Immobilie Vermieten ja/nein

  • Normalerweise müsste sich unsere älteste Tochter welche vor ein paar Tagen unsere bereits zuvor beschriebene 45qm Wohnung (Teilbereich in der DHH) bezogen hat beim Einwohnermeldeamt ummelden oder ist das nicht zwingend notwendig?


    Bisher waren unsere Mieter immer unter dieser DHH-Adresse beim Einwohnermeldeamt angemeldet! Spricht etwas dagegen das Sie sich nicht ummeldet und weiterhin unter der Adresse der angrenzenden DHH (Ihr Elternhaus) angemeldet bleibt?


    Mir fällt dazu spontan die GEZ ein welche vermutlich früher oder später nachfragen wird wer denn unter dieser DHH-Adresse angemeldet ist!

    Wir als Eltern könnten ja evtl. die DHH als Zweitwohnung anmelden, dadurch könnte sich unsere Tochter wenn ich richtig informiert bin die GEZ-Gebühren sparen zumal Sie auch gar nicht vor hat dort ein TV, Radio etc. zu "installieren"!

    Allerdings habe ich mich bisher noch nicht darüber informiert welche finanziellen oder sonstigen Auswirkungen die Anmeldung einer Zweitwohnung für uns hätte!

  • Mir fällt dazu spontan die GEZ ein welche vermutlich früher oder später nachfragen wird wer denn unter dieser DHH-Adresse angemeldet ist!

    Wir als Eltern könnten ja evtl. die DHH als Zweitwohnung anmelden, dadurch könnte sich unsere Tochter wenn ich richtig informiert bin die GEZ-Gebühren sparen zumal Sie auch gar nicht vor hat dort ein TV, Radio etc. zu "installieren"!

    Allerdings habe ich mich bisher noch nicht darüber informiert welche finanziellen oder sonstigen Auswirkungen die Anmeldung einer Zweitwohnung für uns hätte!

    1. Natürlich muss sich die Tochter ummelden.


    2. Der GEZ ist es egal, was jemand macht.