Rentenbezug und Honorartätigkeit

  • Wie sieht es steuerlich und für die Krankenversicherung aus, wenn man als Rentner eine Tätigkeit aufnimmt, die auf Honorarbasis vergütet wird? Gibt es eine monatliche/jährliche Höchstgrenze die abgabenfrei bleibt? Und kann eine Tätigkeit wie z.B. Büroarbeiten auf Honorarbasis erfolgen? Vielen Dank für die Hilfe.

    • Hilfreichste Antwort

    Sofern die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich betrieben wird, so bleibt es bei der Krankenversicherung über den Rentenbezug.


    Steuern sind ein Thema für sich.


    Insgesamt würde ich Gründungsberatung empfehlen.


    Die Statusfrage (angestellt oder selbstständig tätig) kann von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung (DRV Bund Clearingstelle) per Bescheid geklärt werden.

    Je nach Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers/Arbeitgebers, dem Unternehmerrisiko, etc. kann die Bewertung unterschiedlich erfolgen.


    Als Minijob ausgeführt wäre die ganze Kiste deutlich einfacher.

  • kann eine Tätigkeit wie z.B. Büroarbeiten auf Honorarbasis erfolgen

    Im Prinzip kann jede Tätigkeit auf Honorarbasis erfolgen. Der Charme für beide Seiten ist der geringe organisatorische Aufwand. Als verhinderte Arbeitnehmerin solltest Du bedenken, dass Dir Vorzüge des Angestellten wie bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. entgehen. Der Stundenlohn sollte entsprechend spürbar höher liegen als bei einer angestellten Tätigkeit. Für den Arbeit-/Auftraggeber besteht die Gefahr, dass die Tätigkeit nachträglich als Scheinselbstständigkeit erkannt wird und er denn alle Beiträge (auch die des Arbeitnehmers) nachzuzahlen hat. Zuarbeiten im Büro klingt für mich zunächst nicht nach einer selbstständigen Tätigkeit, aber ich weiß ja nicht, wie ihr das gestaltet.


    Die Einnahmen sind zu versteuern. Das musst Du selbst über die Steuererklärung machen. Zu der Tätigkeit gehörige Ausgaben darfst Du abzuziehen, so dass nur der Gewinn versteuert wird. Bleibt der Gewinn unter 410 € pro Jahr, bleibt er steuerfrei, sonst musst Du ihn komplett versteuern.

  • Vielen Dank für die Antworten, damit habe ich nun eine Grundlage.

    Vermutlich hast Du sie nicht.


    Ich würde den Gaul ohnehin andersherum aufziehen, nämlich mir erst dann Gedanken machen, wenn ich ein konkretes Angebot hätte. Anhand dessen könnte man beispielsweise den Umfang dieser eventuellen Tätigkeit einschätzen und prüfen, ob man sie besser selbständig oder angestellt abrechnet. Auf solcher Grundlage ließe sich dann deutlich leichter planen.