Ich glaube nicht, dass der einfliesst. Im Regelfall lässt er sich das Guthaben auszahlen (geht bei weniger als 5 Jahren) und dürfte dann nicht mehr auftauchen.
Das erwiderst Du auf "Der Beamte, der vor seiner Beamtenlaufbahn 5 Jahre in die GRV eingezahlt hat..." ?
Das sind zwei völlig unterschiedliche Fälle. Und der Fall, den Du beschreibst, enthält nicht einmal einen Rentner.