Privateinlage und -entnahme bei einer GbR

  • Ich stehe gerade auf dem Schlauch und bräuchte eure Hilfe.

    Mal folgendes angenommen:

    Es existiert eine GbR zwischen zwei Personen, die beide sonst ganz normal abhängig angestellt sind. Die GbR wird neben der normalen Beschäftigung betrieben.

    In 2023 haben beide jeweils 80.000€ als Privateinlage in die GbR eingebracht. Per Überweisung vom jeweiligen Privatkonto auf das Geschäftskonto. Das Geld wurde für betriebliche Zwecke genutzt (Einrichtungen, Maschinen etc).

    Im Jahr 2024 möchten beide jeweils wieder 20.000€ entnehmen.

    In wiefern beinflusst die Privateinlage bzw. -entnahme die jeweilige Einkommensteuer der beiden Personen?

    Spontan würde ich ja sagen, die geplante Privatentnahme im Jahr 2024 erhöht das Einkommen der beiden, und führt so für 2024 zu einer höheren Einkommensteuer. Ist das korrekt?

    Und wenn das so ist, müsste die Privateinlage aus 2023 dann nicht zu einer geringeren Einkommensteuer in 2023 führen?

    Oder spielt das bei einer GbR alles keine Rolle, weil da am Ende der Gewinn der GbR mit der persönlichen Einkommensteuer versteuert werden muss, und Privateinlagen und -entnahmen in Form von Geld den Gewinn der GbR nicht tangieren?

    Kann mich da mal bitte jemand erhellen?

  • Ach, ich glaube ich habs jetzt:

    Privatentnahme ist ja nur möglich, wenn ein entsprechend hoher Gewinn möglich ist. Und dieser Gewinn der GbR wird ja bereits mit der persönlichen Einkommensteuer versteuert. Also sollte auf die Privatentnahme nicht nochmal Einkommensteuer anfallen. Korrekt?

  • Meine Kenntnisse hierzu sind, dass Privatentnahmen auf Ebene der Gesellschaft erfolgsneutral sind und keinen Einfluss auf die Besteuerungsgrundlage haben.

    Auf Ebene der Einzelperson handelt es sich m.W.n. um eine Lohnzahlung, welche zu einer entsprechenden Steuer führt.

    Die Ausschüttung des Gewinns würde ebenfalls wieder zu einer Steuerzahlung bei der Privatperson führen. Eine eventuelle Thesaurierung müsste allerdings die Steuerlast wieder senken.

    Vermutung:

    Ich gehe davon aus, dass es Formulare gibt (Beteiligung oder ähnliches), welche einem in der privaten Steuererklärung ermöglichen, entsprechende Angaben zu tätigen.

    Praktisch sollte die steuerliche Auswirkung aber zwischen Privatentnahme und Gewinnausschüttung identisch sein.

    Da man als Unternehmer i.d.R. einen Steuerberater haben sollte, wäre dieser sicherlich eine gute Anlaufstelle für die korrekte Beantwortung dieser Frage.

    Vielleicht hilft Dir die Antwort ja etwas, ist aber nicht mein Spezialgebiet.

  • Einlagen und Entnahmen sind neutral, es wird der Gewinn nach Gewinnverteilungsschlüssel aufgeteilt und von jedem versteuert.

    Steuerberater suchen, sonst geht euer Abenteuer böse aus.

    Es ist nicht mein Abenteuer, hier stimmt tatsächlich: „frage für einen Freund“ ;)

    Steuerberater gibts, ich war nur mit der kurzen Antwort per Mail nicht zufrieden und dachte, ich frage hier mal nach. Auch um die Sache aus meinem Kopf zu bekommen.

  • Hoffentlich taugt der Berater was. GbR ist nicht ganz ohne, insbesondere wenn beide nicht die gleiche Einstellung zur Arbeit und zum Kapitalerhalt teilen.

    Ich würde auch bei einer EÜR auf jeden Fall Kapitalkonten führen. Nur vorsorglich.