ALG nach ATZ
- Fragesteller01
- Erledigt
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aber ist hier nicht explizit gesagt, dass sich die rentenrechtliche Situation deutlich verändert hat (zwischen Unterschrift ATZ und Ende ATZ)?
Es gibt aber auch noch eine Anweisung an die Arbeitsämter bzgl wichtiger Gründe, einen Sperrsachverhalt zu vermeiden und da ist dann unter anderem genannt:
"Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
r) der Arbeitnehmer sein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung nach dem Altersteilzeitgesetz in ein befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt hat. Hierfür ist erforderlich, dass er im Zeitpunkt der Vereinbarung, gestützt auf objektive Umstände, beabsichtigt hat, nahtlos nach der Freistellungsphase der Altersteilzeit aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Objektive Anhaltspunkte für eine solche Absicht sind insbesondere dann gegeben, wenn dieser die tatsächlich vorhandene Möglichkeit der Inanspruchnahme einer (vorgezogenen) Rente mit Bezug zu etwaigen damit verbundenen Abschlägen abgeklärt oder vor Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung Informationen, insbesondere bei sachkundigen Stellen, zum Rentenbezug ab diesem Zeitpunkt eingeholt hat. Einem Verhalten nach Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung kommt für die Beurteilung des wichtigen Grundes keine Bedeutung mehr zu."
Dh eine Rentenauskunft vor Unterschrift ATZ sollte hier eigentlich ausreichend sein....
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Ich möchte ich das Thema nochmal aufnehmen und einen neuen Aspekt einwerfen:
Da ich (wie oben beschrieben) bei meinem Vorruhestandsvertrag NICHT vertraglich verpflichtet bin, direkt NACH Beendigung/Ausscheiden die Rente zu beantragen (zum Thema "Rente" ist in dem Vertrag überhaupt nichts geregelt), kam mir noch folgende Idee:
Ich feiere im Februar 2027 meinen 63. Geburtstag und könnte ab diesem Zeitpunkt mit den entsprechenden Abschlägen vorzeitig gesetzliche Rente beziehen.
Meine "ruhende" Anstellung (Gehaltsbezug) in meiner Firma endet im August 2027.
Besteht denn auch die Möglichkeit, die gesetzliche Rente bereits schon VORHER direkt im Februar 2027 zu beziehen und praktisch "parallel" dazu mein Vorruhestandsgehalt zu erhalten?
Das wäre doch eigentlich das Modell "Rente + parallel weiterabeiten" (mit dem einzigen Unterschied, dass ich ja aktiv nicht mehr arbeite, sondern nur angestellt bin mit entsprechendem Gehaltsbezug).
Ginge so etwas, oder bin ich da auf dem Holzweg mit meiner Denkweise?
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Du klapperst hinterher. Ich dachte, das Thema sei bereits ausdiskutiert.
Da ich (wie oben beschrieben) bei meinem Vorruhestandsvertrag NICHT vertraglich verpflichtet bin, direkt NACH Beendigung/Ausscheiden die Rente zu beantragen (zum Thema "Rente" ist in dem Vertrag überhaupt nichts geregelt), kam mir noch folgende Idee:
Ich feiere im Februar 2027 meinen 63. Geburtstag und könnte ab diesem Zeitpunkt mit den entsprechenden Abschlägen vorzeitig gesetzliche Rente beziehen.
Nach den aktuellen Bedingungen kannst Du das machen.
Meine "ruhende" Anstellung (Gehaltsbezug) in meiner Firma endet im August 2027.Besteht denn auch die Möglichkeit, die gesetzliche Rente bereits schon VORHER direkt im Februar 2027 zu beziehen und praktisch "parallel" dazu mein Vorruhestandsgehalt zu erhalten?
Klar. Was Du hast, hast Du.
Das wäre doch eigentlich das Modell "Rente + parallel weiterabeiten" (mit dem einzigen Unterschied, dass ich ja aktiv nicht mehr arbeite, sondern nur angestellt bin mit entsprechendem Gehaltsbezug).Ginge so etwas, oder bin ich da auf dem Holzweg mit meiner Denkweise?
Ich sehe das wie Du. Formal bist Du in der Zeit angestellt und zahlst weiter Deine Sozialabgaben. Daß Du in Wirklichkeit nicht zur Arbeit gehst, sondern freigestellt bist, hat die Rentenversicherung nicht zu interessieren.
Nur arbeitslos melden nach Auslauf Deines Altersteilzeitvertrages kannst Du Dich dann nicht mehr, wenn Du mit 63 eine Vollrente beziehst. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung hat man Dir vermutlich über all die Jahre abgezogen. Prinzipiell könntest Du Dich im August 2027 erstmal arbeitslos melden und (meines Wissens) bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen und erst danach eine Rente beantragen. Vermutlich stellst Du Dich damit finanziell besser, als wenn Du pünktlich mit 63 die Rente beantragst.
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Ich möchte ich das Thema nochmal aufnehmen und einen neuen Aspekt einwerfen:
Da ich (wie oben beschrieben) bei meinem Vorruhestandsvertrag NICHT vertraglich verpflichtet bin, direkt NACH Beendigung/Ausscheiden die Rente zu beantragen (zum Thema "Rente" ist in dem Vertrag überhaupt nichts geregelt), kam mir noch folgende Idee:
Ich feiere im Februar 2027 meinen 63. Geburtstag und könnte ab diesem Zeitpunkt mit den entsprechenden Abschlägen vorzeitig gesetzliche Rente beziehen.
Meine "ruhende" Anstellung (Gehaltsbezug) in meiner Firma endet im August 2027.
Besteht denn auch die Möglichkeit, die gesetzliche Rente bereits schon VORHER direkt im Februar 2027 zu beziehen und praktisch "parallel" dazu mein Vorruhestandsgehalt zu erhalten?
Das wäre doch eigentlich das Modell "Rente + parallel weiterabeiten" (mit dem einzigen Unterschied, dass ich ja aktiv nicht mehr arbeite, sondern nur angestellt bin mit entsprechendem Gehaltsbezug).
Ginge so etwas, oder bin ich da auf dem Holzweg mit meiner Denkweise?
Wenn der Vorruhestand nicht Deinen Ausstieg aus dem Arbeitsleben markiert und nicht nur bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn andauert, dann ist das kein klassischer Vorruhestand, eher eine gestreckte Abfindung.
Rententechnisch wäre Dein Plan unproblematisch, welche Auswirkung der Rentenbezug auf Deine "Vorruhestands"-Regelung hat müsste sich eine Fachkraft für Arbeitsrecht anschauen.
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Achim Weiss + Referat Janders :
Vielen Dank für eure schnellen und (wie immer) fachlich fundierten Antworten.
Ja, es ist tatsächlich jetzt noch eine Option mehr, die es zu betrachten gilt und die dann monetär und aufwandsmäßig für mich zu bewerten ist.
Wenn ich mich entschieden habe, werde ich hier gerne wieder mit meiner Begründung Rückmeldung geben.
Hoffentlich dauert es nicht so lange, sonst bekomme ich wieder eine "böse" Bemerkung von Achim Weiss ...