Verlustvortrag Masterstudium

  • Hallo,


    ich bin noch Student und habe letztes Jahr meine Masterarbeit [bis 31.03.2024] im Unternehmen geschrieben. Nun meine Frage wie läuft es mit dem Verlustvortrag ab für das Studium? Ich habe für letztes Jahr lediglich 82.60€ (2 Monate) an Steuern bezahlt (durch das schreiben der Masterarbeit im Unternehmen). Die würde ich auch vollständig zurückbekommen. Verpufft dieser Verlustvortrag, da die zwei Monate Arbeit dagegen gerechnet werden. Kann ich die Fahrtkosten zum Unternehmen auch als Verlustvortrag absetzen oder wie gehe ich da am besten ran?


    Danke für Hinweise. :)

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die Angaben sind noch etwas dünn, um hier etwas einigermaßen vernünftiges zu sagen (soweit das als Laie überhaupt geht).


    Hast du für die Studienzeit Steuererklärungen abgegeben, in denen du die vorgezogenen Werbungskosten geltend gemacht hast?

    Falls ja, wirst du entsprechende Steuerbescheid über deinen Verlust bekommen haben. Diesen Verlust vortrag setzt du nun in deiner Steuererklärung an und somit werden deine Einkünfte reduziert. Wenn du also bisher 10.000 Euro durch das FA anerkannte vorweggenommene Werbungskosten hattest und jetzt während deiner Masterarbeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von 2.000 Euro hattest, werden zunächst die Werbungskosten (Pauschale oder tatsächliche Kosten, wenn diese höher wären - Hierzu zählen dann auch die Fahrtkosten zum Unternehmen) und dann die Verlustvorträge entsprechend verrechnet. Der Rest verbleibt als Verlust vortrag für die Folgejahren.


    Soweit ich weiß, musst du den Verlustvortrage auch nutzen, selbst wenn du unter dem Freibetrag bleibst.


    Hier auch noch ein Artikel von Finanztip zu dem Thema.


    Grundsätzlich bitte auch noch einmal über Begrifflichkeiten klar werden. Das Zweitstudium erzeugt grundsätzlich erst einmal (vorweggenommene) Werbungskosten. Wenn die tatsächlichen Kosten die Einkünfte übersteigen, dann handelt es sich um einen Verlust. Diesen kann man als Verlustvortrag fortschreiben lassen und in den Folgejahren gegen die positiven Einkünfte verrechnen.

    Alle Kosten im Zusammenhang mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis (also Fahrtkosten, ggf. Kontoführungsgebühr en, Arbeitsmittel) sind ebenfalls Werbungskosten, welche die Einkünfte reduzieren.


    Abschließend noch einmal der Hinweis, dass ich kein Steuerberater bin und es sich um eine Laien Meinung handelt!

  • Noch ein Nachtrag zu deiner letzten Frage.


    Steuersoftware besorgen (entweder eine Software kaufen oder das Elster-Portal von der Finanzverwaltung), dort alle Daten eingeben und die Steuererklärung(en) an das Finanzamt schicken.