Erdgas

  • Hallo,

    ich habe folg. Problem:

    Ich bin Verwalter + Miteigentümer in einer WEG.

    Wir beziehen das Erdgas vom Grundversorger + haben noch einen Vertrag der Grundversorgung.

    Wir möchten das ändern.

    Aber ein Vertrag bei einem anderen Anbieter soll aber nicht auf meinen Namen sondern auf den Namen der WEG lauten.

    Ich habe 2 Anbieter erfolgos versucht zu kontaktieren.


    Mich würde interessieren, ob das möglich ist?

    Bei Online Tarif kann ich mich nur mit meinem anmelden.Das will ich aber nicht.


    Vielen Dank

    Rolf

  • Hallo Rolf,


    auf wessen Namen läuft denn der Zähler? Könnte da das Problem liegen? Haben Sie schon versucht, beim aktuellen Grundversorger einen (besseren) Sondertarif zu bekommen und wie sieht der die Frage Vertrag auf Namen der WEG.


    Gruß Pumphut

  • Ich verstehe nicht ganz, wo das Problem liegt, das als Verwalter zu bestellen. Es ist eigentlich die ureigenste Aufgabe des Verwalters, für Gas, Strom, Wasser und was noch so benötigt wird, zu sorgen. Und wenn es partout doch auf die Eigentümergemeinschaft als solche laufen soll, dann wird das bei den meisten Versorgern entweder gar nicht oder nach den Regeln für Gewerbekunden gehen, was für den Kunden nur Nachteile mit sich bringt.

  • Ich gehe davon aus, das Du eine Vollmacht haben und Du Deiner WEG einen Namen/Titel "WEG • Rolfrad-Str.123 • 45123 Finanztip" geben musst.

    WEG hat ja ein eigenes Verwaltungs-Konto.

    Sonst muss man sich beraten lassen. bspw. bei WiE


    Wohnen im Eigentum (WiE) kann helfen...

    Die WEG-Selbstverwaltung – eine gute Alternative zur Bestellung einer externen Verwalter*in?
    Viele kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) möchten die Verwaltung ihrer WEG in die eigenen Hände nehmen - sei es, weil sie keine geeignete…
    www.wohnen-im-eigentum.de

  • Der Vertrag beim Grundversorger läuft seit Jahren auf den Namen der WEG.

    Allerdings sind andere Anbieter günstiger,deshalb die Frage.

    Auch habe ich vor Jahren ein Verwalterkonto auf Namen der WEG eingerichtet.

  • Für den Grundversorger besteht Kontraktionszwang, der muß Haushalte in seinem Gebiet versorgen, wenn die das wollen. Für alternative Anbieter gilt das nicht. Die können einen Interessenten ablehnen und brauchen für die Ablehnung keinen Grund zu nennen. Es ist nicht unmittelbar ersichtlich, wer rechtlich hinter einer WEG steht, das ist vielen Anbietern zu kompliziert, deswegen bieten sie Verträge nur natürlichen Personen an.


    Du hast die Wahl, entweder den Vertrag auf Deine Kappe zu nehmen oder halt keinen Vertrag zu bekommen. Und alternative Anbieter sind ja erheblich günstiger als die Grundversorgung.


    Hier im Forum kannst Du das Verhalten alternativer Versorger nicht wegdiskutieren.

  • Und es spricht ja auch nichts dagegen, das auf die eigene Kappe zu nehmen. Auf wen das Konto läuft, ist dafür egal, Nachteile gibt es nicht, aber einige Vorteile, wenn man "Haushaltskunde" beim Versorger ist.

  • Für rolfred spielt das offenbar sehr wohl eine Rolle, sonst hätte er diesen Thread wohl nicht angestoßen.


    Wenn die Hausgemeinschaft in Ordnung ist, sollte sich das Problem nicht stellen. Wenn die Hausgemeinschaft aber nicht in Ordnung ist, möchte ich dort nicht Verwalter sein, vielleicht sogar überhaupt nicht dort wohnen.