ETF-Sparplan für Patenkind / Enkel etc.

  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine ergänzende Frage zum Artikel https://www.finanztip.de/geldanlage/sparen-fuer-kinder/

    Wenn man den ETF-Sparplan für z.B. Paten- oder Enkelkind in seinem eigenen Depot anlegt, aber früh verstirbt. Gehört dann der ETF-Sparplan dem Kind oder ist es einfach ein Teil des Erbes und wird nach dem dann wie auch immer geltenden Schlüssel an die Erbengemeinschaft verteilt? Wäre für mich noch ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung Sparplan im eigenen Depot oder Kinderdepot.

    Danke im Voraus für die Antworten.

    Gruß

    Dennis

  • LuisHL23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn man für ein nicht eigenes Kind einen Sparplan eröffnen möchte gibt es 2 Möglichkeiten, die 1. wäre es auf deinen Namen laufen zu lassen, mit allen Nachteilen (Schenkungssteuer, Erbschaftsteuer). 2. die Eltern eröffnen ein Depot mit Sparplan für das Kind und du übernimmst die Einzahlungen des Sparplans. In diesem Fall gehört das Kapital mit der ersten Einzahlung dem Kind und niemand anders hat Zugriff. Damit entfallen aber die oben genannten Steuern und das Kind hat einen eigenen Freibetrag. Fall 2 können nur! die Eltern einrichten .

  • Gehört dann der ETF-Sparplan dem Kind oder ist es einfach ein Teil des Erbes und wird nach dem dann wie auch immer geltenden Schlüssel an die Erbengemeinschaft verteilt?

    Das hängt davon ab, wie du dein Testament gestaltest. Wenn du gar nichts regelst, dann fällt das Geld, das aus deinen Namen angelegt ist, in die Erbmasse und wird nur an die Erbengemeinschaft verteilt.

  • Per Testament könnte beim Patentkind / Enkelkind mit einem Vermächtnis arbeiten. Vorteil: man hat zu Lebzeiten immer noch den Zugriff. Grundsätzlich sollte man die erbschaftssteuerlichen Freibeträge im Auge behalten (Patenkind 20 TEU, Enkel 200 TEU).