Schenkungssteuer & Überlassungszwang

  • Hallo liebe Community,

    wir sind gerade kurz davor ein Haus zu bauen und haben folgende Fragen zu denen wir leider sehr unterschiedliche Aussagen bekommen haben. Vielleicht kann hier jemand helfen, dafür wären wir sehr dankbar.


    1. Mein Vater hat sein Haus an meinen Bruder überlassen. Da die Hälfte davon mir zusteht, ich aber ggü. meinem Bruder nur einen geringen Freibetrag habe, ist es nun so, dass mein Bruder die Hälfte des Hauswertes an meinem Vater zahlt. Diese Summe soll nun ich bekommen damit sie als Eigenkapital für unseren Hausbau dient. Muss in diesem Fall das Geld von meinem Bruder eine gewisse Zeit bei meinem Vater verweilen, damit es nicht steuerlich relevant wird, oder kann mein Vater mir das direkt weiterleiten, da es sich einfach um eine Schenkung handelt, die steuerrechtlich mit der Schenkung des Hauses an meinen Bruder nichts mehr zu tun hat?


    2. Das Grundstück auf dem wir bauen möchten gehört mir. Das Haus und die Finanzierung soll aber auf mich und meine Frau laufen (verheiratet, Zugewinngemeinschaft). Die Banken verlangen nun für die Finanzierung, dass ich das Grundstück hälftig an meine Frau überschreiben, um uns den Baukredit zu gewähren. Da ich das Grundstück von meinen Eltern geschenkt bekommen habe, soll es allerdings nicht Teil des Zugewinns werden, was ja der Fall wäre, wenn ich die Hälfte meiner Frau schenke, mal abgesehen davon dass dann auch noch unnötige Notar- und Grundbuchkosten entstehen würden. Ist diese Forderung der Bank üblich und gibt es vielleicht smarte Wege das zu umgehen?


    Ich weiß es ist schon ziemlich speziell, aber da wir zu beiden Fragen unterschiedliche Aussagen bekommen haben, dachte ich vielleicht hilft die Finanztip-Schwarmintelligenz.


    Vielen Dank schon mal!

  • Wir sind gerade kurz davor, ein Haus zu bauen und haben folgende Fragen, zu denen wir leider sehr unterschiedliche Aussagen bekommen haben. Vielleicht kann hier jemand helfen, dafür wären wir sehr dankbar.

    Es geht dabei um ziemlich viel Geld. Was versprichst Du Dir in dieser Angelegeheit von der Aussage eines anonymen Foristen?

    1. Mein Vater hat sein Haus an meinen Bruder überlassen. Da die Hälfte davon mir zusteht, ich aber ggü. meinem Bruder nur einen geringen Freibetrag habe, ist es nun so, dass mein Bruder die Hälfte des Hauswertes an meinem Vater zahlt. Diese Summe soll nun ich bekommen damit sie als Eigenkapital für unseren Hausbau dient.

    Immobilientransaktionen bedürfen der notariellen Beglaubigung. Der Notar verlangt von Euch Geld, er ist Fachmann in solchen Fragen, vielleicht gibt es in seiner Kanzlei auch einen Rechtsanwalt, der sich mit Erbrecht auskennt. Er ist der richtige Ansprechpartner.


    Es ist nämlich keinesfalls automatisch so, wie Du schreibst. Es kann durchaus möglich sein, daß Dein Vater sein Haus Deinem Bruder schenkt und Dir keinesfalls davon irgendetwas zusteht. Wie man ein Haus seinen Kindern weitergibt und wie die Ausgleichzahlungen zwischen den Geschwistern rechtlich zu bewerten sind, weiß der Anwalt.

    2. Das Grundstück, auf dem wir bauen möchten, gehört mir. Das Haus und die Finanzierung soll aber auf mich und meine Frau laufen (verheiratet, Zugewinngemeinschaft). Die Banken verlangen nun für die Finanzierung, dass ich das Grundstück hälftig an meine Frau überschreiben, um uns den Baukredit zu gewähren.

    Da ich das Grundstück von meinen Eltern geschenkt bekommen habe, soll es allerdings nicht Teil des Zugewinns werden, was ja der Fall wäre, wenn ich die Hälfte meiner Frau schenke, mal abgesehen davon dass dann auch noch unnötige Notar- und Grundbuchkosten entstehen würden. Ist diese Forderung der Bank üblich und gibt es vielleicht smarte Wege das zu umgehen?

    Auch das kann Dir niemand hier beantworten. Wenn nicht "die Banken", sondern allenfalls die eine oder zwei, mit denen Du gesprochen hast, das so verlangen, wirst Du sie nicht mittels einer Forenauskunft dazu bringen, die Forderung fallenzulassen. Wie stellst Du Dir die Konstruktion denn überhaupt rechtlich vor? Das Grundstück soll Deins bleiben, das Haus soll Euch gemeinsam gehören. Was soll passieren, wenn die Ehe platzt?

  • Hallo Jrg.Badminton,


    hier antworten grundsätzlich nur Laien. Bei so
    gravierenden Fragen, die Sie hier stellen, sollten Sie schon die Hilfe eines
    Fachmannes heranziehen, wie Achim Weiss schon bemerkt hat. Um den aber die
    richtigen Fragen stellen zu können, ein paar Bemerkungen:

    Mein Vater hat sein Haus an meinen Bruder überlassen. Da die Hälfte davon mir zusteht,

    Steht Ihnen nicht zu. Ihr Vater kann zu Lebzeiten sein Haus verkaufen oder verschenken, an wen er will. Verstehe ich es richtig, der Eigentumsübergang ist schon vollzogen? Was ist denn im Kaufvertrag zur Kaufsumme und Verteilung geregelt? Unabhängig davon kann Ihr Vater Ihnen 400k in 10 Jahren steuerfrei schenken (incl. Anrechnung der Schenkung Ihres Hausbaugrundstückes).

    Das Grundstück auf dem wir bauen möchten gehört mir. Das Haus und die Finanzierung soll aber auf mich und meine Frau laufen

    Das Haus ist grundsätzlich nicht vom Grundstück trennbar (außer Erbbaurecht – anderes Thema). Wenn das Grundstück Ihnen allein gehört, gehört auch das Haus Ihnen allein, unabhängig davon, ob Ihre Frau den Kredit auch mit abbezahlt. Wenn die Bank dem Ehepaar einen Kredit gewährt, muss das Ehepaar auch eine Sicherheit stellen, d.h. hier jeder die Hälfte von Grundstück und Haus. Also Sie gehen entweder den Weg der Bank, Ihre Frau stellt eine andere Sicherheit oder Sie nehmen den Kredit allein – und bezahlen ihn auch allein.


    Gruß Pumphut

  • Die Banken verlangen nun für die Finanzierung, dass ich das Grundstück hälftig an meine Frau überschreiben, um uns den Baukredit zu gewähren.

    Weil eine Zugewinngemeinschaft vorliegt?

    .
    Wenn diese Eintragung für das Grundstück Voraussetzung für den Bankkredit sein sollte:

    Im Grundbuch können auch anteilige Besitzverhältnisse für das Haus eingetragen werden, um den übertragenen Wertverlust des Grundstücks zu egalisieren.

    Allerdings ist das im Fall einer Ehescheidung+Zugewinngemeinschaft zu berücksichtigen.
    .
    Vllt. redet ihr noch mal über einen Ehevertrag bzgl. Gütertrennung oder deren Abwandlungen.

  • ... dass mein Bruder die Hälfte des Hauswertes an meinem Vater zahlt. Diese Summe soll nun ich bekommen damit sie als Eigenkapital für unseren Hausbau dient.

    Wenn es um die Hälfte des Gegenwertes eines Hauses geht... bitte berücksichtigen, dass der Vater ggü dem Bruder auch nur einen Freibetrag von 100kEUR hat

  • Vielen Dank für die Kommentare, das hilft mir schon mal weiter und ich werde dann Punkt 1 über einen Anwalt klären lassen und da auf Nummer sicher gehen.

    Für Punkt 2 ging es mir um die Einschätzung, ob es "normal" ist, dass der Kreditgeber verlangt, dass das Grundstück übertragen wird. Das kam mir ungewöhnlich vor, aber unter den Kommentaren waren sehr plausible Erklärungen, warum das aus Sicht der Bank natürlich Sinn macht, darauf zu bestehen.


    Dankeschön!