Erbe

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kennt sich jemand hiermit aus: Ein Freund hat neulich einen Anruf erhalten, dass sein Vater gestorben ist (hat Ihn selber nie gekannt). Für dessen Beerdigung werden laut mündlicher Aussage des Beamten zwischen 5000€ - 7000€ fällig. Der Vater hat wohl keine anderen Nachkommen. Selbstverständlich möchte mein Freund diese Summe - aufgrund der nicht vorhandenen Beziehung - nicht bezahlen.


    Gibt es hier eine rechtliche Grundlage?


    Danke und Grüße.

  • Erstmal überprüfen, ob es sich dabei nicht um ein Fake handelt. Solange er nichts Schriftliches bekommt und das nicht Hand und Fuß hat: gar nichts machen. Immer misstrauisch sein bei sowas.

    Ja, er wartet jetzt auf eine schriftliche Nachricht. Aber wir haben alles überprüft. Es war kein Fake.

  • Dein Freund sollte prüfen, ob wirklich die kostengünstigste Variante gewählt wurde. 5000-7000 € ist nicht so wenig (aber auch nicht besonders viel - die Preise variieren stark nach Region).


    Neulich hat eine Tochter in meinem Umfeld eine Seebestattung für den verstorbenen ungeliebten und kaum bekannten Vater gewählt. Der hatte mit Meer gar nichts am Hut. Die Bestattung kostet nur einen Bruchteil einer Feuerbestattung mit Urnengrab.

  • Dein Freund sollte prüfen, ob wirklich die kostengünstigste Variante gewählt wurde. 5000-7000 € ist nicht so wenig (aber auch nicht besonders viel - die Preise variieren stark nach Region).


    Neulich hat eine Tochter in meinem Umfeld eine Seebestattung für den verstorbenen ungeliebten und kaum bekannten Vater gewählt. Der hatte mit Meer gar nichts am Hut. Die Bestattung kostet nur einen Bruchteil einer Feuerbestattung mit Urnengrab.

    Dafür muss er sich aber melden? Und wenn er sich meldet nimmt er das Erbe an?

  • Bestattungspflicht und Erbe laufen getrennt. Normalerweise zahlt zwar der Erbe, aber wenn keiner erben will, kommen die Organisation und Bezahlung der Bestattung auf die Bestattungspflichtigen zu. Wenn keiner organisiert, organisiert das Ordnungsamt und schickt die Rechnung. Übrigens kann und muss man ein Erbe nicht annehmen, sondern muss es aktiv und binnen kurzer Frist ausschlagen.

  • Bestattungspflicht und Erbe laufen getrennt. Normalerweise zahlt zwar der Erbe, aber wenn keiner erben will, kommen die Organisation und Bezahlung der Bestattung auf die Bestattungspflichtigen zu. Wenn keiner organisiert, organisiert das Ordnungsamt und schickt die Rechnung. Übrigens kann und muss man ein Erbe nicht annehmen, sondern muss es aktiv und binnen kurzer Frist ausschlagen.

    Danke !