Wir ( 5 Personen ) hatten am 25.05.2024 einen Flug nach Antalya-Gazipasa angetreten der erst nach 5 Std. 25 min startete. Die Flugverspätung wurde damit begründet, dass eine Person unbemerkt in den Sicherheitsbereich gelangte. Es war massiv Bundespolizei vor Ort im Terminal 1 im Flughafen München. Nun fragen wir uns wo wir eine Entschädigung verlangen können. Weder der Reiseveranstalter ( Pauschalreise) noch die Airline trägt hier Schuld. Kann man den Flughafen als quasi Verursacher wegen Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen in Anspruch nehmen ?
Flugverspätung wegen Sicherheitskontrolle in MUC
- efendi57
- Erledigt
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Janina_finanztip
Hat das Thema freigeschaltet. -
In diesem Fall ist es verständlich, dass Ihr nach einer Entschädigung sucht, da die lange Verspätung eures Fluges eine erhebliche Unannehmlichkeit darstellt. Allerdings ist die rechtliche Lage in Bezug auf Entschädigungsansprüche bei Verspätungen aufgrund von Sicherheitsproblemen etwas komplex. Hier sind einige Punkte, die du berücksichtigen solltest:
- EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (LINK): Diese Verordnung regelt Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderungen. Normalerweise wäre eine Verspätung von über 3 Stunden entschädigungsberechtigt. Allerdings sind Sicherheitsprobleme, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, als außergewöhnliche Umstände eingestuft. Daher könnte die Airline von der Haftung befreit sein.
- Reiseveranstalter bei Pauschalreisen: Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter euer Vertragspartner, und er ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Reise ordnungsgemäß durchgeführt wird. Dennoch, in Fällen, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden, kann es sein, dass der Reiseveranstalter auch nicht haftbar ist.
- Flughafenbetreiber: Der Flughafenbetreiber könnte theoretisch haftbar gemacht werden, wenn nachweislich Sicherheitsmängel vorlagen, die zu der Verspätung führten. Allerdings ist es in der Praxis sehr schwierig, dies zu beweisen und durchzusetzen, da Flughäfen umfangreiche Sicherheitsprotokolle haben und solche Situationen meist als außergewöhnliche Umstände angesehen werden.
- Entschädigungsansprüche durchsetzen: Ihr könntet in Betracht ziehen, rechtlichen Rat einzuholen, um eure Chancen und Möglichkeiten abzuwägen. Ansonsten könntet Ihr euch auch an Verbraucherzentralen oder Fluggastrechteportale wenden, die spezialisierte Beratung und Unterstützung bieten.
LG
Terra
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Hallo Terra,
vielen Dank für die umfangreiche Einschätzung, wir werden versuchen den Flughafen in Anspruch zu nehmen. Meines Erachtens kam dies schon öfter vor.
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Ist Euch denn überhaupt ein finanzieller Schaden entstanden?
Im Zweifel könnt Ihr vermutlich nur die Person(en) in Anspruch nehmen, die unbefugt in den Sicherheitsbereich des Flughafens eingedrungen sind ("Letzte Generation"?). Der Flughafen hat sich ja völlig rechtmäßig verhalten und im Gemeinwohlinteresse die Polizei gerufen.
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Vielen herzlichen Dank für die umfangreichen Hinweise. Wir legen das Thema "ad acta". Zwischenzeitlich haben wir auch ein Urteil gefunden das besagt dass der Flughafen nicht haftbar gemacht werden kann.
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Hallo Terra,
vielen Dank für die umfangreiche Einschätzung,
Das ist keine persönliche Einschätzung, sondern vermutlich das Ergebnis von einem Chatbot wie Chat-GPT.