PKV nur über Öffnungsaktion möglich - wie vorgehen und was beachten?

  • Bei mir steht eine Verbeamtung kurz bevor (Land Niedersachsen). Im Vorfeld wollte ich gerne schon einmal alles bzgl. meiner künftigen Krankenversicherung geklärt wissen und habe mich daher an einen Versicherungsmakler gewandt, über den bei den Versicherern eine anonyme Voranfrage lief. Ergebnis: Keiner will mich regulär, sondern es kommt nur die Öffnungsaktion in Frage. Somit bin ich nun auf einmal nicht mehr interessant für den Makler, aber immerhin habe von diesem ich eine Übersicht der Leistungen und Kosten bei den verschiedenen Versicherer bekommen, die an der Öffnungsaktion teilnehmen (mit dem Tool von "Morgen & Morgen" erstellt).


    Zu Beginn erst einmal eine grundsätzliche Frage: Wie muss ich nun vorgehen, wenn ich die Öffnungsaktion korrekt nutzen will? Kann ich schon im Vorfeld der Verbeamtung auf die Versicherung meiner Wahl zugehen (dazu weiter unten mehr) oder geht das erst nach der Verbeamtung. Überall lese ich, dass die Öffnungsaktion innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung beansprucht werden kann. Im Umkehrschluss macht es vorher also keinen Sinn bzw. ich laufe sogar Gefahr, die Öffnungsaktion nicht nutzen zu können, richtig? Was passiert denn dann, wenn ich verbeamtet bin und noch keine PKV habe dann mit meiner bisherigen Krankenversicherung? Kann man das irgendwie nahtlos regeln?


    Noch einmal zurück zur Übersicht, die ich erhielt: Leistungsmäßig vorne ist global betrachtet offenbar die Barmenia. Auch hier im Forum habe ich schon gelesen, dass sie in ihrem Grundtarif schon viele Leistungen abgedeckt hat, sodass es hier am ehesten zu verschmerzen ist, keine Beihilfeergänzung zu bekommen. Als Tarifbausteine sind konkret GK30, GK20P, G2B100 und PVB genannt. Ist einer davon vielleicht doch so etwas für eine Beihilfeergänzung (BHE)? Ich werde irgendwie nicht so recht schlau aus dem, was ich zu den Kürzeln finde. Außer, dass der GK30 offenbar tatsächlich der Grundtarif ist und der G2B100 ein Zusatzbaustein für ein 2-Bett-Zimmer statt Mehrbettzimmer. Das scheint also schon etwas zusätzliches zu sein.


    Die Barmenia ist zwar bei weitem nicht der günstigste Versicherer der Übersicht, aber der mit denn global gesehen besten Leistungen (zumindest laut dieser Sterne-Bewertung von Morgen&Morgen und wenn ich mir die ganzen Häkchen in den Tabellen ansehe, während es bei anderen Versicherern häufiger Minusse gibt). Ich habe derzeit und in den letzten Jahren keine Erkrankungen, die regelmäßige Arztbesuche erforderlich machen, daher kann ich auch nicht sinnvoll bei bestimmten Themen stärker gewichten, sondern möchte einen ganz allgemein möglichst leistungsstarken Versicherer. Vor allem einen, bei dem ich nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Problemen rechnen muss, wenn ich mal eine Rechnung einreiche, von der dann diverse Dinge nicht abgedeckt sind (bzw. nicht in der Höhe). Da scheint die Barmenia im Rahmen der Öffnungsaktion allgemein ausgedrückt das beste Gesamtpaket zu bieten. Oder sieht das hier jemand Fachkundiges anders? ;)


    Vielen Dank schon jetzt!

  • Bei mir steht eine Verbeamtung kurz bevor (Land Niedersachsen).


    Im Vorfeld wollte ich gerne schon einmal alles bzgl. meiner künftigen Krankenversicherung geklärt wissen und habe mich daher an einen Versicherungsmakler gewandt, über den bei den Versicherern eine anonyme Voranfrage lief. Ergebnis: Keiner will mich regulär, sondern es kommt nur die Öffnungsaktion in Frage. Somit bin ich nun auf einmal nicht mehr interessant für den Makler, aber immerhin habe von diesem ich eine Übersicht der Leistungen und Kosten bei den verschiedenen Versicherer bekommen, die an der Öffnungsaktion teilnehmen (mit dem Tool von "Morgen & Morgen" erstellt).

    Keine Ahnung, welchen Beruf Du hast. Mal angenommen, Du hast einen Beruf, bei dem es nach Verbeamtung riecht (Lehrer etwa), so wäre es kein Schaden gewesen, schon im Studium an eine PKV zu denken, weil typischerweise jüngere Menschen gesünder sind als ältere. Eine kleine Anwartschaft (ohne Aufbau von Altersrückstellungen) kostet möglicherweise gerade mal 1 € pro Monat, das packt auch ein Studi.


    Bei Dir ist dieses Kind in den Brunnen gefallen, aber möglicherweise liest ein passender Studi mit und nimmt das als Hinweis für sich.


    Bestimmte Versicherungen kosten den Kunden gleich viel, ob man sie über einen Makler abschließt oder ob man es selbst probiert, also ist man als Kunde gut beraten, einen Makler zu beauftragen. Den bezahlt man zwar indirekt, aber wenn kein Makler eine Courtage bekommt, behält die Versicherung das Geld ein, dann ist es auch weg.


    Wenn der von Dir gewählte Makler den nun vielleicht etwas aufwendigeren Abschluß nicht managen möchte, ist er möglicherweise der falsche Mann für Dich.

    Zu Beginn erst einmal eine grundsätzliche Frage: Wie muss ich nun vorgehen, wenn ich die Öffnungsaktion korrekt nutzen will?

    Keine Ahnung. Das weiß aber der Profi.


    Was steht dagegen, bei Dr. Schlemann anzurufen, bei ihm Kunde zu werden und ihn das machen zu lassen?

  • Überall lese ich, dass die Öffnungsaktion innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung beansprucht werden kann. Im Umkehrschluss macht es vorher also keinen Sinn bzw. ich laufe sogar Gefahr, die Öffnungsaktion nicht nutzen zu können, richtig? Was passiert denn dann, wenn ich verbeamtet bin und noch keine PKV habe dann mit meiner bisherigen Krankenversicherung? Kann man das irgendwie nahtlos regeln?

    Der Umkehrschluss ist manchmal der Irrweg*, so auch hier. Du kannst natürlich auch schon vorher zur Sache kommen.


    * Beispielsweise gilt nach einem der beiden alten Chinesen (ob Laotse oder Kung-Fu-Tse, da zanken sie noch heute):
    "Was Du an Zeit gewinnst, verlierst Du an Würde."

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Zu den anderen Punkten habe ich bereits im anderen Forum etwas geschrieben, in dem auch die Fragestellung auftaucht. Hier aber jetzt erweiternd, man möge aber beachten ich bin auch nur ein Laie.


    Wenn es tatsächlich nur auf die Öffnungsaktion herausläuft, sind die Grundtarife "in der Regel" jedoch so gestaltet, dass man zusammen mit der Beihilfe im Sinne des Beihilfeniveaus eine "100%ige Krankenabsicherung" hat.


    Also sagt die Beihilfe beispielsweise pro Hörgerät 1.500 € übernommen werden, ist der Grundtarif in der Regel so ausgestaltet, dass dieser auch das Hörgerät zu 1.500 € übernimmt.


    Die "Leistungslücken" in der Beihilfe würden aber weiterhin bestehen, also am Beispiel vom Zahnersatz werden da ja 60% des Rechnungsbetrags als "beihilfefähig anerkannt" auf den dann der individuelle Beihilfesatz angewendet wird. Hier bestehet also eine Lücke von 40%. Je nach Grundtarif des Versicherers berücksichtigt dieser aber in der Regel bei Zahnersatz 100% des Rechnungsbetrages.


    Nehmen wir fiktiv an, der Zahnersatz kostet 1.000 € und man hat einen Beihilfesatz von 50%. In diesem Fall erhielte man von der Beihilfe (60% aus 1.000 € zu 50%) 300 € und der PKV erhielte man (100 % aus 1.000 € zu 50%) 500 €. Hier wäre der Restbetrag für den Zahnersatz also 200 € als "Eigenbeteiligung".


    Dieses Beispiel soll nur veranschaulichen, dass es zwar einige "Leistungslücken gibt" seitens der Beihilfe, aber im Sinne und auf dem Niveau der Beihilferegelung ist man auf 100% abgesichert - man steht also also selbst mit Öffnungsaktion nicht "schlechter da".



    Kommen wir jetzt zur Barmenia. Bei GK30 und GK20P handelt es sich um die modularen Grundtarife, die Zahlen 30 und 20 sind die Erstattungshöhe, je nach individuellen Beihilfeanspruch und zusammen ergeben diese eben 50% Erstattung.


    Der Tarif G2B100 ist tatsächlich der Tarif für das Zweibettzimmer und Privatärztliche Behandlung, hier würde es zu 100% übernommen werden, weil eben Niedersachsen keine Wahlleistungen anbietet.


    Abgesehen davon, dass G2B100 angeboten wurde ist der Tarif von der Barmenia wohl grundsätzlich schon ein guter Tarif, jedoch ohne den "großen Beihilfeergänzungstarif" (GEP) ist die Barmenia tatsächlich mit jedem anderen auch Leistungsstarken Versicherer relativ vergleichbar.

    Der "kleine Beihilfeergänzungstarif" bei der Barmenia ist der Tarif "GE". Dieser umfasst, Restkosten Brillen 200 €, LASIK 1.000 pro Auge, Restkosten Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferregulierung. Falls möglich und es doch die Barmenia wird, würde ich nachfragen ob man diesen nicht doch bekommen kann.


    Andere Versicherer bieten auch die Tarife für das Zweibettzimmer und den Privatarzt in einer "100%" Erstattungsstufe an. Der unterschied ist nur, dass diese im Zusammenhang mit dem Land Niedersachsen als Dienstherrn im Rahmen der Öffnungsaktion nicht "Verpflichtet" sind diesen anzubieten - aber Sie können und dürfen es, ist ja nicht verboten.


    Daher würde ich vergleichsweise bei anderen, auch guten, Versicherern mittels anonymer Risikovorabfragen anfragen wie diese die individuellen Vorerkrankungen bewerten und mit welchem Risikozuschlag zudenken und ob bei diesen dann trotz Öffnungsaktion der Wahltarif oder auch gegebenenfalls der kleine Beihilfeergänzungstarif möglich ist.



    Die Angabe der 6 Monats-Frist ist die Höchstfrist, danach gibt es keine Gelegenheit mehr. Man kann aber bereits jetzt schon abschließen bzw. die Option darauf oder den Vertragsstart auf den Datum X Datieren, wie Alexis geschrieben hat. Da kann man jetzt schon "starten" was zu finden, ja.

  • Vielen Dank für die ganzen Informationen. Nun bin ich schon um einiges schlauer geworden. Insbesondere was die Tarifbausteine betrifft.


    Keine Ahnung, welchen Beruf Du hast. Mal angenommen, Du hast einen Beruf, bei dem es nach Verbeamtung riecht (Lehrer etwa), so wäre es kein Schaden gewesen, schon im Studium an eine PKV zu denken, weil typischerweise jüngere Menschen gesünder sind als ältere. Eine kleine Anwartschaft (ohne Aufbau von Altersrückstellungen) kostet möglicherweise gerade mal 1 € pro Monat, das packt auch ein Studi.

    Damit muss ich nicht hadern. Bis vor kurzem war die Möglichkeit einer Beamtung für mich überhaupt nicht absehbar. Schon gar nicht mit Beginn des Studiums.