PC nach Exmatrikulation von Studi-Steuererklärung absetzen?

  • Hallo zusammen!


    Ich habe im September mein Masterstudium abgeschlossen und habe

    dementsprechend vor, für das Jahr 2024 eine Steuererklärung

    einzureichen. Nun würde ich mir gerne einen neuen PC kaufen. Kann ich

    diesen, wenn ich ihn noch im Jahr 2024 kaufe, als Werbungskosten im

    Rahmen meines Studiums von der Steuer absetzen (mit der Begründung, dass

    mein PC im Laufe des Studiums stark abgenutzt wurde, zum Beispiel), auch

    wenn ich zum Zeitpunkt des Kaufes nicht mehr immatrikuliert bin?


    Danke im Voraus!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Absetzen kannst du erstmal ziemlich viel. Theoretisch auch die Schuhe, die du in der Uni anhattest. Oder das Pausenbrot.

    Ob das Finanzamt es aber akzeptiert steht auf einem anderen Blatt. Und wenn die Anschaffung erst nach Abschluss des Studiums erfolgt, dann sehe ich die Chancen eher gering, dass der zuständige Mitarbeiter im Finanzamt diese Ausgabe als abzugsfähige Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Studium akzeptiert.


    Disclaimer: Lediglich meine laienhafte Meinung, da ich nicht vom Fach bin.