Anstellung bei Diakonie - Tarifvertrag

  • Hi.

    Kennt sich jemand mit Eingruppierung zu allgemeinen Vertrags-Richtlinien (AVR) bei einer Anstellung in einer kichlichen Trägerschaft aus?

    Ein Vertrag kann unterschrieben werden. Und je mehr ich les', womit ich (Gehaltsseitig, was halt von einer Eingruppierung abhängt) rechnen kann, desto verwirrender ist das.

    Sebastian

  • Wonach richtet sich eine Eingruppierung?

    Ganz unten anfangen?

    Ist in solchen Verträgen auch Dinge wie "falls nötig berufliche Qualifizierung" geregelt? Oder nur "Scheine ("Kompetenzen" wie der scheiß neudeutsch heißen mag) mitbringen" und schutteln, ohne zu überlegen und ohne zu denken?

    Soll heißen:

    Wenn Verwendung als Hausmeister, ob ein Lehrgang für Hausmeister mitgetragen werde? Wenn Tätigkeit Arbeiten an elektrischen Anlagen beinhaltet, ob eine auf Qualifizierung geschickt werde?

    In vielen Unternehmen kommt mir das so vor:

    Sollst zwar das Wissen von Scheinen mitbringen (Elektrische Anlagen das praktische Wissen, aber "da kein Abschluss", keine Bezahlung danach)

    Sebastian

  • Da du uns hier mit handfesten Informationen nur so zuschüttest, würde ich das einfach auch mal bei Google probieren. Dort findet sich evtl. ein Tarifvertrag nebst Anhang, in dem dann die Eingruppierung erläutert wird.

    Ich hoffe nur, du hast nichts in leitender Funktion mit Menschen zu tun.

  • Hallo zusammen,

    wichtige Frage.

    Ggf. von der MAV, so etwas wie Betriebsrat, beraten lassen.

    Diese haben ggf. schon vor Ort einen bzw. können einen kommen lassen.

    Sehr hilfreich.

    LG

    P.S. Das könnte auch noch wichtig sein:

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