Hallo zusammen!
Ich habe im September mein Masterstudium abgeschlossen und habe
dementsprechend vor, für das Jahr 2024 eine Steuererklärung
einzureichen. Nun würde ich mir gerne einen neuen PC kaufen. Kann ich
diesen, wenn ich ihn noch im Jahr 2024 kaufe, als Werbungskosten im
Rahmen meines Studiums von der Steuer absetzen (mit der Begründung, dass
mein PC im Laufe des Studiums stark abgenutzt wurde, zum Beispiel), auch
wenn ich zum Zeitpunkt des Kaufes nicht mehr immatrikuliert bin?
Danke im Voraus!