HUK Krankenversicherung

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
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  • Neulich hat mal einer eine PKV-Basher-Seite verlinkt, auf der stand, daß man als PKV-Versicherter im Ruhestand allein für die Bezahlung des Beitrags einige hunderttausend Euro auf der Seite haben sollte (samt Sparrechnung über Jahrzehnte). Ich halte das für Sargdeckelklappern.

    M.E. war die Stiftung Warentest / Stiftung Finanztest, die ich schon für halbwegs seriös in ihrem Urteil halte.

    Die Stiftung Warentest ist schon so sehr pro GKV, daß man sie getrost als PKV-Basher bezeichnen kann. Alle Naselang warnt sie, man sollte um Himmelswillen nicht in die
    PKV gehen, die Beitragsentwicklung sei unkalkulierbar. Ist die Beitragsentwicklung der GKV denn leichter kalkulierbar? Ich kann mir sehr wohl vorstellen, daß das Privileg der KVdR in nicht allzuferner Zukunft gekippt wird, die Kapitalerträge nicht verbeitragen zu müssen. Geschähe das, würde so mancher ETF-Sparer dumm aus der Wäsche schauen. Vermutlich würde das sogar noch als "Gerechtigkeit" verkauft werden, denn es gilt ja als gerecht, wenn "starke Schultern" mehr tragen als schwache. Und Leute, die "leistungsloses Einkommen" einstreichen haben ja per definitionem "starke Schultern".


    Ich weiß es (wie gesagt) nicht, ob der Finanzprodukteverkäufer mir damals wirklich einen Komforttarif verkauft hat (wie er es behauptet hat). Soviel Mühe mit den Tarifen, wie Dr. Schlemann sich damit zu geben scheint, hat er sich eher nicht gemacht. Aber ich kann das nach all den Jahren ja nicht mehr ändern, und bisher habe ich Leistungsmängel nicht zu beklagen gehabt. Soviel wie die GKV zahlt, wird der Tarif wohl schon leisten (natürlich zu höherem Honorar für die Ärzte) und zumindest in meiner Gehaltsklasse vermutlich nicht teurer als die GKV (oder wenigstens nicht viel). Man sollte ja nicht vergessen, daß auch die GKV so manchem Mitglied so manche wünschenswerte Leistung nicht gewährt, was dann immer wieder zu Gerichtsverfahren führt.


    Ein wichtiger und mächtiger Teil unserer Gesellschaft ist PKV-versichert (und legt Wert darauf, das auch zu bleiben). Sollte diesbezüglich heftig etwas aus dem Lot geraten, würde gerade diese Bevölkerungsgruppe sich schon melden - und sie hätte auch die Mittel, der Versicherungswirtschaft hinreichend Ärger zu bereiten.


    Ich lasse mich jedenfalls nicht ins Bockshorn jagen.

  • M.e. war die Stiftung Warentest / Stiftung Finanztest, die ich schon für halbwegs seriös in ihrem Urteil halte. Das da im Mittel easy 250k zusammen kommen können, mag für einige eine Binse sein. Ich finde aber, dass man gut beraten ist, dass bei der Entscheidung GKV/PKV zu berücksichtigen.

    Mehr Geld / Rücklagen zu haben schadet nie. Mich würde aber schon mal die mathematische Herleitung dieser Zahl interessieren. Wenn

    • eine gute PKV aktuell sagen wir mal 850 EUR kostet und die GKV 1.050 EUR plus bis zu 120 EUR an Zusatzversicherungen, man also als kinderloser Angestellter grob 200 EUR im Monat spart,
    • zwei Kinder in der PKV 160 EUR kosten, dafür spart man sich Zusatzversicherungen in Höhe von bis zu 60 EUR,
    • die GKV langfristig bislang jedes Jahr 5,68% teurer geworden ist (künftig wg. Demographieproblemen vermutlich noch mehr), die PKV dagegen pessimistisch gerechnet jährlich 4% steigt,
    • man die Ersparnis PKV vs. GKV über sagen wir mal 37 Jahre mit einer Rendite von 6% angelegt hat,
    • man ordentlich fürs Alter vorsorgt und als Rentner beitragspflichtige Einkünfte in der Nähe der BBG erzielt,

    wieso braucht man dann als Renter unbedingt zusätzlich noch 250 TEUR um nicht wegen der PKV zu verarmen?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ansonsten zur HUK: Versichert neben der Debeka traditionell den öffentlichen Dienst. Hat Roundabout 1 Mio Versicherte. Das kann so schlimm wie hier dargestellt nicht sein. Zahlt halt keine Maklerprovision. Klar: Leistungen und Beitragsstabilität je nach Tarif sicherlich nicht Top of the Line, man muss nun mal wissen, worauf man sich einlässt. Die Scare-Tactics und Beispielrechnungen, die hier im Forum, halte ich aber für maßlos überzogen und gehen für mich in Richtung Framing/Nudging. Ich verstehe auch nicht wie warum Finanztip, dass immer wieder unkommentiert stehen lässt.

    "Das kann so schlimm wie hier dargestellt nicht sein" lässt leider eine fundierte Analyse vermissen, z.B. durch Lesen des öffentlich zugänglichen Bedingungswerks der HUK, genau im Sinn von "man muss nun mal wissen, worauf man sich einlässt".


    In der GKV sind noch mehr = rund 73 Mio. Menschen versichert und trotzdem (bzw. gerade deshalb) hat die Kassenversorgung deutliche Lücken!


    Bei den vielen Fremdwörtern bin ich dann ausgestiegen. :)

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  • Nala 2018

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Richtig gute Hörgeräte kosten wie auf unserer Website "Auswahlkriterien Krankenversicherung" mit einer konkreten Rechnung belegt bis zu 4.000 EUR pro Stück. Die generell sehr leistungsschwachen HUK-Tarife bezahlen in allen Tarifen nur maximal 1.500 EUR pro Hörgerät! Ob man diesen Zuschuss alle 5 oder 6 Jahre bekommt ist das kleinere Problem.


    Ich bin auch bei der HUK versichert Tarif A300, da gibt es diese fixen Begrenzungen bei Hörgeräten nicht... ist mir gerade beim durchlesen des Beitrags aufgefallen

  • Mag sein, dafür haben Sie in dem (geschlossenen) Tarif A300 jede Menge anderer Einschränkungen:

    • bis 3,5-facher Satz für ärztliche Leistungen ambulant, Zahn und KH
    • max. 30 Sitzungen Psychotherapie pro KJ
    • geschlossener Hilfsmittelkatalog!
    • max. 2.000 EUR für Krankenfahrstühle
    • Vorsorge nur nach gesetzlich eingeführten Programmen
    • SB gilt auch für Vorsorge, keine BRE bei Vorsorgeleistungen
    • usw.

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