Geld anlegen während Wohlverhaltensphase der PI

  • Hallo Zusammen,


    2021 musste ich aus diversen Gründen leider die Privatinsolvenz anmelden, das Verfahren wurde dann im Februar 2022 eröffnet.


    Nun befinde ich mich in den letzten Monaten der Wohlverhaltensphase, konnte mein Einkommen durch eine Beförderung erhöhen und würde nun gern anfangen mir einen Notgroschen aufzubauen, bevor ich nach vollständigem Abschluss der PI und sauberer Schufa mit dem ETF Sparen anfange.


    Ich habe heute ein Konto/Depot bei Trade Republic eröffnet und würde dort gern monatlich 100€ meines Einkommens (nach Pfändung, die wird direkt von meinem AG an den Insolvenzverwalter überwiesen) einzahlen, um zumindest schon mal die 3,75% Zinsen mitzunehmen - spricht irgendwas dagegen?


    Ich habe jetzt bereits die Suchmaschinen bemüht und bin mir zu 99% sicher, dass es in Ordnung ist, möchte aber auch keinen Grund liefern, mir die Restschuldbefreiung zu versagen und daher lieber zu 100% sicher gehen :)


    Beste Grüße

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es ist immer schwer, aus Gesetzestexten zu ziehen, dass etwas nicht verboten ist...


    Aber Aussagen wie "Zweite Erleichterung in der Wohlverhaltensphase: Sie dürfen sparen

    (...) Schuldner können daher in der Wohlverhaltensphase sparen und müssen keine Angaben über das Gesparte gegenüber dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter machen." auf einer Rechtsanwaltsseite dürften die Wahrscheinlichkeit von 99 % auf 99,9 % treiben.


    Wenn Du noch sicherer gehen willst, frage Deinen Insolvenzverwalter. Der ist häufig ganz nett. Und wenn nicht ist es sein Job, darauf zu antworten.

  • Danke für eure Rückmeldungen, ich habe meine Insolvenzverwaltung gerade sicherheitshalber angeschrieben und werde berichten, was sie sagt. Dann haben andere auch Gewissheit, sollten sie sich mal die gleiche Frage stellen.

  • Mir hat man per Direktnachricht in diesem Forum geschrieben, dass es geht. Ich habe nun ein Tagesgeld aufgemacht, und wenn es durchgeht, würde ich da jeden Monat 500 € hinpacken wollen. Ich möchte ja kein Vermögen verheimlichen oder sonst was, sondern lediglich die Verfahrenskosten auf Seite legen, damit ich die hab plus die Vergleichssumme (welche ich mit 1.500 € angesetzt habe), damit ich verkürzen kann. Man kann einen Verbraucherinsolvenzplan machen und dazu muss man erstmal die Verfahrenskosten (welche um die 2.000 € betragen) auf den Tisch legen.


    Ich würde dann, wenn ich die 3.500 € zusammen habe, dem Treuhänder Bescheid geben, dass ich Verfahrenskosten plus Vergleichssumme zusammen habe und nun verkürzen möchte. Dabei werde ich sie dann fragen, was ich machen kann/muss, um zu verkürzen.