Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: Wir planen Nachwuchs und haben momentan die Steuerklassen 3 für mich und 5 für meine Frau. Mit Steuerklasse 5 erreicht meine Frau nicht die 1800 Euro für das Elterngeld, aber mit Steuerklasse 4 sieht es anders aus und sie könnte den Höchstsatz von 1800 Euro bekommen. Deshalb ziehen wir einen Wechsel zu Steuerklasse 4 in Betracht. Können wir nach der Geburt wieder auf die Steuerklassen 3 und 5 wechseln oder ist das nicht erlaubt? Und wenn ein Wechsel erlaubt ist, wird das einen Einfluss auf das Elterngeld haben?
Viele Grüße