Verkauf Eigentumswohnung in WEG, Zustimmung Verwalter

  • Wir beabsichtigen eine Eigentumswohnung zu verkaufen. Der Notartermin ist kommenden Freitag.

    Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einer WEG. Bei so einem Verkauf müssen ja die anderen Eigentümer unmittelbar bzw. über den WEG-Verwalter mittelbar zustimmen.

    Den Verwaltervertrag haben seinerzeit alle Eigentümer unterschrieben.

    Der Notar, über den der Verkauf unserer Eigentumswohnung abgewickelt wird, ist nun der Meinung, dass in unserem Fall der Verwalter dem Verkauf nicht zustimmen kann, weil die Unterschriften unter dem Verwaltervertrag nicht notariell beglaubigt wurden.

    Hat jemand von euch Erfahrungen mit solchen Sachverhalten und kann die so bestätigen? Müssen die Unterschriften unter Verwalterverträgen tatsächlich immer notariell beglaubigt werden?

  • Nein natürlich muss ein Verwaltervertrag nicht notariell beglaubigt sein. Das wäre ja noch schöner.

    Und dem Verkauf deiner Wohnung muss weder die WEG, noch der Verwalter zustimmen.

  • Nach § 12 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können die Wohnungseigentümer vereinbaren, den Verkauf einer Eigentumswohnung von der Zustimmung der Wohnungseigentümer oder eines Dritten abhängig zu machen. Regelmäßig wird in der Praxis die Zustimmung des Verwalters gefordert.

    Auch so erlebt.

    Letztes Jahr eine Wohnung verkauft.

    In unserem WEG Vertrag stand nicht, dass die Eigentümer alle zustimmen müssten.

    Nach Unterschreiben des notariellen Kaufvertrages wurde vom Verwalter die Zustimmung notariell eingeholt. Erst dann gab es die Kaufpreis-Fälligkeits-Mitteilung an den Käufer usw.

    (Es hieß dass die Einholung der Zustimmung des Verwalters eine Formalie sei, die dieser normal garnicht verweigern könne.)

  • Müssen die Unterschriften unter Verwalterverträgen tatsächlich immer notariell beglaubigt werden?

    Das wird/kann wohl so sein.

    In der WEG-Versammlung, einberufen durch den alten Verwalter hatten sich neue Verwalter vorgestellt. Die WEG entschied sich für einen neuen Verwalter (Mehrheitsabstimmung).

    Eine Person wurde durch die WEG bestimmt den neuen Verwaltervertrag, der allen Anwesenden als Muster seit Einladung vorlag, "für und gegen alle Eigentümer" zu unterzeichnen. (Mehrheitsabstimmung). Dieses WEG Protokoll wurde dann durch den alten Verwalter und den Vorsitzenden des Beirats unterschrieben. Unterschriften wurden notariell beglaubigt.

    In dem WEG Protokoll fand sich auch folgender Vermerk:

    "Verwalterzustimmung bei Verkauf laut TE (Teilungserklärung) notwendig, Protokoll der Verwalterbestellung muss beglaubigt werden."


    Achso Ja - passierte alles in BaWü in 2022

  • Wir hatten gerade Verwalterwechsel und unser zuständiges Grundbuchamt in Mannheim schaut genau drauf, ob die Unterschriften unter dem jeweiligen Protokoll (welches belegt, dass der neue Verwalter im Amt ist) und unter dem Verwaltervertrag notariell beglaubigt sind.

    Ich musste deshalb diese Beglaubigung mit meinen Beiratskollegen bei einem Notar einholen.