Folgender Fall:
- Jahrgang 1958
- Am 01.10.2022 waren die 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung erreicht (vorzeitige Altersrente, besonders langjährig Versicherte)
- Rente wurde zu diesem Zeitpunkt nicht beantragt. Wurde weitergearbeitet bis jetzt.
- Grund damals: Bei Bezug von Rente + Gehalt zeitgleich gibt es Abzüge (Hinzuverdienstgrenze)
- Rentenberatung wurde Ende 2022 in Anspruch genommen
- Rentenberatung wurde April 2024 wieder in Anspruch genommen
- Erfahren dass die Hinzuverdienstgrenze vor fast 1,5 Jahren geändert wurde / entfällt
- Angenommen die Rente läge bei 2.200€ netto. Hat die Person nun knapp 1,5 Jahre * 2,2k also etwa 40.000€ verloren?