Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / V0800

  • Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich gerade mit dem Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung, bei dem es um die Feststellung von Kindererziehungsgeld geht.

    In dem Dokument wird in Frage 11 gefragt, wer das Kind erzogen hat. Die Mutter alleine oder mit dem Vater.

    Wenn der Vater auch Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen möchte, dann muss noch zusätzlich das Formular V0805 ausgefüllt werden.

    Macht das einen geldlich Unterschied, ob man hier nur die Mutter angibt oder sollte auch der Vater Kindererziehungszeiten beantragen?

    Was ist hier besser anzugeben, kann mir jemand einen Rat geben?

  • Hallo Hippo,

    folgendes hätte ich damals verstanden, als es uns betraf:

    1. Ein Kindererziehungsjahr ist ein Rentenpunkt, für die ersten drei Lebensjahre des Kindes sind die drei Punkte zu verteilen

    2. Wenn einer mehr als das Durchschnittsgehalt bekommt und damit mehr als einen Rentenpunkt im Jahr erwirtschaftet, wird der Kindererziehungspunkt reduziert, so dass dennoch in dem Jahr maximal 2,1 Punkt erreicht werden können.

    3. Die Rentenpunkte werden, wenn die Erziehungsberechtigten nichts anderes vereinbaren erstmal der Mutter zugeschrieben

    4. Soll der Partner, weil er sich hauptsächlich um die Erziehung gekümmert hat, die Punkte bekommen, muss die Mutter schriftlich einreichen, dass sie die Punkte auf den Partner übertragen möchte und der Partner muss zusätzlich schreiben, dass er die Punkte haben möchte.

    5. Es hilft, wenn auch beispielsweise über die genommenen Elternzeitmonate und/oder reduzierte Wochenarbeitszeit auch tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass die Erziehung eben nicht hauptsächlich die Mutter übernommen hat.

    Wenn alles ausgefüllt ist unbedingt BEIDE Rentenpunktbescheide der folgenden Jahre zusammen und vergleichend prüfen!

    Bei uns hat die Rentenversicherung zwar aufgrund des gemeinsamen Schreibens, dass die Punkte dem Partner angerechnet werden sollen, der Mutter (im ersten Jahr) den Rentenpunkt wie gewünscht nicht gewährt - aber dem Kindsvater eben auch nicht!

    Ende vom Lied: wir haben eine Anwalt gebraucht und der Fall würde vom Sozialgericht entschieden. Der Vater hat nun die Punkte, weil aufgrund der genommenen Elternzeit und den vereinbarten Arbeitszeiten tatsächlich nachgewiesen werden konnte, dass er sich mehr gekümmert hat und weil die Schreiben auch eindeutig formuliert und korrekt und fristgerecht eingereicht wurden.

    Meine dringende Empfehlung daher: wer die Kindererziehungszeiten nicht nur bei der Mutter belassen will, der geht bitte unbedingt zur Beratung und fragt und prüft und fragt und prüft - und zwar immer beide gemeinsam!

    Sicher kommen noch weitere Infos von anderen Forenteilnehmern.

    Und falls ich etwas nicht korrekt oder zu ungenau dargestellt haben sollte, so bitte ich um Korrektur.

    Grüße,

    DerDenker

  • 1. Ein Kindererziehungsjahr ist ein Rentenpunkt, für die ersten drei Lebensjahre des Kindes sind die drei Punkte zu verteilen

    Prinzipiell ja.

    2. Wenn einer mehr als das Durchschnittsgehalt bekommt und damit mehr als einen Rentenpunkt im Jahr erwirtschaftet, wird der Kindererziehungspunkt reduziert, so dass dennoch in dem Jahr maximal 2,1 Punkte erreicht werden können.

    Ich meinte immer, die Verrechnung funktioniere über die Beitragsbemessungsgrenze: Die Erziehungsperson bekomme fiktiv das Durchschnittseinkommen gutgeschrieben, die Rentenpunkte würden aber bei der Beitragsbemessungsgrenze gekappt. Die Beitragsbemessungsgrenze bringt immer etwa 2 Rentenpunkte, der genaue Wert schwankt aber Jahr für Jahr ein bißchen. Der Unterschied ist aber nicht groß.

    Klar ist aber eins: Wer aus Berufstätigkeit nennenswert Punkte bezieht, bekommt weniger Mütterrentenpunkte bis herunter auf 0. Für die Erziehungsperson "lohnt sich" aus Rentensicht in dieser Zeit nicht, mehr als das Durchschnittseinkommen zu verdienen.

    3. Die Rentenpunkte werden, wenn die Erziehungsberechtigten nichts anderes vereinbaren, erstmal der Mutter zugeschrieben.

    Jepp. Väterdiskriminierung.

    4. Soll der Partner, weil er sich hauptsächlich um die Erziehung gekümmert hat, die Punkte bekommen, muss die Mutter schriftlich einreichen, dass sie die Punkte auf den Partner übertragen möchte, und der Partner muss zusätzlich schreiben, dass er die Punkte haben möchte.

    ... und das geht nur eine relativ kurze Zeit rückwirkend (M.W. 2 Monate). Wenn tatsächlich der Vater sich hauptsächlich um das Kind kümmert, müssen die Eltern sich sputen.

    5. Es hilft, wenn auch beispielsweise über die genommenen Elternzeitmonate und/oder reduzierte Wochenarbeitszeit auch tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass die Erziehung eben nicht hauptsächlich die Mutter übernommen hat.

    Klar. Bei der Mutter geht das automatisch, der Vater muß glaubhaft machen, im besten Falle nachweisen.

    Wenn alles ausgefüllt ist, unbedingt BEIDE Rentenpunktbescheide der folgenden Jahre zusammen und vergleichend prüfen!

    Bei uns hat die Rentenversicherung zwar ... der Mutter (im ersten Jahr) den Rentenpunkt wie gewünscht nicht gewährt - aber dem Kindsvater eben auch nicht!

    Ende vom Lied: wir haben einen Anwalt gebraucht und der Fall würde vom Sozialgericht entschieden. Der Vater hat nun die Punkte, weil aufgrund der genommenen Elternzeit und den vereinbarten Arbeitszeiten tatsächlich nachgewiesen werden konnte, dass er sich mehr gekümmert hat und weil die Schreiben auch eindeutig formuliert und korrekt und fristgerecht eingereicht wurden.

    Mich wundert, daß hier ein Gerichtsentscheid nötig war. Daß von den Eltern keiner Mütterrentenpunkte bekommen hat, ist schließlich ein offenkundiger Fehler.

    Aber gut, jetzt ist es bei Euch ja korrekt geregelt.

    Meine dringende Empfehlung daher: wer die Kindererziehungszeiten nicht nur bei der Mutter belassen will, der geht bitte unbedingt zur Beratung und fragt und prüft und fragt und prüft - und zwar immer beide gemeinsam!

    Ein Bekannter von mir bekommt Mütterrente für sein Kind (*1999). Er hat mir schmunzelnd seinen Rentenbescheid gezeigt. Er habe die Übertragung des Anspruchs erst mit seinem Rentenantrag angeschoben, mehr aus Jux, denn er hatte die oben genannte Frist im Hinterkopf und dachte, der Anpruch sei verwirkt. Seine Frau sei Beamtin, die aufgrund des Höchstversorgungssatzes die für Beamten analoge Vergünstigung nicht erhalten hätte. Aber - heureka! - er bekomme die Mütterrente.