Ich habe 1998 eine Direktversicherung abgeschlossen, die im August 2024 als Einmalzahlung zur Auszahlung kommt. Ich war die ganze Zeit beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt und die Beiträge der DV wurde über der gesamten Zeitraum pauschal vom AG versteuert. Ich werde im Oktober 2024 60 Jahre alt und werde bis ich 67 Jahre alt bin noch weiter angestellt sein (Rentenbeginn geplant im Oktober 2031 - mit 67 Jahren).
Ich bin aktuell freiwillig gesetzlich krankenversichert (geplant bis Okt 2031).
Nun zu meinen Fragen:
- Da ich erst in 2031 pflichtversichert in der KVdR sein werde (mit tatsächlichem Rentenbeginn), wird dann erst ab 2031 der Auszahlungsbetrag/10 pro Jahr zusätzlich für den KV- und PV-Beitrag herangezogen und dann 10 Jahre lang oder beginnt die Verbeitragung bereits mit der Auszahlung in 2024 (was für mich von Vorteil wäre, da ich aktuell den Höchstbeitrag in der GKV zahle und die KV meiner Meinung nach nicht mehr als den Höchstbeitrag verlangen kann - dann würden tatsächlich nur für 3 Jahre ab 2031 Beiträge aus der DV für die KV zusätzlich fällig werden unter der Annahme dass ich bis 2031 als freiwillig gesetzlich Versicherter den Höchstbeitrag zahle)?
- Ist es ein Problem, dass die Auszahlung bereits 2 Monate vor der Vollendung meines 60. Lebensjahres erfolgt und was hätte dies für Konsequenzen (z.B. steuerlich? Die Bestätigung über den Auszahlungstermin August 2024 habe ich vom Versicherer bereits erhalten)
Leider konnte mir bis jetzt keiner eine verbindliche Auskunft auf meine Fragen geben (Steuerberater, Krankenkasse, Versicherer), deshalb wende ich mich nun an das Forum
zusätzliche Anmerkung:
die Auszahlung im August 2024 wurde bereits beim Abschluss in Jahre 1998 festgelegt. Es handelt sich also um keine vorzeitige Auszahlung