Kapitalerträge Kinder

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo Liebe Nutzer,


    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung anzufertigen und Bekomme die Meldung, dass bei meinen Kindern Teile des Sparerpauschbetrages Verwendet wurden.

    Meine Frage ist jetzt, kann/muss ich für meine Kinder eine eigene Steuererklärung machen? Der Betrag ist einmal 13 und einmal 4 €.


    Vielen Dank für eure Unterstützung

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo!


    Du musst nur für Kapitalerträge grundsätzlich keine Steuererklärung machen und vor allem nicht die Anlage KAP ausfüllen und einreichen. Es handelt sich um eine Abgeltungssteuer, also ist alles abgegolten und muss nicht mehr erklärt werden. Ausnahmen wären Kapitalerträge im Ausland oder eine Überreizung der Freistellungsaufträge und damit des Sparerpauschbetrags. Dann besteht eine Pflicht dies in der Steuererklärung anzugeben bzw. richtig zu stellen.


    Für Kinder muss ebenfalls keine Steuererklärung gemacht werden in der Regel. Es wurden doch anscheinend keine Steuern gezahlt, da du einen Freistellungsauftrag gestellt hast. Selbst hätten sie Steuern gezahlt, würde ich mich für 4 oder 13€ aber auch nicht verrückt machen.


    Neben dem Freistellungsauftrag wäre übrigens auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung für deine Kinder möglich, da sie ja den Grundfreibetrag nicht erreichen, selbst wenn sie über den Sparerpauschbetrag mal kommen sollten irgendwann. Aber bei 4-13€… geh mit den Kindern lieber ein Eis essen als dich damit aufzuhalten :)


    Das hier ist natürlich keine Steuerberatung, ich bin Laie. Nur allgemeine Hinweise aus meiner Sicht.