Verbeitragung Direktversicherung

  • Ich habe 1998 eine Direktversicherung abgeschlossen, die im August 2024 als Einmalzahlung zur Auszahlung kommt. Ich war die ganze Zeit beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt und die Beiträge der DV wurde über der gesamten Zeitraum pauschal vom AG versteuert. Ich werde im Oktober 2024 60 Jahre alt und werde bis ich 67 Jahre alt bin noch weiter angestellt sein (Rentenbeginn geplant im Oktober 2031 - mit 67 Jahren).

    Ich bin aktuell freiwillig gesetzlich krankenversichert (geplant bis Okt 2031).


    Nun zu meinen Fragen:

    • Da ich erst in 2031 pflichtversichert in der KVdR sein werde (mit tatsächlichem Rentenbeginn), wird dann erst ab 2031 der Auszahlungsbetrag/10 pro Jahr zusätzlich für den KV- und PV-Beitrag herangezogen und dann 10 Jahre lang oder beginnt die Verbeitragung bereits mit der Auszahlung in 2024 (was für mich von Vorteil wäre, da ich aktuell den Höchstbeitrag in der GKV zahle und die KV meiner Meinung nach nicht mehr als den Höchstbeitrag verlangen kann - dann würden tatsächlich nur für 3 Jahre ab 2031 Beiträge aus der DV für die KV zusätzlich fällig werden unter der Annahme dass ich bis 2031 als freiwillig gesetzlich Versicherter den Höchstbeitrag zahle)?
    • Ist es ein Problem, dass die Auszahlung bereits 2 Monate vor der Vollendung meines 60. Lebensjahres erfolgt und was hätte dies für Konsequenzen (z.B. steuerlich? Die Bestätigung über den Auszahlungstermin August 2024 habe ich vom Versicherer bereits erhalten)

    Leider konnte mir bis jetzt keiner eine verbindliche Auskunft auf meine Fragen geben (Steuerberater, Krankenkasse, Versicherer), deshalb wende ich mich nun an das Forum


    zusätzliche Anmerkung:

    die Auszahlung im August 2024 wurde bereits beim Abschluss in Jahre 1998 festgelegt. Es handelt sich also um keine vorzeitige Auszahlung

  • Hallo.


    Zu den Steuern kann ich nichts sagen.


    Die Beiträge werden auf die nächsten 120 Kalendermonate ab Auszahlung verteilt. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze bereits erreicht ist, wird darüber hinaus nichts zusätzlich an Beitrag abgezogen, daher wohl Glück gehabt, zumindest bis Rentenbeginn.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Das ist ja auch meine Annahme schon immer gewesen. Gibt es Teilnehmer im Forum, die bereits vor dem tatsächlichen Rentenbeginn eine Auszahlung aus der DV erhalten haben und die Aussage vom Referat Janders bestätigen können (Beginn der Verbeitragung mit der Auszahlung und nicht gebunden an den Status pflichtversichert in der KVdR)? Ich traue da den Krankenkassen nicht wirklich über den Weg, was die Verbeitragung von DV-Auszahlungen betrifft.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Das ist ja auch meine Annahme schon immer gewesen. Gibt es Teilnehmer im Forum, die bereits vor dem tatsächlichen Rentenbeginn eine Auszahlung aus der DV erhalten haben und die Aussage vom Referat Janders bestätigen können (Beginn der Verbeitragung mit der Auszahlung und nicht gebunden an den Status pflichtversichert in der KVdR)? Ich traue da den Krankenkassen nicht wirklich über den Weg, was die Verbeitragung von DV-Auszahlungen betrifft.

    hallo Pfatrisw,

    Ich bin zwar nicht direkt betroffen ( bei und seit Auszahlung meiner Direktvers. in der PKV versichert), kann die Stellungnahme von Referat Janders aber vollumfänglich bestätigen.


    Dann wären wir ja schon zu dritt. ;)


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Vielleicht war ich (als nicht Betroffener) doch ein wenig voreilig mit meiner Wortwahl "vollumfänglich" und muss eine klitzekleine Rolle seitwärts (nicht rückwärts) machen.


    Keine Sorge: Im Ergebnis kommt es schon so hin, dass während Höchstbeitragszahlung in der Beschäftigung keine weiteren Beiträge aus der Direktversicherung anfallen.


    Aber zum Ablauf: Der Direktversicherer (DV) fragt Dich vor der Auszahlung, ob Du gesetzlich krankenversichert bist (und wenn ja, bitte wo?) oder privat (wenn ja, egal wo).


    Ob Du an die gesetzliche Kasse schon Höchstbeitrag zahlst, darf den DV nicht kümmern.
    Du selbst musst Dich mit der Kasse in Verbindung setzen, um die Rückzahlung der aus der DV-Summe berechneten Beiträge zu bewirken.


    Aber wie schon geschrieben: Im Ergebnis kein Mehrbeitrag gegenüber dem Höchstbeitrag.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Alexis, vielen Dank für die Ergänzung. Der Versicherer hat mich schon gefragt und ich habe ihm auch schon geantwortet, wie und wo ich KV-versichert bin.

    Die KV selber hat sich auf meine Anfrage nur dahingehend geäußert, dass sie erst dann tätig wird, wenn sie von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat. Vorher gibt es keine Aussage, auch nicht, wie mein Fall zu beurteilen ist. Soviel zur Kundenorientierung der KV. Immerhin geht es ja um ein paar Euro 😡

  • Dass ich mich selber um die Rückerstattung der über den Höchstbeitrag geleisteten Beiträge kümmern muss, passt zum Verhalten der Kassen. Eigentlich wissen die ja ganz genau, welche Beiträge in Summe entrichtet werden und dass diese bei mir dann über dem Höchstbeitrag liegen. Aber was soll’s , am Ende sollte es dann passen (hoffentlich sind sie dann mit der Rückerstattung genauso schnell wie beim Einzug 😉).