Immobilie Vermieten ja/nein

  • Hallo zusammen,


    bisher hatten wir eine in unserem Besitz befindliche Doppelhaushälfte immer vermietet.

    Der Kredit für den Kauf dieser Immobilie ist zum Ende diesen Jahres abbezahlt und nun zieht dort demnächst unsere älteste Tochter ein.

    Mietzahlungen möchten wir nicht verlangen sondern nur das unsere Tochter die Kosten für Strom, Gas, Wasser und Müll übernimmt. Diese Kosten sind überschaubar und für unsere Tochter welche ein duales Studium absolviert kein Problem.


    Nun wollte ich hier mal nach Ratschlägen/Tipps und Tricks fragen was man (Eltern und auch die Tochter) eventuell noch "Finanztechnisch" machen kann bzw. sollte!

  • Mietzahlungen möchten wir nicht verlangen

    Da könnte das Finanzamt was dagegen haben...


    Was macht ihr (Eltern und Tochter) denn überhaupt schon "finanztechnisch"?

    Die Tochter sollte sich auf jeden Fall schnellstens eine Haftpflicht- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung besorgen. Danach/Parallel Notgroschen aufbauen. Danach sich "finanztechnisch" bilden durch entsprechende Recherche oder Lektüre

  • Nein sofern die Kosten für die Immobilie ,in der die Tochter wohnt, nicht als Verlust in der Anlage V erklärt werden kann die Tochter dort wohnen und der TE braucht keine „Sorge“ vor dem Finanzamt zu haben.

  • Nun wollte ich hier mal nach Ratschlägen/Tipps und Tricks fragen was man (Eltern und auch die Tochter) eventuell noch "Finanztechnisch" machen kann bzw. sollte!

    Behaltet die Geschwisterdynamik im Auge. Wenn es die älteste Tochter ist, gibt es offenbar noch mindestens ein Kind. Kaltmiete für eine DHH geschenkt ist eine Menge Geld jeden Monat, da können sich die Geschwister - durchaus zurecht - benachteiligt fühlen. Und abgesehen von der Frage, ob es gerecht ist...ich würde versuchen mein Kind zur Selbstständigkeit zu erziehen, sobald es eigenes Geld verdient. Falls die Tochter noch studiert o.ä., kann man auch eine WG draus machen

  • Mit Verlaub, aber das wäre nicht unbedingt der optimale Zeitpunkt damit anzufangen. :)

    gibt es DEN optimalen Zeitpunkt überhaupt? Ich glaube nicht.

    Nun, jeder fängt mal damit an. Der eine früher, der andere später.


    Da die Tochter ein duales Studium machen wird, wird sie auch ein ganz ordentliches Einkommen über die Firma bekommen. Dafür muss sie nicht nebenher noch nach dem Studientag knechten gehen. Das wird etwa die höhe eines 3. Lehrjahres oder etwas höher sein.

    Man kann sie erst einmal anleiten was für Versicherungen sie jetzt essenziell benötigt. Stichwort: BU und Haftpflicht. Versicherungen die die Immobilie betreffen? Oder übernehmen die auch die Eltern?

    Und dann Vermögensaufbaumöglichkeiten zeigen. Natürlich in so großen finanziellen Schritten wie sie es neben dem sparen auf die nächsten Träume (Urlaub, Auto usw) für sich ok empfindet. Ja, so Sachen eben. Am Ende des Tages ist sie für sich selber verantwortlich und sollte auch dementsprechend handeln. Dass die Eltern mit Rat und Tat (und zur Not auch Geld) aushelfen können wenn alles vor die Hunde geht ist klar. Darüber ist jeder junge Mensch froh, man sollte sich aber nicht zu 100% darauf verlassen. Es ist aber die letzte Sicherheit die man im Hintergrund hat. Ich war mal sehr sehr froh drum, dass mir meine Eltern in einer misslichen Lage geholfen haben.

    Sie wird auf jeden fall auch in die eine oder andere Finanzfalle tappen, aber völlig davor schützen kann man niemanden. Vielleicht muss man im Leben auch gewisse Fehler durchleben. Nicht falsch verstehen: Wir wünschen keinen finanziellen Ruin, aber den einen oder anderen kleinen Denkzettel hat jeder für sich schon mal gesammelt ohne den man heute nicht der wäre der man ist.


    Ich finde den Punkt den LebenimSueden beschrieben hat nicht ganz unwichtig. Es gibt noch mindestens ein weiteres Geschwisterteil das auch fair behandelt werden möchte. Vielleicht machen wir ein größeres "Problem" daraus als es überhaupt ist. Vielleicht zieht das nächste Geschwisterchen in 2 Jahren in das selbe Haus und verbringt dort dann die Studienzeit? Oder es wird anderweilig finanziell bedacht? Wir wissen es nicht.

  • bisher hatten wir eine in unserem Besitz befindliche Doppelhaushälfte immer vermietet.

    Der Kredit für den Kauf dieser Immobilie ist zum Ende diesen Jahres abbezahlt und nun zieht dort demnächst unsere älteste Tochter ein.

    Nur damit das geklärt ist:

    Ist der bisherige Mieter schon ausgezogen? Oder steht das noch bevor bzw. ist erst so eingeplant, z.B. nach Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarf?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Mit Verlaub, aber das wäre nicht unbedingt der optimale Zeitpunkt damit anzufangen. :)

    Ja, natürlich fängt man schon früher an. In der Umsetzung gibt es aber einen Bruch.

    Studenten verdienen kaum eigenes Geld und brauchen entsprechend Unterstützung von den Eltern (Bafög wird hier wohl eher nicht greifen). Dann würde ich als Vater aber keine komplette Wohnung zur Verfügung stellen, sondern nur ein WG-Zimmer. Verdient das Kind aber eigenes Geld, sollte es auch in der Wohnung der Eltern eine faire Miete zahlen, die darf natürlich auch etwas unter Marktniveau sein.

  • Ja, natürlich fängt man schon früher an. In der Umsetzung gibt es aber einen Bruch.

    Studenten verdienen kaum eigenes Geld und brauchen entsprechend Unterstützung von den Eltern (Bafög wird hier wohl eher nicht greifen). Dann würde ich als Vater aber keine komplette Wohnung zur Verfügung stellen, sondern nur ein WG-Zimmer. Verdient das Kind aber eigenes Geld, sollte es auch in der Wohnung der Eltern eine faire Miete zahlen, die darf natürlich auch etwas unter Marktniveau sein.

    Das kann man so pauschal nicht sagen und hängt stark von der Familie und dem Charakter der Tochter ab. Es gibt sicherlich Kinder, die so eine Regelung benötigen, weil sie 500 Euro genauso ausgeben würden, wie 5000. Es gibt aber auch Kinder, die sehr gut ,,finanziell erzogen" sind und es schaffen mit jedem monatlichen Einkommen zu sparen. Warum soll man so einem Kind seine Ausbildungsvergütung wegnehmen? Damit man es anlegen kann und es das Kind später wieder erbt?

  • Wir reden hier nicht von Ausbildung (was selten für ein finanziell selbstständiges Leben mit eigener Wohnung reicht), sondern von Arbeitseinkommen.

    Selbst hier auf dem Land würde man für eine DHH deutlich über 1000€ pro Monat Miete zahlen. Das ist bei mehreren Kindern kaum leistbar und dann kommen wir halt zum Aspekt der Gerechtigkeit

  • Damit das Kind direkt lernt, dass Wohnen kostet und häufig sogar einen Großteil der Ausgaben ausmacht.

    Wie gesagt, das kommt auf das Kind an.


    Meine große Tochter erhält 20 Euro Taschengeld im Monat. Am Ende des Jahres sind 230 Euro auf ihrem Konto und sie fragt, ob man das in ETF oder Tagesgeld investieren sollte. Wenn die mal ein Gehalt bekommt, spart die jeden freien Euro. Soll ich von der eine Miete verlangen? Mit welchem pädagogischen Vorteil?


    Meine kleine Tochter wird sehr wahrscheinlich 2 Tage nach der 20 Euro-Zahlung anfragen, ob sie nochmal 20 haben könnte, weil sie nicht nur die 20 ausgegeben hat, sondern bereits bei ihrer Freundin mit 5 Euro in der Kreide steht. Bei ihr scheint es noch Luft nach oben zu geben und mietfreies Wohnen würde nur eines bedeuten: Noch mehr Konsum.

  • Wie gesagt, das kommt auf das Kind an.


    Meine große Tochter erhält 20 Euro Taschengeld im Monat. Am Ende des Jahres sind 230 Euro auf ihrem Konto und sie fragt, ob man das in ETF oder Tagesgeld investieren sollte. Wenn die mal ein Gehalt bekommt, spart die jeden freien Euro. Soll ich von der eine Miete verlangen? Mit welchem pädagogischen Vorteil?


    Meine kleine Tochter wird sehr wahrscheinlich 2 Tage nach der 20 Euro-Zahlung anfragen, ob sie nochmal 20 haben könnte, weil sie nicht nur die 20 ausgegeben hat, sondern bereits bei ihrer Freundin mit 5 Euro in der Kreide steht. Bei ihr scheint es noch Luft nach oben zu geben und mietfreies Wohnen würde nur eines bedeuten: Noch mehr Konsum.

    Solltest die Freundin darin schulen Zinsen zu verlangen.... das steigert den Lerneffekt bei der Tochter UND deren Freundin! ;)

  • Damit das Kind direkt lernt, dass Wohnen kostet und häufig sogar einen Großteil der Ausgaben ausmacht.

    Das sehe ich auch so, im Falle meiner Tochter werden monatlich an Nebenkosten ca. 160€ von Ihr zu "stemmen sein" (ist überschaubar wie ich bereits zuvor erwähnte).


    Sie bewohnt zukünftig nur einen Teil von ca. 45qm in unserer DHH, der übrige Teil davon ist durch Umbauten für Sie nicht zugänglich und nur von der anderen DHH aus zugänglich (daher auch die niedrigen Nebenkosten). Sparsam ist Sie schon länger und wenn Sie ein paar Wochen in Ihrem neuen Zuhause verbracht hat werde ich mit Ihr mal über ETF`s, Tagesgeld, BU, Haftpflicht etc. unterhalten.

    Ich werde Sie natürlich auch weiterhin so gut wie möglich finanziell unterstützen, dazu zählt z.B. auch die weitere tägliche Nutzung meines KFZ etc.


    Behaltet die Geschwisterdynamik im Auge. Wenn es die älteste Tochter ist, gibt es offenbar noch mindestens ein Kind ...

    Das ist eine Selbstverständlichkeit und wird nach bestem Wissen und Gewissen gehandhabt :)

  • Sie bewohnt zukünftig nur einen Teil von ca. 45qm in unserer DHH, der übrige Teil davon ist durch Umbauten für Sie nicht zugänglich und nur von der anderen DHH aus zugänglich (daher auch die niedrigen Nebenkosten).

    Die Geschichte ist also (wieder einmal) völlig anders, als im Threadstarterposting dargestellt: Die Doppelhaushälfte steht nämlich nicht zur Vermietung an, sondern ist größtenteils unzugänglich, weil sie umgebaut wird. In Frage steht nur ein kleiner Teil des ehemaligen Mietobjekts. Mir ist noch nicht einmal klar, ob dieser Teil eine plausible Einliegerwohnung wäre.

  • Die Geschichte ist also (wieder einmal) völlig anders, als im Threadstarterposting dargestellt...

    Sorry wenn ich es am Anfang nicht zu 100 Prozent beschrieben habe. Ich dachte es ist nicht notwendig mehr ins Detail zu gehen.

    Der Umbau erfolgte vor mehr als 10 Jahren und dann wurde mit der erfolgreichen Vermietung der 45qm begonnen.

    Plausible Einliegerwohnung hin oder her, nun erfolgt die zukünftige Nutzung dieser durch unsere älteste Tochter und ich bin froh darüber und wünschte auch so einen "Anfang" gehabt zu haben :)

  • Das hat mit Details nichts zu tun. Die Sachlage ist fundamental anders, als Du sie eingangs beschrieben hast.


    Ganz offensichtlich bist Du Eigentümer beider Hälften eines Doppelhauses. Vor langer Zeit schon wurde dieses Doppelhaus so umgebaut, daß der größte Teil der einen Hälfte zur anderen Hälfte dazugeschlagen wurde (vielleicht 1. Stock und Dachgeschoß), so daß in dieser Hälfte nur noch eine Einliegerwohnung von 45 m² im Erdgeschoß übrig blieb. Diese wurde bisher vermietet. Nun aber soll Deine Tochter eine eigene Wohnung bekommen, nämlich diese Einliegerwohnung in dem ansonsten von Dir und Deiner Familie bewohnten Haus.


    Bei solchen Konstruktionen ist noch nicht einmal klar, ob die Versorgungsnetze getrennt sind und wie. Typischerweise haben Doppelhäuser getrennte Heizanlagen, manchmal gibts aber nur eine, speziell dann, wenn beide Doppelhaushälften den gleichen Eigentümer haben.


    Das ist gerade finanziell eine völlig andere Situation, als wenn Du irgendwo eine Doppelhaushälfte stehen hättest, die bisher vermietet war und die Du nun Deiner studierenden Tochter überläßt.

  • Ich werde Sie natürlich auch weiterhin so gut wie möglich finanziell unterstützen, dazu zählt z.B. auch die weitere tägliche Nutzung meines KFZ etc.

    Danke, gut gemeint, aber das ist wirklich nicht nötig. Es reicht, wenn die Tochter von Ihrer väterlichen Großzügigkeit profitiert und sie auch schon mal das Auto benutzen darf.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Bei solchen Konstruktionen ist noch nicht einmal klar, ob die Versorgungsnetze getrennt sind und wie. Typischerweise haben Doppelhäuser getrennte Heizanlagen, manchmal gibts aber nur eine, speziell dann, wenn beide Doppelhaushälften den gleichen Eigentümer haben.

    Selbstverständlich hat die Wohnung eigene Verbrauchszähler so wie sich das gehört 😉