert.

    Der neue Tarif hat folgende
    Nachteile
    1. Hausarztbindung - d.h. Facharztbehandlung ohne Überweisung wird nur zu 75% erstattet,
    2. Medikamente und Heilmittel werden nur entsprechend Beihilfsliste angerechnet und nur zu 75% erstattet, bei Bezug über Partnerunternehmen 90% - hat bei mir aber noch nie funktioniert.
    3. kein Einbettzimmer - stört mich nicht, aber 2-Bett und Chefarzt - manchmal wichtig
    4. Zahnersatz nur 65%, Kierferorthopädie 75% - das ist aus meiner Sicht der größte Nachteil, habe ich bisher zum Glück nicht benötigt
    5. Für Sehhilfen gibt es nur alle 2 Jahre einen Zuschuss von 100 €
    Vorteile
    1. der Monatsbeitrag ist 200 € niedriger, und damit für mich erträglich. d.h. ich habe inzwischen > 24.000 € gespart.
    2. Beitrag ist seitdem i.W. stabil geblieben - das sehe ich als den Hauptvorteil an
    3. Auslandskrankenversicherung weltweit ist weiter inklusive.

    Fazit: Der Wechsel hat sich für mich über die Jahre definitiv gelohnt.

  • Der Standard-Tarif hat Leistungen auf Krankenkassen-Niveau und kostet wahrscheinlich den Höchstbetrag der GKV.

    Wäre mal interessant, ob es dazu wirklich belastbare Zahlen gibt. Laut Finanztest 5/2014 lag der durchschnittliche Beitrag im Jahr 2013 nach Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherungen nur bei 283 Euro. Den Höchstbeitrag zahlten demnach im Jahr 2013 nur 445 der 45.500 Versicherten im Standardtarif. Im Jahr 2014 sank der durchschnittliche Beitrag sogar auf 272 Euro, der Anteil der Höchstbeitragszahler lag weiterhin bei rund einem Prozent (Finanztest 8/2015).

  • Mit Beginn meines Ruhestandes will ich in einen Tarif mit Beihilfe wechseln. Die Gothaer Versicherung verlangt nun aufgrund von Vorerkrankungen (ohne die näher zu spezifizieren) eine Gesundheitsprüfung per Selbstauskunft über mögliche Erkrankungen der letzten 5 Jahre und einen Risikozuschlag in Höhe von 15 % des Beitrags. Hat jemand schon so ein Verhalten erlebt und muss man das akzeptieren?

  • Ich hatte seit 1985 einen unveränderten Tarif. Ich habe dann meine Versicherung um die Nennung von günstigeren Alternativtarifen gebeten. Als Antwort bekam ich ein umfangreiches Schreiben, das einzig und allein gedacht war mich von einem Wechsel abzuhalten. Die angeführten Alternativtarife waren in der Tat unakzeptabel. Ich habe mich deshalb an die vom Finanztip empfohlene Firma Minerva gewendet. Hier hat man sich sehr große Mühe gegeben herauszufinden, was für mich jetzt und zukünftig die wichtigsten Dinge in der Krankenversicherung sind. Als Ergebnis wurde ein Tarif gefunden, der einige kleine Nachteile, dabei aber auch einige Besserleistungen beinhaltet. Ohne wesentliche Einbußen spare ich jetzt über 50% meines bisherigen Beitrages. Ich kann die Fa. Minerva nur empfehlen. Meine Erfahrungen waren rundum positiv.

  • Mit Beginn meines Ruhestandes will ich in einen Tarif mit Beihilfe wechseln. Die Gothaer Versicherung verlangt nun aufgrund von Vorerkrankungen (ohne die näher zu spezifizieren) eine Gesundheitsprüfung per Selbstauskunft über mögliche Erkrankungen der letzten 5 Jahre und einen Risikozuschlag in Höhe von 15 % des Beitrags. Hat jemand schon so ein Verhalten erlebt und muss man das akzeptieren?


    Wie sind Sie denn bisher versichert?
    Weshalb wechseln Sie erst mit Beginn des Ruhestandes in einen Beihilfetarif?

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