ETFs und Steuern

  • Seit diesem Jahr wird wieder eine Vorabpauschale fällig, diese wird Anfang Januar vom Referenzkonto abgebucht. Alle anderen Steuern fallen erst bei Verkauf an, es sei denn es ist ein Ausschütter, dann werden die Gewinne sofort von der Ausschüttung abgezogen. Im darauf folgenden Jahr, gibt es eine Information von der Bank. Sollte man für den Betrag keinen Freistellungsauftrag gestellt haben und dieser noch nicht ausgeschöpft ist, gibt man die abgezogenen Steuern, Soli und eventuell Kirchensteuer in der Steuererklärung an.

  • Ich hatte 2023 Tagesgeld mit Freistellungsauftrag, der war dann ausgeschöpft bevor das Jahr vorbei war. Muss ich dann noch irgendwas in der Steuererklärung angeben?

    Mein Verständnis ist so, dass die Bank ja automatisch die Steuern abführt, sobald der Freistellungsbetrag ausgeschöpft ist.

    Demzufolge muss ich nichts mehr in der Steuererklärung angeben?