800 W Balkonkraftwerk ab 16.05.2024 erlaubt! Gesetz vom 08.05.224 am 15.05.2024 im BGBl. veröffentlicht

  • 800 W Balkonkraftwerk jetzt erlaubt.

    Mich wundert, dass das noch nicht als Sensation in der Presse veröffentlich wurde.



    Auszug daraus


    § 8 wird wie folgt geändert:
    a) ……..
    b) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 5a eingefügt:
    „(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.“

    c) Absatz 6 wird wie folgt geändert:
    aa) In Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach den Wörtern „acht Wochen,“ die Wörter „mit dem Ergebnis ihrer Netzverträglichkeitsprüfung“ eingefügt.
    bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Übermitteln Netzbetreiber Anschlussbegehrenden im Fall von Anlagen nach Absatz 1 Satz 2 nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 die Information, dass der bereits bestehende Netzanschluss technisch noch nicht als Verknüpfungspunkt geeignet ist, so können die Anlagen unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen an dem bestehenden Verknüpfungspunkt des Grundstücks nach Absatz 1 Satz 2 angeschlossen werden.“

    Seite 2 von 42 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 151, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2024



    berghaus 21.05.24