Theoretische Führerscheinprüfung

  • Liebe Forumsmitglieder,


    gibt es ein Recht auf Einsicht in die theoretische Führerscheinprüfung? Eine Bekannte ist knapp durch die Prüfung gefallen und würde gerne eine Einsicht in ihrer Prüfung erhalten, um zu sehen, was sie falsch gemacht hat. Der TÜV verweigert dies mit dem Hinweis, dass die nur gegen eine Gebühr und einen begründeten Einspruch möglich ist (was ja schon recht hohe Hürden sind). Ist sowas rechtlich zulässig? Aus dem Hochschulwesen weiß ich, dass z.B. jedem Studierende eine Einsicht in die Prüfungsakten zusteht (in NRW) und eine Regelung wie vom TÜV überhaut nicht zulässig wäre.


    Oder kann mir jemand sagen, wo diese Regelungen vom TÜV zu finden sind? Gibt es da entsprechende Verwaltungsvorschriften oder Ähnliches? Oder hat jemand von euch Erfahrungen in dem Bereich? Ich habe im Internet nichts dazu gefunden. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.


    Beste Grüße

    Michael H.

  • "knapp" kann man da eigentlich nicht durchfallen, dass ist in aller regel eindeutig, man bekommt üblicherweise gesagt aus welcher Punkte Kategorie die Fragen falsch beantwortet wurden.

    Wünsche Viel Spaß beim nächsten run, welcher in 14tagen stattfinden kann.


    P.s. Die Theorie Prüfung ist recht stumpfen auswendig lernen, es gibt entsprechende Apps mit denen man sehr gut üben kann, und quasie identische fragen stellen wie in der späteren Prüfung.

    Wenn sich deine durchgefallen Person also an die Fragen erinnert kann man dass dort auch nachschauen

  • Die Energie die die Durchgefallene Person in die Nachforschungen steckt sollte diese lieber ins lernen für die erneute Prüfung stecken.


    Andersherum gesagt hat deine Bekannte einfach vorher nicht genug gelernt, oder vielleicht auch einfach einen schlechten Tag gehabt.


    Mund abwischen und beim nächsten mal besser machen.

    Gerne wird der Fehler ja bei "anderen" gesucht, hilft deiner Bekannten aber nicht weiter.