Stimmt, die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist etwas, das der potentielle Käufer zu fürchten hat, nicht der Verkäufer.
Ich habe etwa 1/500stel an Erfahrung mit Immobiliengeschäften im Vergleich mit McProfit , aber ich meine mich zu erinnern, dass irgendwann schon relativ früh in diesem ganzen Prozess eine Anfrage an die Kommune geht, ob sie das Vorkaufsrecht ausüben will. Evtl. vom Notar... Evtl. auch Bundesland-spezifisch?