Wechsel von PKV zu GKV nach Studium

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich für mein Studium von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und bin auch bei einer PKV versichert. Eigentlich würde ich gerne in die GKV wechseln, da ich kein Fan mehr von der PKV bin. Da ich mich allerdings zum Beginn meines Studiums schlecht beraten lassen habe, muss ich jetzt mit den Konsequenzen leben, was ja auch ok ist.


    Ich habe allerdings ein paar Fragen, wie es nach dem Studium aussieht:


    Ich starte meinen Master zum 01.10.2024 und werde wahrscheinlich 27 Jahre alt sein, wenn ich mit dem durch bin.


    1. Wenn ich nach meinem Studium einen "normalen" Job anfange, unter der Bemessungsgrenze liege, werde ich ja wieder Versicherungspflichtig und komme in die GKV, richtig?

    1.2 Was passiert, falls ich nach ein paar Jahren über der Bemessungsgrenze liegen sollte? Kann ich dann selber wählen ob ich in der GKV bleibe oder wieder in die PKV gehe, oder gehe ich dann automatisch wieder in die PKV?

    1.3 Was passiert, falls ich in der GKV bin, meinen Job verlieren sollte und eine Zeit lang arbeitslos bin? Gehe ich dann wieder automatisch in die PKV oder bleibe ich in der GKV?

    1.4 Selbes Szenario für wenn ich in Rente gehe?


    2. Ich arbeite während meines Studiums als Werkstudent. I.d.R unter 20h/Woche während der Semesterzeit. Es könnte allerdings passieren, dass ich im kommenden Jahr auch mal über 20h/Woche arbeiten werden und demnach wieder versicherungspflichtig werde. Bin ich dann nur in den Monaten (>20h/Woche) in der GKV und muss danach wieder in die PKV? Oder bleibe ich dann auch danach in der GKV?


    Vielleicht kennt sich ja jemand mit damit etwas aus oder kennt Ansprechpartner die mir helfen könnten :)

    Vielen Danken schon mal für die Hilfe!

  • 1.2 Was passiert, falls ich nach ein paar Jahren über der Bemessungsgrenze liegen sollte? Kann ich dann selber wählen ob ich in der GKV bleibe oder wieder in die PKV gehe, oder gehe ich dann automatisch wieder in die PKV?

    Ganz sicher nicht automatisch! Die Grenze hat man früher mal Versicherungspflichtgrenze genannt (heute glaube ich „Jahresarbeitsentgeltgrenze“) und die ist geringfügig abweichend zur BBG.

    1.3 Was passiert, falls ich in der GKV bin, meinen Job verlieren sollte und eine Zeit lang arbeitslos bin? Gehe ich dann wieder automatisch in die PKV oder bleibe ich in der GKV?

    1.4 Selbes Szenario für wenn ich in Rente gehe?

    In beiden Fällen bist du froh in der GKV (und nicht der PKV ) zu sein, denn im ersten Fall übernimmt das Jobcenter deine Versicherung komplett und im zweiten Fall hast du die Chance auf die „Krankenversicherung der Rentner“, die im Alter sehr viel günstiger sollte, als eine durchschnittliche PKV im selben Alter! :thumbup:


    PKV lohnt sich m.E. nur für die „Überzeugten“, deren Einkommen jetzt schon und auch in der Rente absehbar a) relativ hoch und b) ziemlich sicher ist. Wer begründete Sorge vor Arbeitslosigkeit oder geringer Rente hat, ist in der GKV definitiv besser aufgehoben!

  • Eigentlich würde ich gerne in die GKV wechseln, da ich kein Fan mehr von der PKV bin.

    Können Sie das noch etwas konkretisieren? Von der Frage, ob eine private Krankenversicherung für Sie langfristig sinnvoll ist, hängen die weiteren Überlegungen ja größtenteils ab. "Kein Fan" finde ich als rationale Entscheidungsgrundlage für einen Masterstudenten noch etwas dünn. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • PKV lohnt sich m.E. nur für die „Überzeugten“, deren Einkommen jetzt schon und auch in der Rente absehbar a) relativ hoch und b) ziemlich sicher ist. Wer begründete Sorge vor Arbeitslosigkeit oder geringer Rente hat, ist in der GKV definitiv besser aufgehoben!

    Ein möglichst dauerhaft die KV-Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschreitendes Einkommen (2024: > 62.100 EUR) und ausreichende Altersvorsorge sind sicher sinnvolle Grundlagen für einen Wechsel in die PKV. Arbeitslosigkeit sehe ich nicht als ein so großes Problem, da man dann bis 55 automatisch wieder GKV-pflichtig wird. Siehe unsere Website, die man beim Googeln nach "Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit" gut findet.

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  • Soweit so richtig. Nur was ist dann in einem Alter über 55? Ich mache nebenberuflich Schuldnerberatung und habe etliche Klienten, die dann einfach in der PKV gefangen sind und denen bei Nichtzahlung der Beiträge die entsprechenden Leistungen gestrichen werden. Gerade aktuell einen Kandidaten (ü70), der mit weniger als 300€ Rentenanspruch monatlich über 800€ PKV-Beitrag zahlen soll. Basistarif in allen Ehren, aber so eine Situation wünsche ich keinem!


    Solche Kandidaten hätten sinnvollerweise im Vorfeld nicht die PKV gewählt, sie haben aber auch Wendungen in ihrem Leben erlebt, die ich ebenfalls keinem wünsche, und die nicht unbedingt vorhersehbar waren.


    Daher mein Tipp: PKV nur bei hohem und sicherem Einkommen und zusätzlicher Absicherung (BU, Altersvorsorge, Vermögensaufbau durch Aktien, Immobilien, etc.), damit einem das nicht passiert!

  • So etwas darf und sollte natürlich nicht passieren. Bei jemand, der im Alter nur 300 EUR zum Leben hat (oder gibt's noch andere Einkünfte?), scheint aber mehr schiefgelaufen zu sein als das Thema PKV. Können Sie kurz skizzieren, wie es dazu kam? Vermutlich hätte es in der Vorgeschichte einige Ansätze gegeben, diese Situation zu vermeiden?

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  • Die Vorgeschichte begann gut: Abitur und zwei Hochschulabschlüsse mit anschließenden Tätigkeiten als Angestellter und dann als Freiberufler bzw. in Selbstständigkeit. Bei diesem Schritt kam der Wechsel in die PKV und es wurde leider Gottes insbesondere auch für den Ruhestand zu wenig vorgesorgt.


    Im Alter von 40 Jahren wurde die Mutter ein Pflegefall und die Pflege persönlich übernommen. Die Demenz und die Pflege hat sich letztlich über 10 Jahre hingezogen und der Wiedereinstieg in den Beruf war anschließend (durch die verpasste Digitalisierung der Branche) nur sehr schwer möglich. Reserven und Rücklagen wurden während der Pflege aufgebraucht und zuletzt in der Not auch keine Beiträge für die PKV mehr bezahlt.


    Nach dem Tod der Mutter kam es zu einem Herzinfarkt und die Krankenhausrechnung (mittlerer 5-stelliger Betrag!) wurde nicht erstattet, was zu massiven Schulden geführt hat, aus denen es nüchtern betrachtet kaum ein Entkommen gibt auf Grund des Alters und der gesundheitlichen Situation.


    Fazit: Ziemlich verfahrene Situation, hohe Schulden und kaum Rente bei PKV-Beiträgen im Alter, die nicht mal ansatzweise geleistet werden können! Und leider: Keine Rückkehrmöglichkeit mehr in die GKV, so sehr sich das der betreffende Kandidat auch wünschen würde.


    Wir versuchen jetzt dauerhaft, die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen und eine Obdachlosigkeit abzuwenden…

  • Ihr Engagement finde ich sehr anerkennenswert FinanztipUser , Hut ab! :thumbup:


    Wie vermutet hätte man "unterwegs" manches geschickter regeln können:

    • Als Selbstständiger Beitragsentlastungssparen PKV (Investition der Ersparnis vs. GKV) und Altersvorsorge vernachlässigt.
    • Bei Pflege mit 40 und in den folgenden 10 Jahren Perspektiven checken und ggf. vorsichtshalber von Mutter (oder Dritten) per Midi-Job anstellen lassen, um zurück in die GKV zu wechseln und PKV solange per Anwartschaft "parken". Wäre eine Teilzeittätigkeit unmöglich gewesen?
    • Bei finanziellem Engpass mit 50 nicht einfach Beiträge nicht zahlen sondern Möglichkeiten zur PKV-Beitragsreduzierung (Tarifdowngrade, höherer SB, Wechsel in Standardtarif, zur Not Notlagentarif) bzw. Wechsel zurück in GKV (z.B. vorübergehende Anstellung in Midi-Job durch wohlwollende Person) prüfen.
    • Keine Berufsunfähigkeitsversicherung?
    • Keine "vernünftige" PKV, die Krankenhausrechnung voll erstattet?

    So bedauerlich dieses Schicksal ist, die jetzige überproportionale Beitragslast durch die PKV wäre wohl vermeidbar gewesen. Jetzt wäre vermutlich der Notlagentarif die sinnvollste Lösung.

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  • Naja, für all diese Kandidaten liegt das Kind jetzt (ü55) im Brunnen und Auswege sind oftmals nicht wirklich in Sicht bzw. nicht mehr möglich. Ich kenne Fälle, bei denen PKV-Beitragsschulden und Schulden aus ärztlichen Behandlungen zu existenziellen Problemen (gesundheitlich, Obdachlosigkeit) geführt haben. Es fallen auch Menschen aus der GKV raus, aber da ist im Armutsfall die Versörgung und die Wiedereingliederung ins System deutlich einfacher und schneller möglich.

    Zu den Vorschlägen:


    Als Selbstständiger Beitragsentlastungssparen PKV (Investition der Ersparnis vs. GKV) und Altersvorsorge vernachlässigt.

    Ja, aber selbst ein Beitragsentlastungssparen hätte es für den Kandidaten mit knappt 300€ Rente und deutlich über 800€ PKV-Beiträgen im Alter nicht mehr rausgerissen...

    Bei Pflege mit 40 und in den folgenden 10 Jahren Perspektiven checken und ggf. vorsichtshalber von Mutter (oder Dritten) per Midi-Job anstellen lassen, um zurück in die GKV zu wechseln und PKV solange per Anwartschaft "parken". Wäre eine Teilzeittätigkeit unmöglich gewesen?

    Das sind so die Tricks, die rechtzeitig angewandt eine Rückkehr in die Solidargemeinschaft der GKV ermöglicht hätten. Der Betreffende (wie viele andere meiner Klienten auch), hatten nur zu diesem Zeitpunkt andere, sehr belastende Dinge im Kopf und waren sich der Möglichkeiten und auch der Dringlichkeit der Thematik nicht bewusst.


    Bei finanziellem Engpass mit 50 nicht einfach Beiträge nicht zahlen sondern Möglichkeiten zur PKV-Beitragsreduzierung (Tarifdowngrade, höherer SB, Wechsel in Standardtarif, zur Not Notlagentarif) bzw. Wechsel zurück in GKV (z.B. vorübergehende Anstellung in Midi-Job durch wohlwollende Person) prüfen.

    Die Kosten hätte man damit kurzfristig senken können, aber spätestens im Krankheitsfall hätte der höhere Selbstbehalt zugeschlagen oder die geringeren Leistungen hätten zu höheren Kosten geführt, die dann nicht privat hätten übernommen werden können.


    Keine Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Die hätte nach dem Herzinfarkt ggf. noch einige Jahre für ihn persönlich geleistet, sofern sie denn geleistet hätte. Sein überwiegendes Problem war die Pflegezeit der Mutter. Der Vater war verstorben und er Einzelkind, die Mutter tat ihm nach eigener Aussage einfach zu sehr Leid, um Sie wegzugeben und sich nicht um die Pflege zu kümmern. Und für so einen Fall fehlen gewissermaßen die Versicherungen bzw. dieser Fall ist auch sozialrechtlich in einem solchen Umfang nicht vorgesehen.


    Keine "vernünftige" PKV, die Krankenhausrechnung voll erstattet?

    Ab dem Zeitpunkt, ab dem keine Beiträge mehr bezahlt werden, erstatten die PKVs in der Regel keinerlei Rechnungen mehr unter Verweis auf die ausstehenden Beiträge. Egal ob stationär oder ambulant oder Medikamte. Da hätte ihm der beste Tarif nichts geholfen...


    So bedauerlich dieses Schicksal ist, die jetzige überproportionale Beitragslast durch die PKV wäre wohl vermeidbar gewesen. Jetzt wäre vermutlich der Notlagentarif die sinnvollste Lösung.

    Notlagentarif oder Basistarif in der Hoffnung, dass das Sozialamt die Kosten nicht nur hälftig sondern komplett übernimmt. Ist ein wahnsinniger Kampf mit der Bürokratie und den Behörden und jede Rentensteigerung wie bei diesem Kandidaten im Centbereich muss manuell gemeldet und weitergegeben werden, sofern man keine Leistungssperre riskieren möchte. Neben etlichen anderen Bürokratischen Auseinandersetzungen, Mahnverfahren wegen der offen Krankenhausrechnungen und mit eingeschränkter Herzleistung gar kein so einfaches Unterfangen!


    Bezüglich der ärztlichen Behandlung ist man damit "nicht Fisch und nicht Fleisch". Man ist im Basistarif praktisch Privatpatient, die Ärzte dürfen aber (rechtlich und theoretisch gesehen) nur so viel abrechnen wie bei Kassenpatienten. Das ist praktisch für Arztpraxen der absolute Ausnahmefall, viele Praxen wissen gar nicht, wie sie damit umgehen und/oder das korrekt abrechenen sollen. Zudem können die hohen Selbstbehalte oft nicht geleistet werden.


    Im Ergebnis erlebe ich oft, dass Ärzte/Ärztinnen solche Patienten entweder grundsätzlich ablehnen oder gar keine Abrechnung vornehmen, weil ihnen das Prozedere zu umständlich ist. Wer möchte in so einer Situation dann entweder ganz ohne ärztliche Leistung dastehen oder auf die Allmosen bzw. Kulanzleistungen seiner Arztpraxis bauen (müssen)?


    Ich gebe im Kreis von Bekannten und Verwandten daher sehr konsequent nur noch den o.g. Tipp: PKV Volltarife nur nach reiflicher Überlegung, mit wirklich hohem und sicherem Einkommen, um solche Entwicklungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Wer im Alter in so einer Situation steckt, der hat wirklich verloren...

  • Schon klar, dass nachträgliche Schlaumeierei im konkreten Fall nicht viel hilft. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es meistens Lösungen gibt, wenn man bei einem sich abzeichnenden Problem dieses nicht verdrängt sondern kompetenten Rat sucht.


    Bei Ihnen schlagen aufgrund Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit natürlich öfters solche Fälle auf. In Summe sind sie zum Glück selten. Im Jahr 2023 waren 8,7 Mio. Menschen privat versichert. Davon waren 87.000 = 1% im Notlagentarif versichert und das meistens nicht auf Dauer. Die durchschnittliche Verweildauer lag 2021 bei 22 Monaten.


    Bitte bei Ihren Bemühungen auch nach dem Standardtarif fragen - der könnte günstiger + besser sein.

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  • Erstmal vielen Dank schonmal für die viele Hilfe von allen!

    In beiden Fällen bist du froh in der GKV (und nicht der PKV ) zu sein, denn im ersten Fall übernimmt das Jobcenter deine Versicherung komplett und im zweiten Fall hast du die Chance auf die „Krankenversicherung der Rentner“, die im Alter sehr viel günstiger sollte, als eine durchschnittliche PKV im selben Alter!

    Das ist mir klar. Genau in diesen Szenarien wäre ich gerne in der GKV. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich in dem Fall auch in der GKV bleiben darf, oder ob ich dann wieder in die PKV.


    Können Sie das noch etwas konkretisieren? Von der Frage, ob eine private Krankenversicherung für Sie langfristig sinnvoll ist, hängen die weiteren Überlegungen ja größtenteils ab. "Kein Fan" finde ich als rationale Entscheidungsgrundlage für einen Masterstudenten noch etwas dünn.

    Ich wollte das in meiner Frage nicht weiter konkretisieren, da es ja erstmal egal ist.

    Ich bzw. meine Eltern waren seit meiner Kindheit in der PKV und ich bin mir über die Vorteile sehr wohl bewusst. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass ich später ein Einkommen habe, wo sich eine PKV für mich lohnt (angehender Ingenieur/Informatiker).


    Allerdings kriegt man ja immer wieder mit, dass der Wechsel später von der PKV in die GKV schwierig ist (genauso wie es jetzt bei mir nicht geht). Und ich möchte mich ungern am Anfang meiner Berufskarriere schon für die PKV festlegen müssen, wenn ich noch nicht wirklich weiß, wie sich meine Karriere bzw. mein Gehalt entwickeln wird.

    Nachher bin ich in der Situation, dass ich ein geringes Einkommen habe (Arbeitslos, Rente, anderer Job, privates, ...) und trotzdem die teurere PKV zahlen muss.


    Meine "Angst" ist eher, dass ich auf Grund meiner Befreiung der Sozialversicherungspflicht für das Studium, auch nach meinem Studium Probleme habe aus der PKV herauszukommen oder in der GKV zu bleiben.

    Ich möchte mir die Option einfach offen halten und nicht jetzt schon entscheiden müssen.

  • Hm, wie machen Sie das denn z.B. bei der Partnerwahl Teemo23 ? Unterstellen wir, Sie hätten die perfekte Partnerin / Partner. Ist dann Ihre Hauptsorge sich nicht festzulegen, sich Optionen offen zu halten, sich nicht entscheiden zu müssen und wie Sie Partnerin / Partner wieder los werden? Alle diese Überlegungen hängen schon stark davon ab, ob eine PKV für Sie möglicherweise langfristig "das Richtige" ist oder nicht. :)


    Natürlich muss eine Lösung dann auch bei Eintritt unvorhergesehener Situationen (arbeitslos, berufsunfähig etc.) händelbar bleiben. Ich würde mich aber zunächst mit den Szenarien mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit beschäftigen und auf der Basis Entscheidungen treffen.


    Wenn Sie sich gar nicht entscheiden können oder wollen, dann bleiben Sie eben nach der Pflichtmitgliedschaft bei Berufsstart < JAEG in der GKV. Ich würde mir dann an Ihrer Stelle zumindest Ihren Gesundheitszustand per Anwartschaft sichern. Es zwingt Sie aber niemand, später in die PKV zu wechseln.

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  • Hm, wie machen Sie das denn z.B. bei der Partnerwahl Teemo23 ?

    Um bei der Analogie zu bleiben, würde ich mir eine Partnerin suchen, die wenn es mir schlecht geht, nicht mehr von mir verlangen würde als ich mir leisten kann ;).


    Spaß beiseite, wie gesagt ich bin mir von den Vorteilen der PKV durchaus bewusst und will auch nicht ausschließen, dass ich später wieder in die PKV gehe und mir dementsprechend vorher eine Anwartschaft sichere.


    Es zwingt Sie aber niemand, später in die PKV zu wechseln.

    Das beantwortet meine Frage, vielen Dank!

  • Um bei der Analogie zu bleiben, würde ich mir eine Partnerin suchen, die wenn es mir schlecht geht, nicht mehr von mir verlangen würde als ich mir leisten kann ;) .

    Die Steigerung wäre vielleicht eine Partnerin, die wenn es Ihnen gesundheitlich schlecht geht für beste medizinische Behandlung sorgt (= PKV) und Sie mit Hilfe ihrer betuchten Schwester (= BU) dann auch noch durchfüttert. :)

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  • Das beantwortet meine Frage, vielen Dank!

    Gerne. :)

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  • Wann wurde denn die Befreiung beantragt? Für ein vorheriges Bachelor-Studium? Das läuft noch? Bis 30.09. oder wann? Es muss nicht so sein, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht automatisch für den Master fortwirkt, hier gibt es Möglichkeiten, das zu verhindern.


    Nach dem Studium kommt man sowohl mit einer Beschäftigung bis zur JAEG (Versicherungspflichtgrenze) in die GKV (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), als auch über der JAEG mittels § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V als freiwillig Versicherter.


    Da die Befreiung von der Versicherungspflicht als Student spätestens mit Exmatrikulation endet, bist du danach nicht mehr gezwungen, in die PKV zurückzukehren, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Dass du aus der GKV herausfliegst passiert nur, wenn die Befreiung fortwirkt und du aufgrund eines vorrangigen Versicherungspflichttatbestandes in die GKV gelangst, wie bspw. aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während des Studiums.

  • Wann wurde denn die Befreiung beantragt?

    Ich habe von 09.2019-09.2023 meinen 1. Bachelor abgeschlossen und damals mich befreien lassen.

    Dann habe ich von 10.2024-30.09.2024 (jetzt) einen 2. Bachelor angefangen und mich ebenfalls befreien lassen.

    Jetzt fange ich zum 01.10.2024-09.2026 (voraussichtlich) meinen Master an. Hierfür habe ich jetzt allerdings schon (gezwungenermaßen) mich wieder befreien lassen, da ich mich sonst nicht hätte immatrikulieren könnte. Auf dem schreiben der GKV steht allerdings, dass könnte ich noch 1 (?) Monat Widerrufen.



    Dass du aus der GKV herausfliegst passiert nur, wenn die Befreiung fortwirkt und du aufgrund eines vorrangigen Versicherungspflichttatbestandes in die GKV gelangst, wie bspw. aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während des Studiums.

    Das heißt wenn ich während es Studiums eine versicherungspflichtige Beschäftigung für einen kurzen Zeitraum ausübe bin ich in diesem Zeitraum in der GKV, anschließend aber wieder in der PKV?

  • Glaub, du hast dich mit den Zeiten, also Jahren, vertan, oder?!?


    "10.2024-30.09.2024" wäre quasi eine Zeitreise zurück ;)


    Erneute Befreiungen sind eh Quatsch, wenn es gar keine Lücken gab, also nicht mal einen Tag, wo du nicht immatrikuliert warst. Weil die Befreiung dann in jedem Fall weiterwirkt. "Gezwungenermaßen" Befreiungen gibt es deswegen auch nicht. Die sind immer freiwillig, niemand wird dazu gezwungen. Wäre ja rein logisch auch Quatsch, warum gibt es denn eine Befreiung, wenn man keine Wahl hat...


    Mit widerrufen ist da auch nichts. Eine Befreiung ist immer unwiderruflich. Was du meinst, ist die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Befreiungsbescheid, dafür beträgt die Frist einen Monat. Hat aber keine Aussicht auf Erfolg, wenn du nur schreibst, dass du die an sich gültige Befreiung widerrufen möchtest, weil rechtlich nicht möglich.


    "Das heißt wenn ich während es Studiums eine versicherungspflichtige Beschäftigung für einen kurzen Zeitraum ausübe bin ich in diesem Zeitraum in der GKV, anschließend aber wieder in der PKV?"


    Korrekt, außer du wirst in der Zwischenzeit 30 Jahre alt oder du bist nicht durchgehend mehr immatrikuliert.


    Einmal bitte hier schauen, lesen und verstehen: https://www.studentische-versi…versicherungspflicht-gkv/

  • "10.2024-30.09.2024"

    Tatsache. 10.2023-30.09.2024 ist der korrekte Zeitraum.


    Erneute Befreiungen sind eh Quatsch, wenn es gar keine Lücken gab, also nicht mal einen Tag, wo du nicht immatrikuliert warst.

    Da ich die Uni gewechselt habe, haben die eine neue elektronische Meldung(M10) gefordert, welchen ich nur kriege, wenn ich bei einer GKV erneut den Antrag für Befreiung ausfülle. Ich war also schon befreit, musste mich aber wieder "befreien" damit die neue Uni Bescheid weiß.

    "Gezwungenermaßen" Befreiungen gibt es deswegen auch nicht. Die sind immer freiwillig, niemand wird dazu gezwungen.

    Gezwungenermaßen, da ich mich wie gesagt sonst nicht hätte immatrikulieren lassen können, da der M10 Bescheid fehlt. Meine 1. Befreiung war natürlich nicht gezwungen.


    Der Link ist sehr hilfreich. Danke!