Krankengeld in erleichtert Regelaltersrente

  • Leider konnte mir noch niemand meine Frage ausreichend beantworten:

    Ich komme am 1.09.2024 in die Regelsaltersrente und muß dann ja, obwohl ich noch voll weiter arbeite keine Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung mehr bezahlen. Wenn ich nun eine Teilrente mit 99,99 Prozent habe und eben keine Rentenversicherungsbeiträge mehr bezahle ... würde ich dann bei längerer Krankheit Krankengeld bekommen? Bei der Altersrente ist das ja möglich ..

  • svenja147 12. August 2024 um 06:14

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.

    Vollrente ab Erreichen Regelaltersgrenze: Versicherungsfreiheit = keine Beiträge mehr durch AN zu zahlen (für AG schon)

    Bei Teilrente tritt keine Versicherungsfreiheit ein und es wären weiterhin Rentenversicherungsbeiträge durch AG und AN zu zahlen.

    Bei Teilrente besteht auch weiterhin Krankengeldanspruch.

  • Ich komme am 1.09.2024 in die Regelsaltersrente und muß dann ja, obwohl ich noch voll weiter arbeite, keine Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung mehr bezahlen.

    Die Arbeitslosenversicherung kannst Du Dir sicher sparen, zu überlegen ist es aber, ob Du halt doch Rentenversicherungsbeträge zahlst. Der Arbeitgeber zahlt sie nämlich auch dann, wenn Du schon über der Altersgrenze bist. Wenn Du keine Rentenversicherung zahlst, verfällt das Geld des Arbeitgebers. Zahlst Du selbst aber Beiträge, kommen Deine und des Arbeitgebers Beiträge Dir zugute. Das dürfte sich für Dich lohnen - und wenn Du neben dem Gehalt auch Rente beziehst, kannst Du Dir die Beiträge auch leisten.