Freistellungsautrag lieber für Festgeld oder thesaurierenden ETF nutzen?

  • Hallo liebe Community,

    ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage zur geschickten Verteilung vom Freistellungsauftrag. Ich habe sowohl thesaurierende ETFs als auch Festgeld. Die Vorabpauschale für den ETF läge bei ca. 600, der zu versteuernde Gewinn für das Festgeld bei 1200, davon 30% steuerfrei, also noch 840. Im Ergebnis müsste ich für das Festgeld knapp 60€ mehr Steuern zahlen. Meine Frage: Macht es mehr Sinn den Freistellungsauftrag für den ETF zu nutzen, da jeder Euro, der dort an Steuern gespart wird, im Depot verbleibt und wegen des Zinseszinseffektes langfristig mehr Gewinn abwirft?

    Danke für Eure Antworten!

    Viele Grüße!

  • Die Steuern des Depots werden in erster Linie nicht aus dem Depot entnommen, sondern von Verrechnungskonto. Das macht also keinen Unterschied von welchem Konto die Steuern wegen Freistellungsauftrag nicht abgebucht werden.

    Ich würde den Freistellungsauftrag dort stellen wo langfristig die1000 Eur ausgenutzt werden.

    Also Mal angenommen dass Depot wird eher größer und für Tagesgeldzinsen eher kleiner, würde ich dazu tendieren den Auftrag beim Depot zu stellen.

    Aber eben nur der Einfachheit halber, dass du nicht jedes Jahr was ändern musst.

  • der zu versteuernde Gewinn für das Festgeld bei 1200, davon 30% steuerfrei, also noch 840

    Nein. Bei Festgeld ist nix steuerfrei. Nur bei Aktienfonds (mind. 51% Aktien) sind 30% steuerfrei.

    eine Frage zur geschickten Verteilung vom Freistellungsauftrag. Ich habe sowohl thesaurierende ETFs als auch Festgeld.

    Wichtig ist, dass Du keinen Teil des Freistellungsauftrags verschenkst, sondern jedes Jahr die vollen 1000€ nutzt. Beim Festgeld ist das derzeit sichergestellt. Bei den Fonds schwankt die Höhe der Vorabpauschale jedes Jahr.

    Aus der anderen Seite musst Du berücksichtigen, dass Du dann bei den Fonds jeden Januar das Geld für die Steuer bereitstellen musst. Wenn Du den Freibetrag für Fonds nutzt, musst Du bei Festgeld kein neues Geld bereit halten. Dort werden nur weniger Zinsen ausgezahlt.

  • Wenn man sich da in einem Jahr "verzockt" hat, dann gibt es im Folgejahr die Möglichkeit mit der Steuererklärung mit der Anlage KAP die vollen 1000€ auszunutzen. ;)

    Man sollte schon wissen, wie die Kapitalbesteuerung funktioniert, damit man das richtig anwendet.

    Ich ... habe eine Frage zur geschickten Verteilung vom Freistellungsauftrag. Ich habe sowohl thesaurierende ETFs als auch Festgeld. Die Vorabpauschale für den ETF läge bei ca. 600, der zu versteuernde Gewinn für das Festgeld bei 1200, davon 30% steuerfrei,

    Die Teilfreistellung gilt für einen Aktien-ETF, aber nicht für ein Festgeld.

    Die Frage stellt sich nur dann, wenn beide Anlagen bei unterschiedlichen Banken liegen. Sind beide bei der gleichen Bank, macht die das schon richtig, und bei den gegebenen Voraussetzungen wird der Freistellungsauftrag (für einen Ledigen) auch komplett ausgenutzt.

    Allerdings (wie Hornie das schon richtig genannt hat): Für die Steuer auf die Vorabpauschale muß im Januar Geld auf dem Konto sein, wohingegen die Steuer auf die Festgelderträge aus dem Ertrag selbst bezahlt wird. Wenn beide Anlagen bei der gleichen Bank liegen, ist das aber auch wenig problematisch: Man läßt den Festgeldertrag (der irgendwann im Jahr kommt) einfach auf dem Konto liegen, dann ist im darauffolgenden Januar genug Geld für die Steuerzahlung parat.