Geld anlegen während Wohlverhaltensphase der PI

  • Hallo Zusammen,


    2021 musste ich aus diversen Gründen leider die Privatinsolvenz anmelden, das Verfahren wurde dann im Februar 2022 eröffnet.


    Nun befinde ich mich in den letzten Monaten der Wohlverhaltensphase, konnte mein Einkommen durch eine Beförderung erhöhen und würde nun gern anfangen mir einen Notgroschen aufzubauen, bevor ich nach vollständigem Abschluss der PI und sauberer Schufa mit dem ETF Sparen anfange.


    Ich habe heute ein Konto/Depot bei Trade Republic eröffnet und würde dort gern monatlich 100€ meines Einkommens (nach Pfändung, die wird direkt von meinem AG an den Insolvenzverwalter überwiesen) einzahlen, um zumindest schon mal die 3,75% Zinsen mitzunehmen - spricht irgendwas dagegen?


    Ich habe jetzt bereits die Suchmaschinen bemüht und bin mir zu 99% sicher, dass es in Ordnung ist, möchte aber auch keinen Grund liefern, mir die Restschuldbefreiung zu versagen und daher lieber zu 100% sicher gehen :)


    Beste Grüße

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es ist immer schwer, aus Gesetzestexten zu ziehen, dass etwas nicht verboten ist...


    Aber Aussagen wie "Zweite Erleichterung in der Wohlverhaltensphase: Sie dürfen sparen

    (...) Schuldner können daher in der Wohlverhaltensphase sparen und müssen keine Angaben über das Gesparte gegenüber dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter machen." auf einer Rechtsanwaltsseite dürften die Wahrscheinlichkeit von 99 % auf 99,9 % treiben.


    Wenn Du noch sicherer gehen willst, frage Deinen Insolvenzverwalter. Der ist häufig ganz nett. Und wenn nicht ist es sein Job, darauf zu antworten.

  • Danke für eure Rückmeldungen, ich habe meine Insolvenzverwaltung gerade sicherheitshalber angeschrieben und werde berichten, was sie sagt. Dann haben andere auch Gewissheit, sollten sie sich mal die gleiche Frage stellen.

  • Mir hat man per Direktnachricht in diesem Forum geschrieben, dass es geht. Ich habe nun ein Tagesgeld aufgemacht, und wenn es durchgeht, würde ich da jeden Monat 500 € hinpacken wollen. Ich möchte ja kein Vermögen verheimlichen oder sonst was, sondern lediglich die Verfahrenskosten auf Seite legen, damit ich die hab plus die Vergleichssumme (welche ich mit 1.500 € angesetzt habe), damit ich verkürzen kann. Man kann einen Verbraucherinsolvenzplan machen und dazu muss man erstmal die Verfahrenskosten (welche um die 2.000 € betragen) auf den Tisch legen.


    Ich würde dann, wenn ich die 3.500 € zusammen habe, dem Treuhänder Bescheid geben, dass ich Verfahrenskosten plus Vergleichssumme zusammen habe und nun verkürzen möchte. Dabei werde ich sie dann fragen, was ich machen kann/muss, um zu verkürzen.

  • Hi.


    Ich habe gerade eine ähnliche Geschichte. Meine Mutter befindet sich seit März in der Privatinsolvenz. Ich habe ihr nun ein Depot bei der ING angelegt. Automatisch dazu gab es ein Extra Konto. Dieses Extra Konto habe ich nun mit 500,00€ bespart um monatlich einen Teil in eine ETF Aktie zu investieren. Dies habe ich aber unüberlegt gemacht ohne beim Insolvenzverwalter nachzufragen. Kann es jetzt Probleme geben? Ich dachte auch, dass man während der Privatinsolvenz sparen kann, deshalb habe ich das Depot eröffnet. Gestern konnte ich niemanden mehr dort erreichen. Was kam bei dir raus? Hoffe du liest den Beitrag noch, denn mir bereitet die Geschichte Kopfzerbrechen.

  • Dies habe ich aber unüberlegt gemacht ohne beim Insolvenzverwalter nachzufragen. Kann es jetzt Probleme geben? Ich dachte auch, dass man während der Privatinsolvenz sparen kann, deshalb habe ich das Depot eröffnet. Gestern konnte ich niemanden mehr dort erreichen. Was kam bei dir raus?

    Hi. Ich habe einfach mal so gefragt, wie es aussähe mit den Verfahrenskosten. Da meinte man zu mir, es gäbe ein "Sonderkonto" wo alles, an pfändbaren Beträgen und Eigeneinzahlungen "zusammenkommen" würde. Dann habe ich noch wegen für mich sparen gefragt und es ist laut Angabe meiner Treuhänderin in Ordnung. Aber ich kann hier nur für meine Treuhänderin sprechen! Jetzt ist die Frage, in welcher Phase du dich befindest. Wenn du dich in der Verwertungsphase (Insolvenzverfahren im engeren Sinne, was noch vor der Wohlverhaltensphase ist) befindest, dann dürfte das ganze Geld leider weg sein und geht in die Insolvenz. Zusätzlich könnte man euch Vermögensverschwendung unterstellen (manche Insolvenzverwalter sehen das gar nicht gerne, wenn man Konten "verheimlicht" und nicht angibt. Wenn du allerdings in der Wohlverhaltensphase sein solltest und das Insolvenzverfahren im engeren Sinne abgeschlossen sein, dann würde aber dennoch den Treuhänder informieren, dass du da was angelegt hast und wenn du es morgen direkt meldest, dürfte es kein Problem darstellen. Die Phase ist abhängig, ob du es abgeben musst oder behalten kannst. Auch kann der Treuhänder anordnen, dass das Sparkonto gepfändet wird. Dann geht alles Geld in die Insolvenz. Ich würde - wie gesagt - umgehend das Gespräch mit der Treuhänderin/Insolvenzverwalterin suchen und dann bist du quasi auf sie angewiesen, was sie sagt. Ich kann mir vorstellen, dass das Geld weg sein dürfte, da du es ohne zu fragen gemacht hast. Du wirst dich auf ungenehme Fragen (wie viel drauf ist, wann es errichtet wurde, seit wann das Konto bespart wird usw.) einstellen müssen. Wenn du einen strengen Treuhänder hast, wird dieser dir das Sparbuch gnadenlos wegpfänden.


    Gruß´

    BVB565

  • Danke für deine Rückmeldung.


    Das Insolvenzverfahren wurde im Januar eröffnet, also ist man ja ab da in der Wohlverhaltensphase. Es wurde auch schon Vermögen verwertet und auch ausgelöst.

  • Das Insolvenzverfahren wurde im Januar eröffnet, also ist man ja ab da in der Wohlverhaltensphase.

    Das muss nicht automatisch so sein. Das Verfahren geht in die Wohlverhaltensphase, wenn das Gericht den Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens beschlossen hat. Das geht häufig binnen weniger Monate, aber bei überlastetem Gericht, vielen Gläubigern oder kompliziertem Sachverhalt gibt es keine Garantie dafür.


    Also: Gerichtspost lesen und verstehen (was gerade bei dem Thema nicht leicht ist). Gerne hier nachfragen.


    Wenn tatsächlich in der Wohlverhaltensphase, ist Ansparen wieder möglich und auf diese Weise selbst angespartes Vermögen darf komplett behalten werden. Von daher ist gegen Depot- und Kontoeröffnung und die Einzahlung nichts einzuwenden. Mich wundert, dass die ING sich von der Inso nicht hat schrecken lassen. Ob nun für eine Person, gerade die allerersten Kröten wieder zusammen hat, unbedingt ein ETF-Sparplan schon das richtige ist? Nicht erst mal 3 Monatseinkommen aufs Tagesgeld packen?


    Wenn noch nicht in der Wohlverhaltensphase: Kein Beinbruch. Melden macht frei. Das bringt das Verfahren nicht ernsthaft in Gefahr. Schlimmstenfalls muss Deine Mutter die 500 € an die Gläubiger zahlen.