Hallo,
bei mir ist der Einwilligungsvorbehalt aufgehoben worden und ich habe vollen Zugriff auf mein Onlinebanking. Nun habe ich am 19.08. einen Termin und die verlangen, dass der Beschluss des Gerichts im Original vorliegt, damit die mir eine SparkassenCard im FC-Design bestellen können.
Ich habe gestern den Gerichtsbeschluss als "beglaubigte Abschrift" per Post bekommen. Wenn ich mit diesem Ding zum Termin gehe, und das dem Sachbearbeiter hinlege, stelle ich mir nur eine Frage: Muss die Bank das akzeptieren? Im Jahre 2014 ist die ZPO geändert worden, dass es von Beschlüssen nur noch beglaubigte Abschriften gibt.
Und ich möchte ein Konto bei einer anderen Bank aufmachen, um da die Verfahrenskosten hinpacken zu können. Pantoffelheld meinte zu mir, dass dies ginge. Die Frage ist, ob ich das dem Insolvenzverwalter mitteilen muss, ohne dass dieser mir das Konto wegpfänden kann.
Freue mich auf eine Antwort.