Renovierung selbst genutzte Wohneinheit

  • Hallo zusammen,

    Ich hätte 2 Fragen zur Steuer bzw einem Kredit.

    1. Uns wurde zum Ende des Jahres der Kachelofen Einsatz abgesprochen.

    Somit ist eine Neuanschaffung bzw Umbau zum Kaminofen nötig.

    Dies ist in der selbstgenutzten WE in unserm Haus. Insg. 3 Wohnungen.

    Mir ist nun nicht klar, ob dies eine Renovierung bzw Instandsetzung vom Gebäude ist und ich in der Steuererklärung eintragen kann oder nicht.

    Summe ca 10 000- 15 000€

    2. Da die angrenzende Einbauküche ebenfalls erneuert werden muss, würde ich beide Baustellen gleichzeitig durchführen und mit einem Kredit abdecken.

    Kann die Einbauküche ebenfalls angesetzt werden, oder muss es als 2 separate Kredite angelegt werden?

    Summe ca 15 000- 20 000

    Vielen herzlichen Dank wenn mir hier jemand Klarheit verschaffen könnte.

    Silke

  • Gehört Dir das Haus mit 3 Wohnungen, wovon 2 Wohnungen vermietet sind?

    Dann solltest Du alles absetzen können, was in den vermieteten Wohnungen gemacht wird. Was im Hausflur etc. gemacht wird, wird anteilig abgesetzt, gleiches gilt für zugehörige Kredite.

    In der eigengenutzten Wohnung kannst Du nur haushaltsnahe Dienstleistungen/ Handwerkerrechnungen anrechnen lassen.

    Ich würde mal zu einem Steuerberater gehen, Dein Abgrenzungs-Fall ist nicht ganz so trivial.

  • Hallo

    Handwerkerlohn extra ausgewiesen kann bis zu einer bestimmten Summe .....

    20 % von Maximal 6000 € ( Summe mit Vorbehalt)

    Muss in der Rechnung separat ausgewiesen sein.

    Bezüglich Kachelofen.....

    In Bayern besteht die Möglichkeit ältere

    Einsätze durch den Schornsteinfeger

    Prüfen zu lassen .

    Kosten ca. 300 €. Unserer hat mit Leichtigkeit die Bescheinigung bekommen.

    Kann nach derzeitigen Gesetz ohne Umbau weiter betrieben werden.

  • Hallo zusammen,

    danke für die schnelle Antwort Schnack und Hornie.

    Ja, das Haus gehört uns.

    Die Information mit der Nachprüfung vom Ofer Einsatz, ist mir tatsächlich neu.

    Kommt auf jeden Fall in Betracht. Ändert sogar den kompletten Ausgangspunkt.

    Meine Frage zum Ofen, ist entstanden, weil ich im Hinterkopf hatte, dass es bei einer fest mit dem Gebäude verbundenen Heizung auch eine Möglichkeit zum ansetzen gibt.

    Fällt aber in dem Fall wohl raus, da nur für die eigene Wohnung.

    Vielen herzlichen Dank

    Silke