CO2-Steuer, Anteil Vermieter

  • Hallo liebes Forum,


    ich bin Mieter einer Wohnung mit Gasetagenheizung.


    Ich suche nach einer verbindlich nachvollziebaren Quelle zur Aufteilung der CO2-Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Vermieter und Mieter.


    Ich hatte für dieses Jahr eine Rückerstattung bei meinem Vermieter eingefordert. Dieser hat mir 40% rückerstattet. Für mich ist weder der Prozentsatz, noch bei berechnete Steuer nachvollziehbar, denn die Steuer wurde in den Gasrechnungen, die ich eingereicht habe nicht ausgewiesen.


    Nach Recherche hab ich nun dem Energiegebäude-Ausweis für dieses Mietshaus in einem Wohnungsangebot gefunden. Dort wird das Gebäude mit einer Effzienzklasse E beschrieben.


    Chat GPT sagt, demnach läge der Anteil des Vermieters bei 60%, was mir plausibel erscheint.


    Nur finde ich dazu keine schlüssige Quelle im Netz. Selbst Mieter helfen Mietern scheinen bei dem Thema überfordert.


    Gibt es hier Erfahrungen? Ich hätte gern für die Zukunft einen verbindlichen Schlüssel zu der Aufzeilung Mieter/Vermieter.


    Ggf. würde ich auch gern 60% Erstattung einfordern, dazu benötige ich allerdings eine seriöse Quelle.


    Es grüßt

    Fuchs

  • Hm, mal grob ausgerechnet liegt der Anteil des Vermieters in der Tat bei 40%, nicht bei 60%. Ist der Energiegebäudeausweis nicht relevant?


    Ich heize sehr sparsam, wenn ich den Verbrauch höher angeben, steigt der Anteil des Vermieters, was aber natürlich nicht sinnig ist, denn die damit verbundenen höhere Gasrechnung stünde in keinem Verhältnis.

  • Ich bin Mieter einer Wohnung mit Gasetagenheizung.

    Ich suche nach einer verbindlich nachvollziehbaren Quelle zur Aufteilung der CO2-Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Vermieter und Mieter.

    :)

    Ich hatte für dieses Jahr eine Rückerstattung bei meinem Vermieter eingefordert. Dieser hat mir 40% rückerstattet. Für mich ist weder der Prozentsatz, noch bei berechnete Steuer nachvollziehbar, denn die Steuer wurde in den Gasrechnungen, die ich eingereicht habe nicht ausgewiesen.

    Schlechte Gasrechnung, bei meinen letzten Gasrechnungen (von verschiedenen Anbietern) war die CO2-Steuer natürlich ausdrücklich ausgewiesen.

    Ich hätte gern für die Zukunft einen verbindlichen Schlüssel zu der Aufteilung Mieter/Vermieter.

    Ggf. würde ich auch gern 60% Erstattung einfordern, dazu benötige ich allerdings eine seriöse Quelle.

    Die seriöse Quelle ist schon genannt worden.


    Welche Erstattung erwartest Du (in absoluten Zahlen)? Würden die 20% mehr, die Du erhoffst, den Streit mit dem Vermieter rechtfertigen? In welchem Verhältnis zur Kaltmiete stehen Deine Heizkosten? Fairerweise mußt Du ja alle Wohnkosten in einen Topf rechnen: Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, sonstige Versorgerkosten, etwa Wasser und Strom. Die CO2-Kosten machen von der Gesamtsumme vermutlich nur einen minimalen Prozentsatz aus.

    Ich heize sehr sparsam. Wenn ich den Verbrauch höher angeben, steigt der Anteil des Vermieters, was aber natürlich nicht sinnig ist, denn die damit verbundenen höhere Gasrechnung stünde in keinem Verhältnis.

    Eben.


    Ich halte die Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Mieter und Vermieter für eine gutmenschliche Spinnerei. Ein Vermieter kann nicht groß beeinflussen, wie viel oder wie wenig seine Mieter heizen. Ein verantwortlicher Vermieter packt sein Haus auch nicht ohne Not in Styropor. Die Fassadensanierung finanziert er nur vor, zahlen müssen diese die Mieter - und sie ist erheblich teurer als die anteilige Heizkostenersparnis. Die Mieter zahlen mit der energetischen Sanierung also "drauf", wie das immer so genannt wird.


    Bei der Teilerstattung der CO2-Steuer handelt es sich um minimale Beträge, eine Lenkungswirkung Richtung Verbrauchsminderung ist nicht erkennbar. Die Lenkungswirkung wird eher dahin gehen, daß Dein Vermieter die nächste Mieterhöhung vorzieht - und mit der zahlst Du mehr für Deine Wohnung als Du jetzt als Anteil der CO2-Steuer erstattet bekommst.

  • Ach, hier in Hamburg gilt der Mietenspiegel. Als Bestandsmieter liegt man halt immer auf dem Mietenspiegel. Das hat nichts mit der Aufteilung der CO2 Steuer zu tun, die in der Tat nicht gravierend ist. Mir ging es eher um die Berechnung und die scheint grob zu stimmen.


    Und ja, eine Steuerungswirkung hat sie nicht, das stimmt. Die Bundesländer müssen ja bis zum Jahr XY ein Energiekonzept liefern. Das wird eher eine steuernde Wirkung haben.


    Mieterhöhung vorziehen, geht in Hamburg nicht, das ist alles festgelegt.

  • Viele Privatvermieter erhöhen die Miete ungern und unregelmäßig, bleiben über die Jahre somit hinter dem Mietspiegel zurück. In solcher Situation besteht dann sehr wohl die Möglichkeit, eine Mieterhöhung vorzuziehen (sprich: sie nach der minimal möglichen Zeit mit maximal möglichem Prozentsatz durchzuführen) oder nicht.


    Nochmal direkt gefragt: Wieviel macht die CO2-Steuer-Erstattung in Deinem Fall denn in Euro und Cent aus?

  • Die Steuer ist in der Tat gering. Dennoch: Geld ist Geld. Mein Vermieter ist nicht privat, somit wird gemäß Mietenspiegel erhöht. Dennoch bleibe ich damit weit hinter Neuvermietungen. Denn die überschreitet den Mietenspiegel um einges. Und das über Jahre, weil hier auch gleich die Staffelmiete zuschlägt.


    Ich hoffe, dass die Steuer zukünftig anders umgelegt wird. Könnte ja auch über den Gebäudeenergieausweis pauschal, anteilg über die Grundsteuer laufen.


    Hier meinte beispielsweise die Verwaltung, sei ich der einige Mieter, der den Ausgleich eingefordert hätte, somit verzichten offenbar viele Mieter, aus Ignoranz oder Unwissen.

  • Die Steuer ist in der Tat gering. Dennoch: Geld ist Geld.

    An der Stelle hätte ich einen Betrag erwartet, daß ich mir die Sache vorstellen kann.

    Ich frage also ein weiteres Mal danach.

    Mein Vermieter ist nicht privat, somit wird gemäß Mietspiegel erhöht. Dennoch bleibe ich damit weit hinter Neuvermietungen. ...


    Hier meinte ... die Verwaltung, [ich sei] der einzige Mieter, der den Ausgleich eingefordert habe. Somit verzichten offenbar viele Mieter, aus Ignoranz oder Unwissen.

    Oder halt deswegen, weil ihnen der Betrag in Portokassenhöhe schlichtweg egal ist.

  • Ach so, waren für 2023 ca. 50 Euro Steuern. Soll aber ja steigen, und Geld bleibt Geld. Egal ist das nicht, wenn man so in allen Belangen handelt, summiert sich das. Das ist natürlich nur meine persönliche Sicht.

  • Ach so, waren für 2023 ca. 50 Euro Steuern. Soll aber ja steigen, und Geld bleibt Geld.

    Und davon hast Du dann 40% erstattet bekommen, also etwa 20 €. Gern hättest Du 60% davon gehabt, also 30€ und fragst hier in diesem Thread, wie Du das bewerkstelligen kannst.


    Im Jahr 2024 steigt die CO2-Steuer von 30 €/t auf 45 €/t, somit werden es für dieses Jahr bei gleichem Verbrauch 30 € sein.

    Egal ist das nicht, wenn man so in allen Belangen handelt, summiert sich das.

    Noch sind es kleine Beträge. Warten wir doch einfach die weitere Entwicklung ab! Im Moment kann ich jeden Mieter verstehen, der kleine Erstattungen einfach sausen läßt.

  • Es ging mehr um einen verbindlichen Schlüssel, damit ich beurteilen kann, dass die Erstattung stimmt. Bei dem Betrag ist es nicht relevant. Dennoch finde ich es in die Zukunft gerichtet nicht unwichtig.


    Erstaunlich fand ich, dass niemand sich wirklich auskennt. Stromabbieter, Vermieter, Mieter helfen Mietern.


    Sagt mir, dass die Gesetzgebung verandacht werden sollte.