Direktversicherung Altvertrag

  • Hallo,

    ich bin aktuell in einem Angestelltenverhältnis und habe im Rahmen einer Lohnumwandlung eine Direktversicherung über meinen Arbeitgeber abgeschlossen. Mein Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, ich bin die versicherte Person.

    Die Direktversicherung ist ein Altvertrag, d.h. vor dem 1.1.2005 abgeschlossen. Beiträge werden also pauschal mit 20% versteuert. Ich selber bin aktuell und während der gesamten bisherigen Vertragslaufzeit privat krankenversichert.

    Hier jetzt meine Frage:

    Was passiert, wenn ich vor Fälligkeit der Direktversicherung mein Arbeitsverhältnis kündige ? Ich denke, dass ich dann entweder die Versicherung beitragsfrei stellen kann, oder die fälligen Beiträge selber übernehmen kann (die Variante, dass ein ggf. neuer Arbeitgeber die Versicherung übernimmt mal außen vor gelassen).

    Wenn ich die Versicherungsbeiträge selber übernehmen möchte, wie läuft das dann ab mit der Pauschalsteuer?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung,

    Dirk

  • Wenn ich die Versicherungsbeiträge selber übernehmen möchte, wie läuft das dann ab mit der Pauschalsteuer?

    Hallo dira, meist sind die Bedingungen und Kosten der Direktversicherungen so ungünstig, dass es sich erst mit kräftiger Unterstützung des Arbeitgebers überhaupt lohnt. Das ganze mit Geld aus dem Netto weiterzuführen ist (Achtung unbewiesene Behauptung) nie eine gute Idee.

    Du solltest die Versicherung ruhen lassen und das Geld selbst frei anlegen.

  • Das ganze mit Geld aus dem Netto weiterzuführen ist (Achtung unbewiesene Behauptung) nie eine gute Idee.

    Zumindest bei meinem Altvertrag wäre es genau so gewesen. Also keine gute Idee. ;)

    Die Beitragsfreistellung war dann die logische Konsequenz. Und die tut auch weh, wenn ich seit 10 Jahren sehe, das das Geld in der Police zu eff. 1,6% p.a. 'vergammelt'. <X