Steuerklassenwechsel für Elterngeld optimieren

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage: Wir planen Nachwuchs und haben momentan die Steuerklassen 3 für mich und 5 für meine Frau. Mit Steuerklasse 5 erreicht meine Frau nicht die 1800 Euro für das Elterngeld, aber mit Steuerklasse 4 sieht es anders aus und sie könnte den Höchstsatz von 1800 Euro bekommen. Deshalb ziehen wir einen Wechsel zu Steuerklasse 4 in Betracht. Können wir nach der Geburt wieder auf die Steuerklassen 3 und 5 wechseln oder ist das nicht erlaubt? Und wenn ein Wechsel erlaubt ist, wird das einen Einfluss auf das Elterngeld haben?


    Viele Grüße

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wir planen Nachwuchs und haben momentan die Steuerklassen 3 für mich und 5 für meine Frau.

    Ah! Das Megathema des Forums in einem neuen Thread.

    Mit Steuerklasse 5 erreicht meine Frau nicht die 1800 Euro für das Elterngeld, aber mit Steuerklasse 4 sieht es anders aus und sie könnte den Höchstsatz von 1800 Euro bekommen. Deshalb ziehen wir einen Wechsel zu Steuerklasse 4 in Betracht.

    Mach das doch einfach (oder nimm gleich die Steuerklasse IV mit Faktor, damit bist Du dann gleich für die Zukunft gerüstet).

    Können wir nach der Geburt wieder auf die Steuerklassen 3 und 5 wechseln oder ist das nicht erlaubt?

    Das kannst Du machen (wenn es die Steuerklassen III und V dann überhaupt noch gibt).


    Steuerklassen werden total überbewertet. Spätestens mit der nächsten Steuererklärung gleicht sich das aus.

  • Meines Wissens spricht nichts gegen einen Wechsel der Steuerklasse während des Elterngeldbezugs, außer natürlich die zu erwartende hohe Nachzahlung bei der Steuererklärung, da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Im Gegensatz zu ALGI, sollte die Steuerklasse nicht die Höhe des Elterngeldes beeinflussen.


    Siehe auch hier die Antwort eines Steuerberaters:
    https://www.yourxpert.de/antwo…er-elternzeit.m19681.html

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage: Wir planen Nachwuchs und haben momentan die Steuerklassen 3 für mich und 5 für meine Frau. Mit Steuerklasse 5 erreicht meine Frau nicht die 1800 Euro für das Elterngeld, aber mit Steuerklasse 4 sieht es anders aus und sie könnte den Höchstsatz von 1800 Euro bekommen. Deshalb ziehen wir einen Wechsel zu Steuerklasse 4 in Betracht. Können wir nach der Geburt wieder auf die Steuerklassen 3 und 5 wechseln oder ist das nicht erlaubt? Und wenn ein Wechsel erlaubt ist, wird das einen Einfluss auf das Elterngeld haben?


    Viele Grüße

    Die Steuerklasse kann jederzeit gewechselt werden und wenn man Risikofreudig ist, sogar schon 5 Monate vor der Geburt. Ob man das Risiko aber für ein paar Euro mehr im Monat eingehen will (die man sowieso über die verpflichtende! Steuererklärung zurück bekommt), muss man für sich selber entscheiden. Wir haben das entspannt nach der Geburt geändert, also nachdem sich alles eingelebt hat und die wichtigsten Formalitäten erledigt waren. Die Steuerklasse hatte bei uns höchstens Prio 2.


    Ah! Das Megathema des Forums in einem neuen Thread.

    Ja, scheinbar ist die Suchfunktion hier defekt. Ansonsten hätte man bestimmt einen der 100 anderen Threads zu diesem Thema gefunden. Aber es ist ja einfacher, wenn man einen neuen Thread eröffnet, anstatt erst noch die Suchfunktion zu befragen.


    sollte die Steuerklasse nicht die Höhe des Elterngeldes beeinflussen.


    Siehe auch hier die Antwort eines Steuerberaters:
    https://www.yourxpert.de/antwo…er-elternzeit.m19681.html

    Also zunächst einmal beeinflusst die Steuerklasse ganz klar die Höhe des Elterngeldes. Die Aussage wird auch in der (ansonsten sehr schwammigen) Antwort des Steuerberaters unter deinem Link gesagt. Allerdings hat ein Wechsel der Steuerklassen während des Elterngeldbezugs keinen Einfluss mehr auf die Höhe.

    Ansonsten ist der Link auch nicht wirklich hilfreich, da einfach extrem schwammig gehalten. Ich frage mich schon irgendwie, wie die 7 "Likes" für diesen Beitrag zustande kommen. Da kommen hier in diesem Forum deutlich substanzielle Antworten, die gar kein "Like" bekommen...

  • Also zunächst einmal beeinflusst die Steuerklasse ganz klar die Höhe des Elterngeldes

    Meine Antwort bezieht sich auf einen Wechsel während des Bezugs des Elterngeldes, so habe ich die Ausgangsfrage verstanden. Vorher macht es natürlich einen Unterschied!

  • Meine Antwort bezieht sich auf einen Wechsel während des Bezugs des Elterngeldes, so habe ich die Ausgangsfrage verstanden. Vorher macht es natürlich einen Unterschied!

    Okay, dann war es (zumindest für mich) nicht klar genug und ich habe es daher falsch verstanden. Dann sind wir uns aber einig.

    Dann kann ich deine Aussage aus eigener Erfahrung wie folgt ergänzen:

    "Eine Änderung der Steuerklasse während des laufenden Elterngeldbezugs hat keine Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes."

  • Um das hier noch einmal zu ergänzen. Für die Höhe des Elterngeldes während des Bezugsraums ist der Zeitraum _vor_ der Geburt relevant, wir mussten Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate einreichen. d. h., wenn man hier optimieren möchte, sollte man bereits wechseln, während man „plant“.