Mieteinnahmen bei Hausverkauf

  • Hallo zusammen,


    wenn ich ein Mehrfamilienhaus verkaufe, stehen mir die Mieteinnahmen bis zur vollständigen abwicklung des verkaufs zu, richtig? Also erst, wenn das Geld des Käufers auf mein Konto und das Grundbuch umgeschrieben worden ist. Mit der unterschrift beim Notar hat das ganze noch nichts zu tun?


    Hat jemand von euch Erfahrung mit vermieteten Immobilien verkaufen? Sprich, bis wann die Mieteinnahmen noch dem Verkäufer des Hauses zustehen.


    Vielen Dank im Vorraus

  • Hallo naithgood

    Deine Frage ist einfach zu beantworten, weil das ja in jedem Kaufvertrag ein ganz wichtiger PUnkt ist.

    Zunächst mal gilt das, was im Kaufvertrag steht.

    Da kann man natürlich alles mögliche vereinbaren, sofern beide Seiten damit einverstanden sind. Leider hast Du nicht geschrieben was denn in DEiNEM Kaufvertrag steht.

    In den meisten Kaufverträgen steht jedoch unter dem Paragraf ÜBERGABE folgendes drin:

    Übergabetermin für LASTEN, PFLICHTEN und MIETEN ist der Tag XX

    An diesem Tag ist sozusagen der Kaufpreis fällig und ab diesem Tag erhält dann der Käufer die MIETEN und ist auch für die künftigen Nebenkosten aber auch für Reparaturen usw. zuständig.

    Dieses Datum ist deshalb wichtig, weil ja ein gößerer Schaden zufällig eintreten könnte und da muss man ja schon exakt wissen, WER denn nun noch für diesen Schaden zuständig ist.

    Kleiner Hinweis noch für einen der vielen möglichen Sonderfälle:

    Vor allem dann wenn ein Kaufvertrag recht nahe am Jahresewechsel liegt, dann wird oft unabhängig von der Kaufpreiszahlung vereinbart, dass der Übergabetermin zum 1. Jan. erfolgen soll, dann spart man sich Zwischenabrechnungen.

    Viele Grüße aus Stuttgart von einem alten Immoblienprofi. McProfit

  • Ja, das ist einer der wichtigsten Punkte im Kaufvertrag

    Das heißt amtlich:

    "Übergabe von Nutzen und Lasten..."

    Ab diesem Stichtag erhält der Käufer die MIETEN und Nebenkostenvorauszahlungen

    Er ist dann aber auch für alle Ausgaben zuständig.

    In der Regel ist die Kaufpreiszahlung zum gleichen Zeitpunkt, muss aber nicht sein.

    Im Kaufvertag kann alles individuell vereinbart sein, je nach dem Einzelfall.

    Viele Grüße McProfit

  • Mit der Grundbuchumschreibung hat der Übergabezeitpunkt des Hauses nichts zu tun.

    Die Übergabe regelt den Stichtag für Nutzen und Lasten,

    also für Mieteinnahmen und alle Ausgaben, auch Reparaturen.

    Bei der Umschreibung im Grundbuch wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen und der bisherige Eigentümer gelöscht.

    Dies erfolgt oft erst Wochen oder Monate später weil die Grundbuchämter oft überlastet sind.

    Der Käufer hat als Sicherheit dass der Verkäufer bis zur Umschreibung das Haus nicht noch einmal verkaufen kann eine SPERRE im Grundbuch, das nennt sich Auflassungvormerkung.

    Damit ist das Grundbuch für jede Änderung vor der Umschreibung auf den neuen Käufer gesperrt.

    Viele Grüße McProfit

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Ich habe es grade nochmal geprüft. Im Notarvertrag steht nach Kaufpreiszahlung =)


    Dann hat sich alles beantwortet.

  • Hallo @naightgood

    Jetzt sind wir bei einer Frage gelandet wo ich mich zufällig als Praktieker recht gut auskenne.

    Wie immmer sind manche Dinge immer erst dann von Bedeutung wenn es mal anders kommt, als geplant.

    Gilt übrigens nicht nur bei Immobilien, selbst der Inhalt von Eheverträgen wird erst dann wichtig, wenn es nix wird mit der Absicht "bis der Tod Euch scheidet"

    Die Miete bekommtst Du bei Deinem Immobilienverkauf lt. Deinem Kaufvertrag wenn der Kaufpreis bezahlt wurde.

    Ich glaube nicht, dass es SO in Deinem Vertrag steht.

    Ein Übergabetermin von Nutzen und LASTEN, also von Einnahmen UND Ausgaben muss mit einem Datum benannt sein.

    Warum?

    Stell Dir vor, ein Haus brennt nach Abschluss des Kaufvertages ab.

    WEM sein Haus ist das dann?

    Dem Verkäufer seines - oder gehört es schon dem Käufer?

    Eine Übergabe braucht genau genommen einen exakten Zeitpunkt sozusamen z.B. am 31.Mai 2024 um 24.00 Uhr

    Passiert VOR Mitternacht etwas, dann ist der Verkäufer zuständig

    Passiert NACH Mitternach etwas ist das Sache des Käufers.

    Das kommt übrigens bei Hausverkäufen zum Jahreswechsel 31.12 öfters vor als man denkt.

    Mieteingang, Nebenkosten, Zählerablesungen, Strrom, Wasser, Heizung, Gas usw. sind andere Punkte bei denen das exakte Daru9m nicht so genau ist, genauso wie bei der Mietzahlung oder Kaufpreiszahlung.

    Da gibt es immer Verzögerungen.

    Viele Grüße und sorry wenn ich bissle pentrant war.

    Wie heißt es so dann so schön hier im Forum:

    KLICK und WEG

    Gruss McProfit

  • Hallo McProfit,


    danke nochmal für deine Rückmeldung.

    Tatsächlich steht im Notarvertrag kein genaues Datum drin, habe grade nochmal nachgeschaut.

    Hier steht nur, dass der Erwerber der Mietzins nach Besitzübergabe zusteht. Und Laut google ist im Allgemeinen die Besitzübergabe nach der Kaufpreiszahlung.


    Eventuell sollte ich einfach mal die Notarin anrufen und nachfragen =D

  • Solange alles ohne Probleme abläuft sind solche Feinheiten unwichtig

    Der Notar ist jedoch dazu da gerade für solche seltenen Ereignisse eine Regelung vorzusehen.

    Deshalb braucht man ja unter anderem auch den notar, weil ein Käufer oder Verkäufer gar nicht alle Risiken erkennen kann

    Im Alltag gilt jedoch eher die Regel:

    „ wie schnell ist Nix passiert“

    Viele Grüße McProfit