Mietwohnung, Gartenwasserzähler für Bewässerung der Grünflächen

  • Liebes Forum,


    Berlin, Mietwohnung, Wohnanlage mit 2 begrünten Innenhöfen; auch Rasenflächen.

    Die Grünflächen, Sträucher, Bäume usw. werden durch beauftragte Firma gewässert und gepflegt.


    Ist der Vermieter verpflichtet sogenannte "Gartenwasserzähler" zur separaten Erfassung und Abrechnung des Gartenwasserverbrauch in den Nebenkosten vorzuhalten ?


    Danke und Grüße

    ikopi

  • 3 sec Suchmaschine sagt:

    Nach schriftlicher Aufforderung durch den/die Mieter: JA.

    Es gibt entspr. Gerichtsurteile dazu, einfach im Schreiben mit erwähnen.

    Je höher das Gericht in der Rangfolge dabei positioniert war, desto besser.

  • Ein guter Vermieter macht das, schon um der Klarheit willen. Andererseits: Der Wasserverbrauch für die Gartenbewsässerung ist über die Nebenkosten umlegbar, die Kosten landen ohnehin bei den Mietern.

  • Ein guter Vermieter macht das, schon um der Klarheit willen. Andererseits: Der Wasserverbrauch für die Gartenbewsässerung ist über die Nebenkosten umlegbar, die Kosten landen ohnehin bei den Mietern.

    Der Punkt ist, dass die Wassermenge über den Gartenwasserzähler nicht in der Abwasserrechnung auftaucht und die Nebenkosten für die Mieter entsprechend geringer ausfallen.

  • Der Punkt ist, dass die Wassermenge über den Gartenwasserzähler nicht in der Abwasserrechnung auftaucht und die Nebenkosten für die Mieter entsprechend geringer ausfallen.

    Sofern die Stadtwerke mitmachen. Und der Vermieter.


    Und dann stellt sich die Frage, ob die Kosten für die Installation des Zählers und eine eventuelle Grundgebühr letzlich billiger oder teurer sind für die Mieter.

  • ... und ob nicht die "Firmen" mit einem 100.000 Liter Tankfahrzeug kommen und erst mal dessen Leestand auf Kosten der Mieter beseitigen.

    .

    "Berlin, Berlin, wir tanken in Berlin" :thumbup:

  • Dann braucht es deutlich mehr " gute Vermieter".
    Mir würde es reichen, wenn der Vermieter nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot - nicht nur in seinem Interesse , handelt. Und da wären Gartenwasserzähler eine leichte Übung.

    Danke für alle Kommentare und Hinweise.


    Fazit: Es gibt keine Pflicht für den Vermieter Gartenwasserzähler zu installieren. Es bleibt dem Mieter überlassen Abwassergebühren für Gartenwasser zu zahlen oder den Zähler einzufordern bzw. einzuklagen.


    Danke und Grüße

    ikopi