Dreifache SV-Beiträge in der betrieblichen Altersvorsorge

  • Hi zusammen,

    das folgende wurde bestimmt schon irgendwo durchdiskutiert, ich finde es aber nicht mehr.

    Dass man in der Auszahlphase der bAV den vollen KV- und PV-Beitrag zahlt, ist immer wieder Thema und vermutlich weitestgehend bekannt.

    Was mir nicht präsent war, ist, dass nur Einzahlungen bis max 4 % der Beitragsbemessungsgrenze SV-frei sind. D.h. wenn man mehr als diese (ich glaube) 3600 € jährlich einzahlt, fallen darauf SV-Beiträge an.

    In meinem Fall ist das egal, da der AG das zahlt und ich einen ordentlichen Zuschuss für meine Einzahlungen erhalten.

    Nur - man zahlt bei höheren Einzahlungen SV-Beiträge und bei der Auszahlung doppelte SV-Beiträge, was vermutlich eine weitere Absurdität ist. Weiß jemand, ob das schonmal irgendwo gerichtlich überprüft wurde?

  • Wenn du so direkt fragst - nö ;)

    Du meinst, dass ich eh keine SV-Beiträge zahle, wenn ich über der Beitragsbemessungsgrenze bin. Egal, wie viel ich oder mein AG in die bAV einzahlen?

    Genau.

    Und wenn Du mit Rente und bAV in der Auszahlphase über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, dann wird da auch nichts zusätzlich abgezogen. ;)