Hi zusammen,
das folgende wurde bestimmt schon irgendwo durchdiskutiert, ich finde es aber nicht mehr.
Dass man in der Auszahlphase der bAV den vollen KV- und PV-Beitrag zahlt, ist immer wieder Thema und vermutlich weitestgehend bekannt.
Was mir nicht präsent war, ist, dass nur Einzahlungen bis max 4 % der Beitragsbemessungsgrenze SV-frei sind. D.h. wenn man mehr als diese (ich glaube) 3600 € jährlich einzahlt, fallen darauf SV-Beiträge an.
In meinem Fall ist das egal, da der AG das zahlt und ich einen ordentlichen Zuschuss für meine Einzahlungen erhalten.
Nur - man zahlt bei höheren Einzahlungen SV-Beiträge und bei der Auszahlung doppelte SV-Beiträge, was vermutlich eine weitere Absurdität ist. Weiß jemand, ob das schonmal irgendwo gerichtlich überprüft wurde?