Fälligkeit Maklerprovision

  • Wir haben letzte Woche den Vertrag für den Verkauf einer Eigentumswohnung beim Notar unterschrieben, der Käufer ebenso.


    Im nächsten Schritt muss u.a. noch die Zustimmung des WEG Verwalters eingeholt werden, was erfahrungsgemäß einige Zeit dauern kann.


    Im Vertrag mit dem Makler steht, dass die Provision mit rechtswirksamen Zustandekommen des Kaufvertrags fällig wird.


    Ist der Vertrag bereits letzte Woche durch Unterschrift von Käufer / Verkäufer rechtswirksam zustandegekommen oder wird dies erst nach Zustimmung des WEG Verwalters der Fall sein?

  • Der unterschriebene Vertrag ist das Rechtsgeschäft. Der Makler hat seine Vermittlungsarbeit abgeschlossen. Damit ist m.E. die Provision fällig.


    Ich hatte mal eine monatelange Verzögerung beim Notar und diversen Ämtern und letztlich wurde ein Vorkaufsrecht ausgeübt. Dann wurde eben Makler und Grunderwerbssteuer wieder zurückgezahlt.