Vorabpauschale: Praktische Auswirkungen und Konsequenzen

  • Für den maßgeblichen Stichtag 2. Januar 2025 hat die Bundesbank einen Basiszins von 2,53 % ermittelt.

    Dieser ist dann wieder die Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale für das Jahr 2025… wirkt sich natürlich erst am 2. Januar 2026 aus.

  • Ich frage mich, was da nervig sein soll. Wenn man seine Käufe dokumentiert, kann man das VAP-Rechenverfahren dafür vorbereiten, muss in seiner Excel-Tabelle nur am letzten des Jahres den Stückpreis des ETF eintragen und hat die erwartete VAP errechnet. Ggf. den Betrag aufs Verrechnungskonto überweisen, warten, fertig.

  • Richtig. Allerdings wird die Vorabpauschale berechnet, wenn der ETF weniger prozentual ausschüttet…

    Trotzdem hat gfusdt5 Recht.

    Relevant sind die 70% des festgelegten Basiszins. Also für 2025 die 1,771%.

    Deine Aussage mit den 2,5% ist also nicht korrekt, es sind eher so um die 1,7 bis 1,8%, die der ETF jedes Jahr ausschütten muss (auf den Schlusskurs des Vorjahres gesehen), damit keine Vorabpauschale ermittelt wird.

    Natürlich gelten die Zahlen nur, wenn der Basiszins im Bereich von 2,4% bis 2,5% bleibt, wie die letzten Jahre.

    Aber grundsätzlich stimmt es schon, dass man am spätestens mit Bekanntgabe des Basiszins die nötige Dividende des Jahres ermitteln kann, um im Folgejahr keine Vorabpauschale zu haben. Manche aktive, ausschüttende Fonds nutzen dieses Berechnung, um möglichst viel thesaurieren zu können und somit eigentlich eher ein teilthesaurierender Fonds zu sein. Trotzdem wird keine Vorabpauschale abgerechnet.