Liebe Forumsmitglieder,
gibt es ein Recht auf Einsicht in die theoretische Führerscheinprüfung? Eine Bekannte ist knapp durch die Prüfung gefallen und würde gerne eine Einsicht in ihrer Prüfung erhalten, um zu sehen, was sie falsch gemacht hat. Der TÜV verweigert dies mit dem Hinweis, dass die nur gegen eine Gebühr und einen begründeten Einspruch möglich ist (was ja schon recht hohe Hürden sind). Ist sowas rechtlich zulässig? Aus dem Hochschulwesen weiß ich, dass z.B. jedem Studierende eine Einsicht in die Prüfungsakten zusteht (in NRW) und eine Regelung wie vom TÜV überhaut nicht zulässig wäre.
Oder kann mir jemand sagen, wo diese Regelungen vom TÜV zu finden sind? Gibt es da entsprechende Verwaltungsvorschriften oder Ähnliches? Oder hat jemand von euch Erfahrungen in dem Bereich? Ich habe im Internet nichts dazu gefunden. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
Beste Grüße
Michael H.